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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 04. Juli 2017, 21:52
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Rechtssache C-564/11 - Beschluss des Gerichtshofs
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1499148842927&uri=CELEX:62011CB0564
Leitsatz:
Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen Regelung entgegen, die es erlaubt, ohne Ausschreibung einen Vertrag zu schließen, mit dem öffentliche Einrichtungen eine Zusammenarbeit vereinbaren, wenn — was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist — ein solcher Vertrag nicht die Wahrnehmung einer diesen Einrichtungen gemeinsam obliegenden öffentlichen Aufgabe zum Gegenstand hat, nicht nur durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen, oder geeignet ist, einen privaten Dienstleistungserbringer besser zu stellen als seine Wettbewerber.
Hätte diese Entscheidung im Original auch gerne in Deutsch eingestellt, aber sie ist als Langtext nicht in diese Sprache nicht übersetzt worden.
Kurzform hier:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=156511&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=385965
Den Beschluß selber hat es nur in Französisch und Italienisch, und EUR-Lex hat es, mal wieder in allen EU-Sprachen, außer in Deutsch.
Was im Grunde schon selber eine Diskriminierung darstellt, denn es sollten schon alle EU-Dokumente in allen EU-Sprachen verfügbar sein.