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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: faust am 20. Juli 2017, 12:31
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Spiegel, 20.07.2017
Asylklagen
Verwaltungsrichter warnen vor Zusammenbruch
Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sind wegen der Masse an Klagen gegen Asylbescheide offenbar überlastet. Etwa 250.000 seien bei Gericht eingegangen. Die Lage sei dramatisch.
Rund 250.000 Asylverfahren sollen an Verwaltungsgerichten anhängig sein. Zu viel, warnt der Berufsverband. "Die Lage an den Verwaltungsgerichten ist dramatisch. Wir stoßen derzeit komplett an unsere Grenzen", sagte Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
[...]
Weiterlesen unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/asylverfahren-verwaltungsrichter-warnen-vor-zusammenbruch-a-1158807.html
... wieso Zusammenbruch, das kann doch kein Problem sein?
Das Abweisen von Klagen mit Standardtexten haben sie doch nun hinreichend geübt?!
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Ich hätte da eine Idee:
Alle Verfahren mit dem Thema Rundfunkbeitrag auf unbestimmte Zeit gemäß § 94 VwGO aussetzen.
Es ist anGerichtet!!! 8)
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"Die Verwaltungsrichter warnen vor Zusammenbruch" – ach was?
Am 18.03.2016 haben die Bundesverwaltungsrichter bei den Rundfunkurteilen bewiesen, wie man mit Hilfe von copy und paste Urteilen das Eingehen auf unangenehme Fragen und Argumente vermeidet. Die Poststellen der Gerichte könnten jedoch bei 250.000 Fällen leicht ins Schwitzen kommen. ;D
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Das Abweisen von Klagen mit Standardtexten haben sie doch nun hinreichend geübt?!
Vielleicht ja auch nur deswegen, weil sie im Grunde in Sachen Rundfunkbeitrag gar nicht zuständig sind und sich nur deswegen nicht in diesen Rechtsbereich sachlich einlesen, weil sie durch Asylverfahren und Co., wo sie tatsächlich zuständig sind, überlastet sind?
Denn, wie bitte schön, kann jemand, der nur zur Selbstverwaltung befugt ist, den Verwaltungsrechtsweg beschreiten dürfen?
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Denn, wie bitte schön, kann jemand, der nur zur Selbstverwaltung befugt ist, den Verwaltungsrechtsweg beschreiten dürfen?
Man könnte es auf die Buchstabenkombination zurückführen, "SelbstVERWALTUNG" und "VERWALTUNGsgericht". Eine bessere Erklärung habe ich bis heute nicht bekommen. Der Gerichtspräsident schiebt es auf die Kammer, die hat das selbst zu entscheiden und die Kammer sagt einfach, sie ist dafür zuständig, Ende der Diskussion... Aber wir bleiben dran...Markus wills wissen ;)
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Person Z kennt mehrere von den Rundfunkanstalten übervorteilte Inhaber einer Wohnung in Deutschland, die nur auf "ihren" Widerspruchsbescheid warten um endlich Klage einzureichen. Da kommen mit Sicherheit noch ein paar Tausend Klagen dazu.
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Jetzt wird es spannend Person P hat ein Schreiben des Verwaltngsgerichtes XY bekommen, mit folgendem Wortlaut:
wegen Rundfunkbeitrag
hat das Verwaltungsgericht XY - Xte Kammer- durch die Richterin am Sozialgericht Dr. Musterfrau als Berichterstatterin
am Xten Mai 2017
beschlossen: ....
Es ist bekannt, dass das Verwaltungsgericht XY eine zusätzliche Kammer mit der Bearbeitung von Klagen wegen Rundfunkbeitrag beauftragt wurde.
Nun holt man sich Verstärung vom Sozialgericht...erste Anzeichen der Überlastung?? 8)
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In gewisser Weise ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ja ein Sozialfall - allerdings auf sehr hohem Niveau, welches wir durch zwangsweise Umverteilung unserer Geldmittel finanzieren sollen ...