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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juni 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 19. Juni 2017, 14:01
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Deutschlandfunk, 18.06.2017
Champions-League
Keine Gebührengelder für absurde Geldspirale
Von Jonas Reese
Die Fußball-Champions-League wird ab Sommer 2018 nicht mehr im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein, sondern nur noch bei dem Pay-TV-Anbieter Sky und dem Streamingsdienst DAZN. Das macht viele Fans sauer. Doch eigentlich ist der kommerzielle Fußball nur dahin abgewandert, wo er hingehört, kommentiert Jonas Reese. [..]
Der Ausstieg aus der Champions-League-Übertragung kann deshalb für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur der Anfang sein. Jetzt sollte man sich bei ARD und ZDF überlegen, wieviel man noch für die Rechte von Welt-und Europameisterschaften ausgeben will. Die wichtigen Spiele müssen gemäß Staatsvertrag ohnehin frei-empfangbar sein. Die Schmerzgrenze ist auch bei diesen Geldern schon längst erreicht. Der Fußball sollte froh sein, wenn ihm der öffentliche Rundfunk diese breite, freizugängliche Bühne verschafft, um seine Werbebanden und Trikotsponsoren zu zeigen. Wann bezahlt er eigentlich Geld dafür?
Weiterlesen auf:
http://www.deutschlandfunk.de/champions-league-keine-gebuehrengelder-fuer-absurde.1346.de.html?dram:article_id=389005 (https://anon.to/?http://www.deutschlandfunk.de/champions-league-keine-gebuehrengelder-fuer-absurde.1346.de.html?dram:article_id=389005)
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Und wann sinken die Rundfunkgebühren?
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Und wann sinken die Rundfunkgebühren?
Gar nicht, denn die frei werdenden Gelder werden für die Pensionen benötigt.
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Auf einmal hat die 3. Liga in der ARD den Stellenwert der Bundesliga. Für für 17,50 Euro im Monat sind inzwischen 30% Sport im Angebot. Der Zuschauer darf und kann nicht entscheiden was er sehen möchte, er bekommt es einfach vor die Nase gesetzt von den öffentlich rechtlichen Sendern. Und da Europa das Ziel ist, wird eben mal ein günstiges Spiel aus der Premiere-Liga, aus England dem Zuschauer als wichtig vom Moderator verkauft.
Und für alle anderen Probleme hat die UEFA ja ebenfalls eine Lösung und die heißt U21-Europameisterschaft.
Dann gibt es noch die U17-Europameisterschaft. Die Frauen-Europameisterschaft usw.
Nicht zu vergessen, die ehemailgen Fußballgrößen von Kahn über Scholl bis Helmer und was machen Struntz. Mit Effenberg findet sich immer jemand, der als Dialogpartner zum Vorbericht, zur Halbzeit und zum Nachbericht für geringeres Geld, als beispielsweise Beckenbauer oder Hitzfeld in der Champions-League, was dazu quatschen kann. Dann gibt es ja noch die sonstige Pleitegeier wie S. Schnoor der immer die große Klappe in der 2. Liga hatte, wie die Jungs zu spielen hätten und trotzdem Pleite ist.
Ich hab es schon mal in einem Beitrag erwähnt: Bob fahren und auf einmal gibts in der ARD und dem ZDF Skeleton. Hauptsache die Werbebanden werden eingeblendet und für diese Finanzierung werden wir zum Beitrag gezwungen, auch wenn wir den Mist eh nicht anschauen wollen.
Zu Guter letzt wird immer ein Bericht aus der Region von Land und Leute und zur Halbzeit ganz wichtig die Tagesschau/Tagesthemen und das heute Journal eingestreut, damit der Zuschauer das Interesse nach dem 20 Fehlpass und dem hin und her gekicke beim Stand von 0:0 nicht verliert.
Die Volksverdummung hat einen Namen - Öffentlich rechtlicher Rundfunk.
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@muuhhhlli
Die Qualitätspresse, der Postillion, hat das doch schon thematisiert und auf den Punkt gebracht;
Nach Olympia-Aus: ARD und ZDF sichern sich TV-Rechte für Bundesjugendspiele
http://www.der-postillon.com/2015/06/statt-olympia-ard-und-zdf-sichern-sich.html
(Warum finde ich nur Satire Beiträge inhaltvoller als unsere Medien?)
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Die wichtigen Spiele müssen gemäß Staatsvertrag ohnehin frei-empfangbar sein.
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Interessant was da so alles in einem Staatsvertrag festgehalten wird.
Welche Spiele sind den gemäß Staatsvertrag wichtig und welche nicht?
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Interessant was da so alles in einem Staatsvertrag festgehalten wird.
Welche Spiele sind den gemäß Staatsvertrag wichtig und welche nicht?
Kaum zu glauben, aber derartige Belanglosigkeiten werden tatsächlich im RStV definiert.
Siehe u.a. unter
http://www.die-medienanstalten.de/service/rechtsgrundlagen/gesetze.html
Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
19. Änderungsstaatsvertrag, in Kraft getreten am 01.10.2016
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/19_RfAendStV_medienanstalten_Layout_final.pdf
§ 4 Übertragung von Großereignissen
(1) Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich, geringfügig zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. Besteht keine Einigkeit über die Angemessenheit der Bedingungen, sollen die Parteien rechtzeitig vor dem Ereignis ein schiedsrichterliches Verfahren nach §§ 1025 ff. der Zivilprozess
ordnung vereinbaren; kommt die Vereinbarung eines schiedsrichterlichen Verfahrens aus Gründen, die der Fernsehveranstalter oder der Dritte zu vertreten haben, nicht zustande, gilt die Übertragung nach Satz 1 als nicht zu angemessenen Bedingungen ermöglicht. Als allgemein zug
ängliches Fernsehprogramm gilt nur ein Programm, das in mehr als zwei Drittel der Haushalte
tatsächlich empfangbar ist.
(2) Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
1. Olympische Sommer- und Winterspiele,
2. bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,
3. die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,
4. Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
5. Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.
Bei Großereignissen, die aus mehreren Einzelereignissen bestehen, gilt jedes Einzelereignis als Großereignis. Die Aufnahme oder Herausnahme von Ereignissen in diese Bestimmung ist nur durch Staatsvertrag aller Länder zulässig.
[...]
Edit "Bürger":
Link zu einer Quelle des aktuellen RStV ergänzt/ Inhalte nochmals kopiert.
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.