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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juli 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 17. Juli 2017, 12:36

Titel: BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss
Beitrag von: ChrisLPZ am 17. Juli 2017, 12:36
(http://up.picr.de/27721231uk.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27721231uk.png

digitalfernsehen.de, 17.07.2017

BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss


Zitat
Der Bayerische Rundfunk konnte dank umfangreicher Sparmaßnahmen einen Überschuss im Jahr 2016 von 41,5 Millionen Euro erwirtschaften. Die Gesamterträge in der Gewinn- und Verlustrechnung 2016 belaufen sich auf 1.077,3 Mio. EUR.

Dieses Ergebnis konnte der Sender nur durch umfangreiche Sparanstrengungen sowie eine gesetzliche Änderung des Bewertungszinssatzes für die Altersversorgungsrückstellungen** erreichen. [..]

Mehrerträge, die sich aus der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag im Vergleich zur früheren Rundfunkgebühr ergeben, stehen den Rundfunkanstalten nach Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nicht zur Verfügung. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.digitalfernsehen.de/BR-Dank-Sparmassnahmen-41-5-Mio-Euro-UEberschuss.155005.0.html (http://www.digitalfernsehen.de/BR-Dank-Sparmassnahmen-41-5-Mio-Euro-UEberschuss.155005.0.html)

** Mit der "Änderung des Rechnungszinses für Pensionsverpflichtungen" ist vermutlich dies hier gemeint:
https://www.mensch-kuhnert.de/bilanzgutachten/aenderung-des-rechnungszinses-fuer-pensionsverpflichtungen/

Zuvor:
(http://up.picr.de/28758009su.jpg)
Titel: Re: BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss
Beitrag von: DumbTV am 17. Juli 2017, 13:48
Zitat
...sowie eine gesetzliche Änderung des Bewertungszinssatzes für die Altersversorgungsrückstellungen erreichen.

Bin kein Steuerexperte. Es hört sich für mich eher danach an, dass durch rechnerische Bewertungsspielräume, erlaubt durch die Gesetzesänderung, in der Bilanz ein Ertrag buchhalterisch errechnet wird.

Zitat von: www.mensch-kuhnert.de
Wird das Wahlrecht zum 31.12.2015 nicht genutzt (und dort weiterhin mit einem Zins von 3,89% bilanziert), so steigt der Rechnungszins auf 4,10% zum 31.12.2016, mit der Folge eines Ertrags aus der Rechnungszinsänderung.

Mit Sparmaßnahmen oder Sparanstrengungen hat dies rein gar nichts gemein. Eher geschickt mit der Bilanz tricksen...

Ist ein Forenuser vom Fach anwesend, der dies detaillieren kann?
Titel: Re: BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss
Beitrag von: mb1 am 17. Juli 2017, 14:42
Geschäftsbericht des BR 2016, Stand 13.07.2017 (PDF, ~3MB)
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/2016-geschaeftsbericht-100.html

Zitat von: Geschäftsbericht BR 2016 Seite 46
Die   Jahresgrundvergütung des Intendanten belief sich im Jahr 2016 auf 366.656 €.

Die Jahresgrundvergütung der sechs Direktorinnen bzw. Direktoren betrug im gleichen Zeitraum in Summe 1.295.259 €.

Zum Bewertungszinssatz gibt es Einlassungen auf Seite 22 rechts unten. Bisher war der Zinsdurchschnitt der letzten 7 Jahre anzusetzen, jetzt ist ein Zehnjahresdurchschnitt erlaubt (der natürlich höher ist). Aber die jetzige Niedrigzinsphase wird sich dadurch sehr lange in den zukünftigen Bilanzen auswirken.

Der Unterschied zwischen alter und neuer Bewertung beträgt 143,3 Mio. EUR. Somit wäre nach alter Rechnungslegung ein Jahresfehlbetrag von 101,8 Mio. EUR auszuweisen. Bilanztricks - und noch dazu gesetzlich erlaubt.  >:(


Edit "Bürger":
Danke für den aktuellen Fund. Link ergänzt.
Bitte bei Zitaten außer der Quelle immer auch gleich gem. Forum-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) für die Verlinkung/ Zitierung einen entsprechenden Link angeben. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss
Beitrag von: marga am 17. Juli 2017, 15:17
BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss

Gemäß den Ausführungen in: Antwort #2 am: Heute um 14:42,
Zitat
Der Unterschied zwischen alter und neuer Bewertung beträgt 143,3 Mio. EUR. Somit wäre nach alter Rechnungslegung ein Jahresfehlbetrag von 101,8 Mio. EUR auszuweisen. Bilanztricks - und noch dazu gesetzlich erlaubt.  >:(


ist es doch gesetzlich möglich, ganz legal mit "FAKE-NEWS" zu argumentieren. Wenn "Bilanzverschönerungen" zu "Spareffekten" bei den LRAn führen, dann ist die Welt der öffentlich-rechtlichen Rundfunker in Ordnung. +++
 >:D