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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: marga am 03. Juli 2017, 12:16
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Gemeinsame Pressestelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes
Terminvorschau Juli 2017 Verwaltungsgericht des Saarlandes
2 Verhandlungen am 20.07.2017 Sitzungssaal I
09:45 Uhr
6 K 96/16
A. Z. ./. Saarländischen Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
10:15 Uhr
6 K 1139/16
J. R. - PWB Rechtsanwälte ./. Saarländischen Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Kläger der letztgenannten Verfahren wehren sich mit ihrer Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen.
Im Streit steht u.a. die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
Quelle: https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_oberverwaltungsgericht/TV-2017-07.pdf (https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_oberverwaltungsgericht/TV-2017-07.pdf)
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Aus Laiensicht, warum sind dort 2 Uhrzeiten genannt, eine mit A.Z. und eine mit J.R.?
Ist die Verhandlung öffentlich und wird um Besucher zu Gunsten der Kläger gebeten?
Ob das (Ober)Verwaltungsgericht des Saarlandes die Verfassungsrechtmäßigkeit feststellen kann/darf scheint mir unwahrscheinlich, aber wäre sicher mal lehrreich zu sehen, wie so etwas abläuft .... tja, zumindest eine Urteilsverkündung unmittelbar zu erwarten wäre.
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A.Z. und J.R. sind die Kürzel der Kläger?
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Ist die Verhandlung öffentlich und wird um Besucher zu Gunsten der Kläger gebeten?
Der Regelfall ist, das Verhandlung öffentlich sind. Es bedarf fast immer Gründe um die Öffentlichkeit auszuschließen. Es ist somit davon auszugehen dass diese öffentlich ist. Ob durch die Kläger Zuschauer erwünscht sind ist damit jedoch nicht klar, aber wenn Zuschauer da sind und Sie diese nicht wollen müssen Sie sicherlich Anträge stellen zum Ausschluss der Öffentlichkeit. Solange das nicht passiert kann sich Hinz und Kunz dazu setzen und ruhig die Verhandlung verfolgen.
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Solange das nicht passiert kann sich Hinz und Kunz dazu setzen und ruhig die Verhandlung verfolgen.
Ist ja auch okay. Jedenfalls, solange (zumal im Falle von Gerichten, wo nicht a priori das Urteil zugunsten von ÖRR etc. bereits feststeht) keine Herren im dunklen Anzug mit Sonnenbrille und Ausbeulungen unter dem Anzug erscheinen, von denen niemand weiss, wer denen überhaupt Bescheid gesagt hat (der Anti-GEZ-Kläger jedenfalls nicht). Dem Vernehmen ist i. d. R. Publikum ja von Vorteil, zumal wenn so ein Untertan sich vor Gericht gegen seine Obrigkeit mausig machen will. Wenn Besucher irgendwann mal - im Gegensatz zum bisherigen Verlauf - in den Genuss einer »Verhandlung« kommen sollte, die den Namen verdient, wird er auch für Publikum sorgen.