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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: deltoton am 31. Juli 2017, 21:10

Titel: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: deltoton am 31. Juli 2017, 21:10
In Anknüpfung an
Zustellung verweigern durch Vermerk am Briefkasten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23885.0.html

[...] der Abzockbeitragservice wird den Gerichtsvollzieher mit der Rechnung für den Rundfunkbeitrag per Post ankündigen und/oder persönlich erscheinen mit einem Aufschlag der Bearbeitung selbiger Person, sprich dem GV. Denn auch ein GV hat Hunger zwischen den Zähnen und nur dafür macht der GV die Betrugsmasche mit.

Gerichtsvollzieher kommen nicht mehr seit Tübingen.
Das ist bei uns schon durch und unsere Gemeindeeintreiber dürfen das auch nicht mehr.


Auch auf meiner Ponderosa hat UnGEZiefer nix zu suchen !!!?


Edit "Bürger":
Da bislang keinerlei Verifizierung des Eingangsthemas durch den Ersteller erfolgte und zudem die zwischenzeitliche Diskussion weit vom Kern-Thema abschweift, bleibt dieser Thread bis auf Weiteres geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: muuhhhlli am 31. Juli 2017, 21:19
Nun sollte das dann alles noch ein Bundesgesetz werden und über dem RBStV stehend, für den BS, die GV, die Finanzämter und die Gemeindeeintreiber verbindlich gelten.
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: seppl am 31. Juli 2017, 21:36
Gerichtsvollzieher kommen nicht mehr seit Tübingen.
Das ist bei uns schon durch und unsere Gemeindeeintreiber dürfen das auch nicht mehr.

Gerade weil es sich hier um eine wichtige Aussage handelt, dass wohl irgendwo in Deutschland eine kleine Gemeinde ihren Eintreibern angeordnet haben soll, nicht mehr den Rundfunkbeitrag zu vollstrecken, bitte ich dringend um Nachweise dafür!

Ebenso sollte Bundesland und die Gemeinde genannt werden. Solche Aussagen müssen hier verifiziert werden!!

Moderator "seppl"
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 31. Juli 2017, 23:27
Das ist zumindest in Bayern nicht so. Person A hat hier vor ca. einer Woche mal wieder einen nicht so hohen, dreistelligen Betrag an den zuständigen GV bezahlt.
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: Wolfman am 01. August 2017, 01:43
Aus der Gerüchteküche: es soll mindestens zwei Gemeinden in NRW geben,
die - aus welchen Gründen auch immer - alle "Amtshilfeersuchen" aus Köln unbearbeitet lassen.
Weis jemand was darüber?
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: cleverle2009 am 01. August 2017, 07:14
Das ist zumindest in Bayern nicht so. Person A hat hier vor ca. einer Woche mal wieder einen nicht so hohen, dreistelligen Betrag an den zuständigen GV bezahlt.

Der Staat Bundesrepublik Deutschland hat 1949 mit seinen Bürgern einen Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag heißt Grundgesetz und stellt nach landläufiger Auffassung die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland dar. "pacta sunt servanda" ist in einem Rechtsstaat verbindlich.

Bayern ist - was die Justiz anbelangt - ein sehr heruntergekommenes Land. Ein mir persönlich bekannter Mensch versucht in einer Stadt ganz oben in Bayern seine grundgesetzlich garantierten Rechte zu verteidigen. Auf der Suche nach einem Begriff, der den Zustand der Justiz dort trefflich beschreibt, fand er bei

http://www.beck-shop.de/Koebler-Juristisches-Woerterbuch/productview.aspx?product=15997992

Köbler den Begriff des Rechtsbankrott.

"Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

Der mir persönlich bekannte Mensch versucht mittels einer Klage gegen den Gerichtsvollzieher die von Selbigem rechtsmißbräuchlich vorgenommene Eintragung in das Schuldnerregister im Wege der "Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechtsverletzung" rückgängig zu machen und Schadenersatz zugesprochen zu bekommen.

Der dortige Amtsgerichtdirektor versucht jedoch mit allen gesetzlichen und ungesetzlichen Mitteln (er behauptet, der Gerichtsvollzieher wäre mit hoheitlichen Rechten beliehen) diese Klage zu verhindern. Die Zuweisung der Klage durch den Amtsgerichtdirektor erfolgt an einen anscheinend inkompetenten Richter. Denn dieser Richter verwies die Klage auf den Zivilrechtsweg. Der Gerichtsvollzieher ist jedoch Beamter der Justiz nach dem Beamtengesetz und damit zugehörig zur Exekutive. Damit ist der Verwaltungsrechtsweg zu begehen. Der mir persönlich bekannte Mensch darf doch annehmen, wenn der Richter der Meinung ist, dass der Gerichtsvollzieher auf dem Zivilrechtsweg verklagt werden muss, dieser Gerichtsvollzieher ein Zivilist sei. Hoheitlich zu handeln ist aber nur Menschen erlaubt, die in einem Dienst und Treueverhältnis siehe Art. 33,4 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen.


Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist jedoch nur zuständig für Klagen nichtverfassungsrechtlicher Art und deshalb für Klagen verfassungsrechtlicher Art nicht begehbar. siehe dazu verwaltungsgerichtsordnung § 40 [Verwaltungsrechtsweg].

Der notwendig in einem Rechtsstaat vorhanden sein müssende Rechtsweg für Klagen wegen Grundrechteverletzungen wurde von der Politik nach 1949 nicht eingerichtet.

Der Staat muss jedoch jedem Bürger Rechtsschutz gewähren - siehe dazu Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 19, 4.

Dem mir persönlich bekannten Menschen wurde noch nichts gepfändet, er wurde auch nicht inhaftiert und er zahlt nach wie vor seit 2013 keine Zwangsabgabe - beschönigend Rundfunkbeitrag genannt. Der mir persönlich bekannte Mensch weiß, dass einmal bezahlte Zwangsabgaben wegen der nach drei Jahren eintretenden Verjährung verloren sind.

Die Kommune selbst veruntreut die Steuern und Abgaben der Bürger für Rundfunkbeiträge - wofür sie nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist. Auch mit den Daten der Bürger, die für die Verwaltung erhoben werden, nicht für die Rundfunkanstalten, werden Rechtsbrüche durch die Bediensteten geduldet.

Der mir persönlich bekannte Mensch wird weiterhin seine Rechte verteidigen und keine Zwangsabgaben bezahlen.
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: cleverle2009 am 14. August 2017, 15:22
Zitat von: cleverle2009 am 1. August 2017, 7:14
Zitat
Ein mir persönlich bekannter Mensch versucht in einer Stadt ganz oben in Bayern seine grundgesetzlich garantierten Rechte zu verteidigen.

Es gibt eine kleine Bewegung.
Betreff: die Klage vom Dezember 2016 gegen den Gerichtsvollzieher als Vertreter des Staates wegen Grundrechtverletzung des mir persönlich bekannten Menschen

Dieses Jahr erhielt der mir persönlich bekannte Mensch eine Gerichtskostenvorschussrechnung ohne korrekte Klagenbezeichnung(der Richter sieht das als eine Zivilsache)  über 105 Euro. Die falsche Klagenbezeichnung und die falsche Begründung für die Gerichtskostenvorschussrechnung rügte der mir persönlich bekannte Mensch mit einem Schreiben an den Amtsgerichtsdirektor. Vor ein paar Tagen nun kam ohne einen richterlichen Beschluss und ohne eine richterliche Nachricht eine neue Gerichtskostenvorschussrechnung über nun 35 Euro. Der Richter hat nun wohl bemerkt, dass das Klagebegehren:

Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechtsverletzung gem. Artikel 19 GG Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit Artikel 20 GG Abs. 3.

wohl doch keine Zivilsache ist. Den mir persönlich bekannten Menschen stört jedoch der Hinweis auf der Rechnung, dass er als Starter der Streitsache zur Zahlung verpflichtet sei in dieser

§ 22 I GKG Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln

(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit Ausnahme der Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 der Zivilprozessordnung sowie in Verfahren nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14, Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sowie Abs. 4 schuldet die Kosten, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat.

Hier liegt der Richter wohl falsch, denn die Streitigkeit ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art. Für solche Streitigkeiten gibt das Grundgesetz dem Bürger das Recht diese Streitigkeit ungehindert austragen zu dürfen. Eine Geldforderung ist eine Hinderung. Auch ohne Ausführungs- und Orgnisationsvorschriften für so einen Rechtszug muss die Justizgewährung geleistet werden. Dem Richter steht dann ausschließlich das Grundgesetz zur Verfügung und er muss urteilen.

So hat der mir persönlich bekannte Mensch  nun einen neuen Schriftsatz über 5 Seiten verfasst in dem der mir persönlich bekannte Mensch auf die Beachtung der einschlägigen Gesetze und auf die kostenlose Fortsetzung des Verfahrens besteht.

GEZahlt wird nix.
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: drboe am 14. August 2017, 18:20
Der Staat Bundesrepublik Deutschland hat 1949 mit seinen Bürgern einen Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag heißt Grundgesetz und stellt nach landläufiger Auffassung die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland dar. "pacta sunt servanda" ist in einem Rechtsstaat verbindlich.

In Bayern? Da ist doch aber sicher die CSU nach wie vor dagegen, oder?

Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte

20.05.1999

http://www.deutschlandfunk.de/warum-bayern-das-grundgesetz-ablehnte.934.de.html?dram:article_id=131554 

8)

M. Boettcher
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: cleverle2009 am 14. August 2017, 20:47
off Topic
Dieses diebische kleinwüchsige Volk nördlich der Alpen liebte schon immer die Monarchie. >:D
close Topic

Gegenwärtig besteht die Herrschaft aus dem König Horsti und seinen ihm ergebenen "Hofschranzen" aus der CSU.
Im Landesparlament - das Deckmäntelchen die Demokratie vortäuschend - stellen die dem König Horsti
ergebenen Höflinge ebenfalls die Mehrheit.
Wie es aussieht bevorzugt der der CSU angehörende Justizminister ein strenges Regiment.
Bei einer Kommunikation mit der dem Justizminister unterstellten Justizbehörden ist stets darauf zu achten,
nicht auf ein Nebengleis geführt zu werden mit der Folge, dass Unrecht zu Recht wird.
Gerne wird der Spruch "Bayern das Amigoland" kolportiert.
So ist die Justiz in den Rundfunk wirksam eingeflochten. Auch wird häufig auf Familienbanden geachtet.
Die Wahlentscheidungen treffen eine Vielzahl an Menschen über 60.

Ein Herakles wäre hier vonnöten!
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: tigga am 15. August 2017, 03:06
Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte
[populismus] Sind die Bayern, bzw. deren Regierung, also laut diesem Satz, eine Reichsbürgerschaft, regiert von Reichsbürgern mit Herrn Seehofer als obersten Reichsbürger? Und sind die Rundfunk-[]-Staatsverträge in Bayern also nichtig, weil das Grundgesetz abgelehnt wird? Und wenn der Vertrag in Bayern nicht mehr gültig ist, darf der Gesetzgeber immer noch pauschalisieren, da nun 12,44 mio Menschen weniger zur Statistik herangezogen werden? Und falls der RBStV nun doch bestand hat, wären die Beiträge nicht auf zivilem Weg wegen BGB/HGB und nicht Verwaltung beizutreiben? [/populismus]
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: lieven am 15. August 2017, 06:27
Warum kann man / frau nicht beim Kernthema bleiben?

Ist das so schwierig?
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: Markus KA am 15. August 2017, 10:03
Mit dem Hinweis auf den Beitrag:
Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24019.msg152648.html#msg152648 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24019.msg152648.html#msg152648)
würde ich diesen Beitrag schließen, da er nur noch zur allgemeinen Verwirrung beiträgt.
Titel: Re: Gerichtsvollzieher/Gemeindeeintreiber kommen/dürfen seit Tübing. nicht mehr?
Beitrag von: pinguin am 15. August 2017, 14:21
Warum kann man / frau nicht beim Kernthema bleiben?
Ist das so schwierig?
Es könnte sein, daß mit der Abschweifung von der Wichtigkeit der Thematik abgelenkt werden soll.


Anm. Mod. seppl:
Da keine Verifizierung des Eingangsthemas durch den Ersteller erfolgte wird dieser Thread geschlossen.