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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: resistebat am 20. Juni 2017, 19:26
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Hallo liebe Mitstreiter,
eine Person A hat einen Brief eines Verwaltungsgerichtes bekommen.
In dem Brief wird der Kläger gefragt:
nach § 101 Abs. 2 VwGO kann das Gericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dies erscheint hier sachdienlich.
Bitte teilen Sie bis zum ... mit, ob Sie einverstanden sind.
Außerdem beabsichtigt die Kammer, den Rechtsstreit gemäß §6 VwGO auf den Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen. Sie können auch hierzu innerhalb der genannten Frist Stellung nehmen.
Person A meint:
nach Prüfung des § 6 würde Sie sich gegen einen Einzelrichter entscheiden, da die Rechtssache für Sie eine grundsätzlich Bedeutung hat.
Wie würdet Ihr Euch zur Zeit entscheiden, auch im Bezug auf die Möglichkeit ein ruhendes Verfahren anzustreben?
(wegen den offenen Verfassungsbeschwerden)
Besten Dank im Voraus!
Edit "DumbTV":
Thema präzisiert, Formatierung, Anonymisierung
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Schon mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums befragt zu "Einzelrichter", "Verzicht auf mündliche Verhandlung", "schriftliches Verfahren" usw.?
Im Forum ist das Thema schon -zigfach behandelt - siehe u.a. diese Such-Treffer
Welche Gründe gibt es gegen den Einzelrichter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21524.0
Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter und die Folgen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14863.0
Verfahren vor dem Einzelrichter oder vor mehreren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12879.msg86734.html#msg86734
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10415.msg71414.html#msg71414
usw.
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Mit einer Übertragung auf den Einzelrichter sollte sich Person A nicht einverstanden erklären, auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit hinweisen und in Hinblick auf die offenen Verfassungsbeschwerden ein Ruhen des Verfahrens anregen.
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Übertragung auf den Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung hat zufolge das fiktive Person 2 Tage später ein Copy & Paste Urteil des Gerichts erhält. Einfachste Möglichkeit für die VGs die Klagen schnell abzuwürgen.
Fiktive Person sollte entsprechend versuchen eine Aussetzung des Verfahrens zu beantragen mit Hinwes auf die über 70 Verfassungsbeschwerden.
Siehe auch:
Aussetzung verwaltungsgerichtl. Verfahren: §173 VwGO iVm §148 ZPO? §94 VwGO?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21483.msg143815.html#msg143815
Ruhen des Verfahrens ist von der Gegenpartei abhängig und wir alle wissen wie der Rundfunkanstalten ticken ...
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Mit Hinweis auf die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sollte die von Bürger vorgeschlagene Kaskade gehen:
Antrag auf Aussetzung nach §94 VwGO abgelehnt > Was tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23135.msg147583.html#msg147583
Ansonsten direkt eine Verfassungsbeschwerde:
Instanzenweg nicht zumutbar, weil gefestigte Rechssprechung - siehe u.a. unter
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
Vielleicht hilft es auch, gegenüber Gericht und LRA zu erwähnen, dass man bei einem negativen Urteil sofort Verfassungsbeschwerde einlegen wird. Die LRA möchte sicher die Anzahl der Verfassungsbeschwerden klein halten (Publicity) und macht dann mit dem Gericht vielleicht den Deal dass das Verfahren doch ruhend gestellt wird. Oder verzögert wird. Oder .... Wir wissen ja dass ÖR und Gerichte gut meiteinander zusammenarbeiten ...
Achtung Frist:
Die Verfassungsbeschwerde mit Begründung muss innerhalb eines Monats eingereicht werden!
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eine Person A hat einen Brief eines Verwaltungsgerichtes bekommen...
nach § 101 Abs. 2 VwGO kann das Gericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dies erscheint hier sachdienlich. Bitte teilen Sie bis zum ... mit, ob Sie einverstanden sind.
Außerdem beabsichtigt die Kammer, den Rechtsstreit gemäß §6 VwGO auf den Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen. Sie können auch hierzu innerhalb der genannten Frist Stellung nehmen.
Zur grundsätzlichen Unterscheidung der beiden Vorgänge ggfs. hier nachlesen:
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren?***
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10415.msg150287.html#msg150287
***Edit "Bürger": Danke für den Querverweis und die dortigen Ausführungen.
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen zum gleichen Thema wird hiesiger Thread geschlossen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.