gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: joerg3 am 14. Juli 2017, 21:11
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Hallo Forumsteilnehmer,
ich bin neu hier und möchte ein paar Fragen loswerden, habe schon viel im Forum gelesen aber nicht die passende Antwort gefunden.
Person A hat eine Zwischenwohnung bezogen für 4 Monate, bekam dann 1 Monat später den 1.Brief von der GEZ, Brief ungeöffnet zurückgeschickt mit Bemerkung Empfänger
unbekannt verzogen, so auch mit den nächsten beiden Briefen verfahren. Dann Umzug in neue Wohnung, 6 Wochen später wieder Brief von GEZ.
Das sind nun 4 Briefe insgesamt, ist es jetzt schon eine Zwangsanmeldung, die Briefe sind ungeöffnet und konnten so nicht gelesen werden. Wie kann man diese Briefe ungeöffnet
erkennen , sehen diese Briefe anders aus? Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung wie kann man diese Briefe ungeöffnet erkennen?