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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Snöffler am 30. Juni 2017, 13:31

Titel: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Snöffler am 30. Juni 2017, 13:31
Verhandlung VG Sigmaringen, Mi 05.07.2017 ab 16:30h, Raum 2.8
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Tarudi am 03. Juli 2017, 22:11
Komme! Wer noch?

Tarudi
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: es reicht am 04. Juli 2017, 13:25
Ich gehe mit! Trefft Ihr Euch vorher?
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Tarudi am 04. Juli 2017, 21:24
Wenn's sein soll, kann ich versuchen um 16 Uhr da zu sein...
Tarudi
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Snöffler am 05. Juli 2017, 11:15
Hallo zusammen,

ich bin auf jeden Fall um 16 Uhr da.

Schöne Grüße
Frank
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: kernelpanic am 06. Juli 2017, 17:56
Hallo in die Runde,

wie war denn die Verhandlung.
Wäre gerne dabei gewesen.
Hat sich die mündliche Verhandlung gelohnt?

Beste Grüße.
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Tarudi am 06. Juli 2017, 19:03
Auf jeden Fall hat die sich gelohnt!!! Snöffler war super vorbereitet, allen Respekt! Die zwei beisitzenden Damen waren nicht sehr höflich, finde ich. Da gab es schon mal Augenrollen-und-huch-erwischt-Blicke >:( Naja, die Verhandlung ging auch 1,5 Stunden  ;)

Ich habe viel gelernt, so zum Beispiel, dass die Richter echt sehr gut informiert sind, sie wussten immer sofort von welchem Text Snöffler sprach. Hätt ich so nicht erwartet.

Snöffler hat vor allem mit dem Widerspruch Behörde/Unternehmen argumentiert. Die Argumentation dagegen des Richters (hauptsächlich nur einer hat geredet) war eher flach bis genervt, fand ich. SWR ein Unternehmen, ja, und ja, die dürfen behördlich handeln. Alles abgeschmettert, was an Argumenten kam.

Also ich versuch mich grad an den Texten zum Forum-Thema "Behörde" verwaltungsorganisationsrechtlich/ verwaltungsverfahrensrechtlich, Start am 20.6.2017. Ich meine, das könnte was sein, auch wenn ich es elend schwer finde zu verstehen...

Ein paar Dinge blieben mir nach der Verhandlung im Hals stecken (und die kriegen sie bei meiner Klage zu hören): Da war der Spruch des einen Richters: "ja, ja, zwei Juristen 3 Meinungen"...
da frag ich mich, warum dann alle die gleiche Meinung haben, wenn's um den Rundfunkbeitrag geht. Ausser Tübingen.

Und natürlich haben sie über LG Tübingen gewettert - es könnte alles so viel einfacher sein ohne die Tübinger... und Pagenkopf.... und ... Jaja, alles bekannt. Aber Beitragservice ist rechtens. Punkt.

Und dann kam noch bez. Steuer vs. Beitrag: da meinte der Richter, dass sei schon richtig so, wie es sei, man könne den Rundfunk nicht als Steuer einführen. Das sei vergleichbar mit der Bundesärztekammer. Die sei ja auch Beitragsfinanziert, denn wenn man das als Steuer finanzieren würde, dann würde der Steuerzahler fragen, warum er denn die Pensionen der Ärzte bezahlen soll. Ha??? Da fällt mir nichts mehr ein... so viel Hinken in einem Vergleich muss man hin kriegen...

Der Typ vom SWR war unglaublich, der hat keinen Pieps gesagt, im Gegenteil hat der Richter mehrere Male für ihn gesprochen, warum auch immer. Das fand ich, also, das hat mich echt aufgeregt.

Und ich habe mich überhaupt gefragt, was das alles soll... UNSERE Rechte, UNSERE Ansicht und Argumente sollten von den Richtern verteidigt werden. Das wäre richtig und würde anstehen, finde ich. Aber es wurde alles so schön hingepackt, dass der SWR-Mann nicht mal was sagen musste. Ich weiss nicht mal, ob er kapiert hat, um was es geht. Er sah nicht so aus. Sorry, das ist jetzt bös, aber das hat mich echt frustriert.

Damit werde ich mich auch noch beschäftigen, was eigentlich Aufgabe von Richter sein soll am VG.

So mal kurz ein völlig subjektiver Bericht. Und SNÖFFLER! Du bist super!!! Ich bin gespannt, ob du den Rundfunkstaatsvertrag mit allen Unterschriften und in der rechten Form ausgehändigt bekommst. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Tarudi

Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: samson_braun am 06. Juli 2017, 19:10
Mal wieder ein schönes Beispiel:
Das Gericht verteidigt den Beklagten - das geht eigentlich so mal garnicht!!!
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: faust am 06. Juli 2017, 19:41
... ist Ruhendstellung mit Blick auf Karlsruhe probiert worden ?
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: tokiomotel am 06. Juli 2017, 19:46
Justitia zelebriert zwar die Waage der Gerechtigkeit, das war es aber auch schon.
Das heißt deswegen noch lange nicht, dass sie auch Herr(Frau) ihrer Sinne ist, sein darf.
Gewisse Beklagte stehen von vornherein schon ein Treppchen höher und schauen mit Hilfe einer plötzlich halbblind und halbtaub daher kommenden Justitia auf die Klagenden herab....
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: es reicht am 06. Juli 2017, 21:23
Hallo Tarudi, zu Deinem Bericht ist nicht's hinzuzufügen.. Klasse, soviel habe ich mir nicht gemerkt!
Das einzige,was fehlt ist,dass der GEZettler sogar früher gegangen ist. Und ja, die Richter waren echt gut informiert und es gab noch eine kostenlose Belehrung darüber, dass der frühere GEZ - Beitrag auch nicht gerecht war und die vielen Schwarzseher nicht gezahlt haben.
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: tokiomotel am 06. Juli 2017, 22:44
na sowas aber auch, diese bösen.
wenn es was für lau gibt wird halt zugelangt...
hätten die Deppen doch mal eine Sperre eingebaut  ;D
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Snöffler am 06. Juli 2017, 23:45
Vielen Dank an "Tarudi" und "es reicht" für's Kommen!

Dem Bericht von Tarudi ist nicht viel hinzuzufügen. Auch ich hatte den Eindruck als wäre der Richter der Verteidiger des SWR. Selbst als es um die verfahrensrechtlich vollkommen belanglose Tatsache ging, dass der SWR und Beitragsservice auf schriftliche Fragen nicht reagieren, übernahm der Richter sofort die Verteidigung. Bei einem solchen Massenverfahren müsse man doch Verständnis haben wenn die Kommunikation leide. Das seien halt Copy-Paste-Textbausteine, das gehe nicht anders.
Ruhenlassen und Warten auf Karlsruhe wurde angesprochen aber abgelehnt. Dies könne nur der SWR veranlassen. Ich habe auch vorgeschlagen, der SWR könne seine Forderungen zurückziehen. Der Richter meinte, da brauche er gar nicht zu fragen (!), die Antwort kenne er. Ich bat ihn, dennoch zu fragen. Er fragte den SWR-ler ob er "abhelfen" könne. Da machte der sehr junge SWR-ler erstmals den Mund auf und sagte "nein". Als ich dann dem Gericht die Aussage des Justiziars des SWR, Dr. Hermann Eicher, überreichte, wonach der SWR keine Behörde sei, (zu finden unter www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html), sagte der SWR-ler nochmal was, nämlich, dass der SWR eine Behörde sei. Ich fragte ihn, ob er aus der Geschäftsführung des SWR sei (denn Ober sticht bekanntlich Unter). Der Richter verstand sofort und übernahm barsch die Antwort, der Herr habe Prozessvollmacht. Im Übrigen interessiere ihn als Richter nicht, was der SWR selber sage, er entscheide davon unabhängig. Somit werden Fakten direkt vom Tisch gewischt. Und diese Aussage des SWR sei auch in anderen Verfahren schon vorgebracht worden. Und es gehe hier nicht zu wie im Zivilprozess, wo die Beteiligten sich einigen könnten. Im Verwaltungsrecht sei das anders. Ich erklärte ihm, dass er nun zumindest nicht mehr schreiben könne, "Anhaltspunkte, dass es sich beim Antragsgegner nicht um eine Behörde handeln könnte, hat die Kammer nicht". So steht es nämlich in der Ablehnung meines vorausgegangenen Eilantrages.
Die Richterin ging auf den Inhalt der Aussage des Jutiziars nicht näher ein, bemängelte aber, dass der SWR ausgerechnet auf einen Artikel der BILD-Zeitung reagiere. Das würde sie stören.

Auf jeden Fall ist der Richter der Meinung, der Rundfunk könne gleichzeitig staatsfern und Behörde sein. Gerichte würden ja auch durch Steuern finanziert und seinen aber gleichzeitig unabhängig. Auch die Tatsache, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinen Urteilen (in denen die Behördeneigenschaft "bestätigt" wird) das LVwVfG anwende, obwohl dies laut §2 nicht auf den SWR anwendbar sei, sei völlig normal. Selbst wenn es das Gesetz gar nicht gäbe, sei der SWR dennoch eine Behörde. Er könne gleichzeitig als Unternehmen auftreten, das sei kein Widerspruch. So könne er z.B. Bleistifte kaufen.
An dieser Stelle hatte ich besonders stark das Gefühl, dass es dem Richter nicht darum ging, die Vorbringen ernst zu nehmen, sondern sie abzuwimmeln.

Noch eine Bemerkung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Dieser ist meiner Meinung nach nicht unterschrieben. Ich frage den SWR täglich schriftlich nach Unterschriften, denn dieser RBStV wird immer wieder als Rechtsgrundlage genannt. Obwohl das Verwaltungsgericht Sigmaringen dies im Beschluss zu meinem vorausgegangenen und abgelehnten Eilantrag selbst so sieht ("Die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung des Rundfunkbeitrags dürfte sich aus §2 Abs. 1 RBStV ergeben."), hat der Richter dieser Aussage in der Verhandlung widersprochen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei nicht die Rechtsgrundlage der Beitragserhebung. Er verwies auf Gesetze. Da mir aber Beitragsservice und SWR in mehreren Schreiben dies genau so mitgeteilt haben, bestand ich auf dieser Tatsache und verlangte Unterschriften unter den RBStV. Der SWR Verwaltungsdirektor schrieb mir dazu im Jan 2017: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns nicht möglcih ist, unterschriebene Nachweise über den zugrunde liegenden Staatsvertrag zu übermitteln. Sie haben aber die Möglichkeit, sich diesbezüglich an das Staatsministerium Baden-Württemberg zu wenden." Ich beschwerte mich, dass ich nun auch noch selber die Unterschriften beibringen soll und erklärte, dass ich den SWR aufgefordert hätte, doch bitte selbst beim Staatsministerium nachzufragen. Der Richter widersprach und meinte, ich müsse mich darum kümmern. Ich klärte ihn auf, dass der SWR von mir Geld haben wolle und nicht umgekehrt und somit der SWR die Unterschriften vorlegen müsse, sonst zahle ich nicht. Der Richter widersprach.

Wo sind wir hier eigentlich, dass man vom Gericht aufgefordert wird, selber zu beweisen, dass der Gegner Recht hat???

Man darf nicht vergessen: Der SWR ist Teil der ARD, die haben weltweit Korrespondenten sitzen. Wenn in Kairo gerade nichts los ist, dreht der dortige Korrespondent Däumchen. Da könnte der sich doch mal kümmern. Das kostet nichts, der wird sowieso bezahlt.

Ich fragte den SWR-ler, ob der SWR denn selber beim Staatsministerium nachgefragt habe. Antwort: Nein. Ich selbst habe (mehr um zu beweisen, dass das nicht zielführend ist) im März 2017 ein freundlich formuliertes Einschreiben ans Staatsministerium geschickt. Der Einlieferungsbeleg liegt mir vor. Bis heute kam keine Antwort.
Das Staatsministerium veröffentlicht aber normalerweise auch Gesetze, aber ein Vertrag ist kein Gesetz. Daher dürften die gar nicht für den RBStV zuständig sein.

Nun muss das Gericht die Unterschriften unter den RBStV besorgen. Ich bestehe darauf.

Für Interessierte: Diese Fundstelle hat mir der Beitragsservice genannt:

http://www.ard.de/download/682716/15_Rundfunkaenderungs_staatsvertrag.pdf

Angeblich ist das der unterschriebene RBStV.
Man achte aber unbedingt auf die Gänsefüßchen in Art. 1 gleich am Anfang und ganz am Ende. Der ganze Artikel 1 steht in Gänsefüßchen und ist somit nur zitiert, aber nicht unterschrieben. Die Richterin fragte mich, was ich denn wolle, in den anderen Artikeln (z.B. Art.3) seien doch auch Gänsefüßchen. Dann wurde mir noch erklärt, dass das absolut normal sei und dass man das immer so mache. Ich glaube das ist so eine Masche von denen: Ist doch alles normal, sei doch endlich still, stell' Dich nicht so an, und wenn man dann nachgibt, hat man ein gutes Argument weggeworfen. Also nicht zu schnell nachgeben.

Nach einer solchen Verhandlung fühlt man sich so, wie ein unzufriedener DDR-Bürger sich fühlen dürfte, dem erklärt wird, dass alles prima sei. Man sei in der Deutschen Demokratischen Republik, schon der Name sage doch, dass es demokratisch zugehe. Und man dürfe alle paar Jahre an demokratischen Wahlen teilnehmen. Jedes Mal werde der Staatsratsvorsitzende und erste Generalsekretär der SED, Genosse Erich Honecker, mit über 99 Prozent der Stimmen gewählt. Wenn man also unzufrieden sei, habe man selber ein Problem. Alle anderen wählen doch den Genossen und das sei doch der beste Beweis, dass alles prima ist. Und der antifaschistische Schutzwall gegen den imperialistischen Westen schütze die Bevölkerung vor den von dort drohenden Gefahren. Da müsse man schon Verständnis haben, wenn Reisen über diese Grenze nicht so einfach sind. Man müsse diese halt beantragen usw. usw. usw. ...

Der Richter hat sich immerhin sachlich gegeben, wurde nicht ausfallend, hat mich stets ausreden lassen, keinen Zeitdruck aufgebaut  und hat sich am Ende für die sachliche Diskussion bedankt.
Er ging sehr routiniert vor. Er verfügt - wie erwartet - über fundierte Kenntnisse im Verwaltungsrecht. Hat immer die passende, wohlformulierte Antwort parat. War aber auch extrem parteiisch.
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: noGez99 am 07. Juli 2017, 00:25
Vielen Dank für Deinen Bericht!
Und ja, wir müssen leider gegen LRA und Gericht kämpfen.
Hätte ein Befangenheitsantrag etwas gebracht?

Bei abweisendem Urteil Verfassungsbeschwerde!

Achtung Frist:
Die Verfassungsbeschwerde muss mit Begründung innerhalb von einem Monat beim BVerfG eingegangen sein!

Also schonmal schreiben und in die Schublade legen.


Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
Voraussetzungen und Verfahren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg149212.html#msg149212
Beispiel, aber nicht von der Professionalität abschrecken lassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg146458.html#msg146458
so geht es auch:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148823.html#msg148823

Merkblatt vom BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.html

Und hier ein Beispiel - 1 BvR 1382/16 - ist von Forum-Mitglied "willnich"
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg125964.html#msg125964

Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg149948.html#msg149948
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Bürger am 07. Juli 2017, 23:25
Glückwunsch zur "Feuertaufe"... ;)
...man wächst an seinen Aufgaben.
Weiter gutes Gelingen.

Nur noch dies:

[...]
Noch eine Bemerkung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Dieser ist meiner Meinung nach nicht unterschrieben. Ich frage den SWR täglich schriftlich nach Unterschriften, denn dieser RBStV wird immer wieder als Rechtsgrundlage genannt. Obwohl das Verwaltungsgericht Sigmaringen dies im Beschluss zu meinem vorausgegangenen und abgelehnten Eilantrag selbst so sieht ("Die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung des Rundfunkbeitrags dürfte sich aus §2 Abs. 1 RBStV ergeben."), hat der Richter dieser Aussage in der Verhandlung widersprochen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei nicht die Rechtsgrundlage der Beitragserhebung. Er verwies auf Gesetze. Da mir aber Beitragsservice und SWR in mehreren Schreiben dies genau so mitgeteilt haben, bestand ich auf dieser Tatsache und verlangte Unterschriften unter den RBStV. Der SWR Verwaltungsdirektor schrieb mir dazu im Jan 2017: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, unterschriebene Nachweise über den zugrunde liegenden Staatsvertrag zu übermitteln. Sie haben aber die Möglichkeit, sich diesbezüglich an das Staatsministerium Baden-Württemberg zu wenden." Ich beschwerte mich, dass ich nun auch noch selber die Unterschriften beibringen soll und erklärte, dass ich den SWR aufgefordert hätte, doch bitte selbst beim Staatsministerium nachzufragen. Der Richter widersprach und meinte, ich müsse mich darum kümmern. Ich klärte ihn auf, dass der SWR von mir Geld haben wolle und nicht umgekehrt und somit der SWR die Unterschriften vorlegen müsse, sonst zahle ich nicht. Der Richter widersprach.

[...]

Ich fragte den SWR-ler, ob der SWR denn selber beim Staatsministerium nachgefragt habe. Antwort: Nein. Ich selbst habe (mehr um zu beweisen, dass das nicht zielführend ist) im März 2017 ein freundlich formuliertes Einschreiben ans Staatsministerium geschickt. Der Einlieferungsbeleg liegt mir vor. Bis heute kam keine Antwort.
Das Staatsministerium veröffentlicht aber normalerweise auch Gesetze, aber ein Vertrag ist kein Gesetz. Daher dürften die gar nicht für den RBStV zuständig sein.

Nun muss das Gericht die Unterschriften unter den RBStV besorgen. Ich bestehe darauf.

Für Interessierte: Diese Fundstelle hat mir der Beitragsservice genannt:
http://www.ard.de/download/682716/15_Rundfunkaenderungs_staatsvertrag.pdf

Angeblich ist das der unterschriebene RBStV.
Man achte aber unbedingt auf die Gänsefüßchen in Art. 1 gleich am Anfang und ganz am Ende. Der ganze Artikel 1 steht in Gänsefüßchen und ist somit nur zitiert, aber nicht unterschrieben. Die Richterin fragte mich, was ich denn wolle, in den anderen Artikeln (z.B. Art.3) seien doch auch Gänsefüßchen. Dann wurde mir noch erklärt, dass das absolut normal sei und dass man das immer so mache. [...]

Ich halte es für sehr müßig, auf der Ebene von "Gänsefüßchen" den RBStV und dessen Zustimmungsgesetze angreifen zu wollen.

Die Zustimmungsgesetze sind allesamt veröffentlicht - siehe bei den offiziellen Fundstellen bzw. zur Orientierung u.a. auch unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html

Weitere Informationen auch zum Thema "Staatsverträge zwischen den Bundesländern" u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da von eigentlichen Kern-Thema abschweifend und bereits ausgiebig andernorts im Forum diskutiert.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Besucher am 09. Juli 2017, 22:20
Wenn ich all' das wieder lese...

Auf jeden Fall hat die sich gelohnt!!! Snöffler war super vorbereitet, allen Respekt! Die zwei beisitzenden Damen waren nicht sehr höflich, finde ich. Da gab es schon mal Augenrollen-und-huch-erwischt-Blicke >:( Naja, die Verhandlung ging auch 1,5 Stunden  ;)

...
Und natürlich haben sie über LG Tübingen gewettert - es könnte alles so viel einfacher sein ohne die Tübinger... und Pagenkopf.... und ... Jaja, alles bekannt. Aber Beitragservice ist rechtens. Punkt.
...
Der Typ vom SWR war unglaublich, der hat keinen Pieps gesagt, im Gegenteil hat der Richter mehrere Male für ihn gesprochen, warum auch immer. Das fand ich, also, das hat mich echt aufgeregt.

....

...was in dieser oder ähnlicher Form auch über bereits 4 Dutzend andere »Verhandlungen« vor bundesdt. Verwaltungsgerichten berichtet wurde, scheint es mir dringend an der Zeit, noch einmal seppl's brillante Idee seines Protokollvordrucks für Verfahrenszeugen vom Mai diesen Jahres in's allgemeine Gedächtnis zu rufen. Der hatte ja zum Ziel gehabt, den u. U. bzw. schlimmstenfalls ja komplett rechtswidrigen, den eindeutigen Anforderungen an ein Gerichtsverfahren schlicht Hohn sprechenden Verlauf solcher »Gerichtsverhandlungen« mit jeweils namentlicher Unterzeichnung der Prozesszeugen zu protokollieren. Ich hoffe, seppl hat nichts dagegen, wenn ich seinen Gedanken hier noch einmal aufgreife.

Vordruck: Publikumszeugen zum Ablauf der Gerichtsverhandlungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22912.0

Ergänzend dazu fiele mir einiges i. R. weiterer Verfeinerung ein: Insbesondere z. B., eine genaue Staffelung entsprechend einem Zeitraster vorzusehen, so dass später auf einfachste Weise ein minutiöser (und seinerseits gerichtsfester) Abgleich mit dem offiziellen Verfahrensprotokoll vorgenommen werden kann. Was ja überaus interessant werden kann, wenn etwa der Herr Richter (ruhig auch beiderlei Geschlechts) einmal Wichtiges, aber ggf. für ihn Peinliches protokollieren zu lassen »vergessen« sollte. Je genauer die Dokumentation, desto einfacher wird es dann später, diesem zum Beispiel einen rechtswidrigen Parteienvortrag zugunsten des ÖRR - wie er ja bereits auch schon von Dutzenden anderer Verhandlungen berichtet wurde - mit lautem Klatschen um die Ohren zu hauen. Dass diese Herrschaften sich bislang bspw. derartige Dreistigkeiten selbst vor Publikum überhaupt erlauben können, öffentlich den Vortrag des ÖRR zu betreiben, muss schlicht und einfach ein Ende haben.

Und das *kann* ein Ende haben, dann nämlich, wenn so wasserdicht protokolliert wird und die Vorlage so professionell bzw. maximal amtskompatibel wird, dass sie nicht nur gemäß der ursprünglichen Absicht dem Richter unter die Nase gehalten werden kann, sondern zu gegebener Zeit auch auf europäischer Ebene bspw. von Organisationen der Zivilgesellschaft gern angenommen wird und insofern auch auf Ebene der europ. Rechtsinstitutionen verwendbar wäre. Dann bestünde auch Aussicht dass dieses Land bzw. seine Institutionen zumal i. S. »Rundfunkbeitrag« irgendwann nicht mehr ungestraft und ohne irgendwelche Folgen nach Lust & Laune »Rechtsstaat nach Gutsherrenart« spielen dürfen.
 
Der Held im Romanmanuskript eines Bekannten eines Besuchers hat als Bedürftiger auf HartzIV-Niveau ohne HartzIV (mit Wohngeld bzw. karitativer Unterstützung und damit von HartzIV ausgeschlossen) mit erhobenem Anspruch auf Befreiung bislang nur ein Dreizeiler-Urteil ohne mündliche Verhandlung vorzuweisen. Das ist zwar so cool - da sparsam ausgefallen - dass seine Richterin sich sogar das Schreiben ihres Urteils komplett hätte sparen und stattdessen einfach ihr Dienstsiegel und ihre Unterschrift auf den von der anstaltsseitig angeheuerten Edel-Kanzlei abgesonderten Schriftsatz hätte setzen können, gibt indes für die konkrete Gestaltung der wie von seppl beschriebenen Vorlage aber natürlich relativ wenig her. Insofern wären bzgl. der praktischen Umsetzung nun die zahlreichen »Praktiker« mit ihren profunden und zahlreichen Erfahrungen i. Rahmen mündlicher Verfahren gefragt und sicher die besten Gestalter und Ratgeber.

Also liebe Praktiker. Bitte Eure Vorschläge.
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Markus KA am 10. Juli 2017, 14:58
Ruhenlassen und Warten auf Karlsruhe wurde angesprochen aber abgelehnt. Dies könne nur der SWR veranlassen...
Das ist so nicht ganz richtig. Es stimmt, bei Ruhen lassen muss der SWR zustimmen. Beim Aussetzen des Verfahrens muss nur das Gericht zustimmen. Der Kläger sollte, auch jetzt noch nach der Verhandlung, einen begründeteten Antrag auf Aussetzung § 94 VwGO stellen, mehr infos hier im Forum, die Suche Funktion nutzen.
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Markus KA am 10. Juli 2017, 15:03
...Der Richter verstand sofort und übernahm barsch die Antwort, der Herr habe Prozessvollmacht.
Der Kläger hat die Möglichkeit in der Verhandlung einen Blick auf die Prozessvollmacht werfen zu dürfen, ja sogar eine Kopie der Vollmacht zu bekommen..diese Möglichkeit sollte man bei einer mündlichen verhandlung immer nutzen.
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: DumbTV am 10. Juli 2017, 19:19
Ruhenlassen und Warten auf Karlsruhe wurde angesprochen aber abgelehnt. Dies könne nur der SWR veranlassen...

Es gibt einen Unterschied zwischen ruhend stellen und aussetzen (nach § 94 VwGO). Bei ersterem muss der Prozessgegner (LRA) zustimmen, bei letzterem entscheidet das Gericht nach eigener Überzeugung, ohne dass es der Zustimmung des Prozessgegners bedarf.

Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Tarudi am 11. Juli 2017, 18:41
Ruhenlassen und Warten auf Karlsruhe wurde angesprochen aber abgelehnt. Dies könne nur der SWR veranlassen...
Es gibt einen Unterschied zwischen ruhend stellen und aussetzen (nach § 94 VwGO). Bei ersterem muss der Prozessgegner (LRA) zustimmen, bei letzterem entscheidet das Gericht nach eigener Überzeugung, ohne dass es der Zustimmung des Prozessgegners bedarf.

Für die Ruhendstellung muss der ÖR zustimmen"

Das Ruhenlassen wurde -so der Richter- bei einem anderen Verfahren von ihm, dem Richter, vorgeschlagen. Das hat er erzählt. Er legte dann auch diesmal dem SWR-Män das Wort vor, so in der Art: "Ich weiss schon, was der zum Ruhen-lassen sagt, gell?" SWR-Män sagt dann brav aber laut: "Nein."

@ Besucher: Das mit dem Protokoll von Seppl finde ich klasse. Ich hab mir das runtergeladen und werd das mal als Gedächtnisprotokoll aufbereiten. Vielleicht macht "es reicht" mit? Machst du mit?  :) Und die andere Dame, die da war, vielleicht auch?

Und ich hoffe, dass das bei mir auch jemand macht, wenn's dann soweit ist...

Ja und ich werde dann die Aussetzung beantragen, wenn ich raus finde, wie das geht.

Und die Verfassungsbeschwerde fang ich auch gleich an und schau feste beim extrem genialen Profät di Abolo... COPY&PASTE, sei's gedankt, dass ich nicht wahnsinnig werde :)
Tarudi
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: es reicht am 11. Juli 2017, 18:50
Hallo Tarudi, aber gerne doch!! Habe heute einen Festsetzungsbescheid bekommen und werde wieder auf die Ladung zur Vermögensauskunft warten,ich will ja schlieslich als Verweigerer mitgezählt werden!
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: noGez99 am 11. Juli 2017, 20:03
@es reicht:
Na wer wird denn einfach abwarten? Einfach eine Verfassungsbeschwerde einreichen, unser Profät hat eine tolle Vorlage eingestellt:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746

Der Trend geht übrigens zur Zweitverfasssungsbeschwerde, siehe:
Antrag auf Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt (Frist verpasst?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23430.msg150757.html#msg150757
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Besucher am 12. Juli 2017, 12:54
Im Prinzip...

@ Besucher: Das mit dem Protokoll von Seppl finde ich klasse. Ich hab mir das runtergeladen und werd das mal als Gedächtnisprotokoll aufbereiten. Vielleicht macht "es reicht" mit? Machst du mit?  :) Und die andere Dame, die da war, vielleicht auch?
...

...gerne. Ein Bekannter des Besuchers mit Befr.antrag auf Grundlage von Bedürftigkeit gem. 4,6 RBStV hat allerdings bislang einzig einen - zwar kabarettreifen - 4-seitigen (also noch abzgl. Deckblatt, Schlußbelehrung etc.) Beschluß seines VG vorliegen, der sich inhaltlich auf ungefähr eine halbe A4-Seite reduziert. Das, nachdem sein VG sich auf dessen Beschluß um eine mündliche Verhandlung herumgedrückt hatte, da angeblich »die Sache keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten« aufweise (jedenfalls wohl keine - angesichts bereits im vergleichbaren Zusammenhang von anderer Seite früher anhängig gewesener, im Prinzip angenommener Verfassungsbeschwerden - mit denen sich herumzuschlagen GEZ / Anstalten oder auch das Hohe Gericht »geruhen« würden).

M. E. wäre es hingegen essentiell, wenn sich bzgl. der konkreten Gestaltung besagter Vorlage insbesondere diejenigen Foristen einklinken würden, die bereits in ihrer Anzahl einschlägige Erfahrungen mit den konkreten Abläufen mündlicher Verhandlungen sammeln konnten und insofern im Sinne einer späteren gerichtlichen Verwertbarkeit wichtige Aspekte einbringen könnten.

Die könnten z. B. Aufschluss geben, ob nicht in einer Verhandlung - als Beispiel - auch schon einmal ein Richter darauf hingewiesen wurde, dass er rechtswidrig den Parteienvortrag für den ÖRR betreibe, vielleicht sogar ergänzt durch den Antrag der Aufnahme ins Protokoll und wie die Reaktion ausgefallen sei. Vieles wäre denkbar, was man am berühmten grünen Tisch nicht vorhersieht, was aber im Einzelfall von größter Wichtigkeit sein könnte, als Grundlage für Befangenheitsanträge, spätere Anwendung auf obergerichtlicher Ebene oder was immer sonst.
Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: samson_braun am 12. Juli 2017, 13:19
Zitat
Die könnten z. B. Aufschluss geben, ob nicht in einer Verhandlung - als Beispiel - auch schon einmal ein Richter darauf hingewiesen wurde, dass er rechtswidrig den Parteienvortrag für den ÖRR betreibe, und wie dieser darauf reagiert habe

das ist eine geniale Idee - kommt gleich auf die Liste mit drauf für die Verhandlung eines Bekannten.

Und wenn dann das Richterlein ausfallend wird - das hier nachschieben:

lawblog.de, 11.07.2017
„Schlimmer als Freisler“ – das endet natürlich vor Gericht
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/07/11/schlimmer-als-freisler-das-endet-natuerlich-vor-gericht/ (https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/07/11/schlimmer-als-freisler-das-endet-natuerlich-vor-gericht/)



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Titel: Re: Verhandlung VG Sigmaringen, Mi. 05.07.2017, 16:30
Beitrag von: Markus KA am 12. Juli 2017, 16:30
Man hört ja sonderbare Dinge über die Verhandlungspraktiken der Richter am VG Sigmaringen.
Vieleicht sollte mal der ein oder andere Kläger den Präsidenten des VG Sigmaringen anschreiben und auf einen möglichen Mißstand in seinem Gericht hinweisen. Dann macht auch eine Liste mit Teilnehmern Sinn, die dann alle das Schreiben des Klägers zusätzlich unterzeichnen könnten.

Generell sind Richter unabhängig und unparteiisch. Sollte sich aber in der Verhandlung herausstellen, dass der Richter ständig permanent drängelt zum Ende zu kommen, mit Floskeln um sich wirft (z.B. Wasserbeitrag oder "wir zahlen doch alle"), den Kläger kaum zu Wort kommen lässt und Partei für den Gefängnis-Rundfunk ergreift oder gar Entscheidungen vorwegnimmt, dann sollte man den Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 ZPO griffbereit, möglichst begründend, neben sich liegen haben und in der entsprechenden Situation stellen.

Nicht zu verwechseln sind ständige Aufforderung des Richters an den Kläger weitere Punkte oder Rechtsfragen vorzutragen. Das kann auf den Kläger auch nervend wirken, ist aber in soweit "zulässig" und kein Grund für Befangenheit. Darum ist ein stichwortartiger Ablauf mit den eigenen Punkten für den mündlichen Vortrag sinnvoll.

Es ist immer zielführend, wenn Richter mit den Beteiligten einer mündlichen Verhandlung respektvoll umgehen.
Ein Richter sind zwar auch nur ein Mensch und keine Übermensch, kann auch mal einen schlechten Tag erwischen, das sollte aber nicht zur Gewohnheit werden und dadurch nicht nur den Kläger, sondern auch den "Ruf" des Gerichtes schädigen.