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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Blitzbirne am 19. Juni 2017, 16:26
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Anscheinend sind wir nicht die einzigen, die die Neutralität der (Schand-) urteile unserer Justiz anzweifeln:
Justillon - kuriose Rechtsnachrichten, 18.06.2017
Anwalt darf Gericht „schlimmer als Roland Freisler“ nennen
von Jannina Schäffer
Ein Münchener Rechtsanwalt erhob 2015 eine Anhörungsrüge zum OLG München und verwendete darin auch folgende Passage:
„Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“
Quelle:
http://justillon.de/2017/06/gericht-schlimmer-roland-freisler/
Original-Meldung siehe unter
LegalTribuneOnline, 16.06.2017
Freispruch vor dem OLG München
Anwalt durfte Senat schlimmer als Roland Freisler nennen
von Constantin Baron van Lijnden
weiterlesen unter
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-13ss8117-anwalt-beleidigung-senat-roland-freisler-meinungsfreiheit/
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Am intensivsten habe ich an Freisler bei einer Verhandlung von Richter A. in Schleswig gedacht. So etwas von menschenverachtend. Eine Inszenierung, in der der Kläger sich als Angeklagter wiederfand.
Richter H. aus Hamburg hat sich zudem in allen von mir mitverfolgten "Verhandlungen" feige hinter seiner Kammer, die das Urteil wohl schon vorgegeben hat, versteckt.
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auf so einen Beschluss habe ich gewartet!!! Das was so zu lesen war in der Vergangeheit erweckte über die Maßen den Eindruck ala Freissler. Ich war mir nur nicht sicher, ob dies als Meinungsäußerung oder Beleidugung des Gerichts gewertet werden würde.
In einem solchen Fall würde ich als Kläger grundsätzlich eine Ablehung des Richters verkünden. Befangen ist er ja soweiso schon, was ich seinen bisherigen Schreiben entnehme.
Bin gespannt, wie die Ablehnung des Einzelrichters gewertet wird.
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Solche Inszenierungen in Sachen Zwangsrundfunkbeitrag wurden in Freiburg vom GEZ-Richter und Frau Richterin auch abgehalten. Die reinsten Show-Veranstaltungen, wo das Ergebnis schon vor der Verhandlung feststand.