gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: gez_verachter am 04. Juni 2017, 14:23
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Hallo Zusammen!
Angenommen fiktive Person X erhält einen Kostenfestsetzungsantrag i.H.v. 20 € für ein abgelehntes Eilrechtsschutzverfahren
Vorläufiger Rechtsschutz abgelehnt - Hauptverf. läuft noch. Und nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23126.0.html
Hat Person X eine Möglichkeit dem zu entgehen?
Oder muss Person X den Betrag zahlen, da der Antrag vom VG abgelehnt wurde? Schließlich wurde Person X zum Eilverfahren genötigt, da der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung seitens der GEZ im Widerspruch abgelehnt wurde...
Viele Grüße
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Siehe u.a.
Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17148.msg113128.html#msg113128
Re: Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG §§ 103 ff ZPO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg129145.html#msg129145
bzw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg67560.html#msg67560
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Hallo Dumb,
danke, also nicht zahlen.
Das VWG schreibt, dass Einwendungen binnen 14 Tagen mitgeteilt werden sollen. Sollte Person X das tun, oder einfach ignorieren? Wenn Person X dies tut, was sollte drin stehen?
Viele Grüße
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Wenn ich richtig lese sollte man an das Gericht schon zahlen. Ich glaube fiktive Person tat dies auch, aber an das Gericht nicht an den BS oder die LRA.
Ansonsten gibt es wohl einen fiktiven Fall wo dies nicht bezahlt wurde und dies auch nicht eingezogen wurde.