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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 04. Juni 2017, 13:36

Titel: BVerfG zur EG-Fernsehrichtlinie (EU-Recht), 9. Rundfunkurteil (1995)
Beitrag von: pinguin am 04. Juni 2017, 13:36
'N Abend,

mein Dank an Bürger für das "Hervorkramen" einer Übersicht:

Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947

War mir bisher entgangen, daß das BVerfG in 1995 zur damaligen EG-Fernsehrichtlinie nachstehende Entscheidung getroffen hat.

9. Rundfunkurteil
Urteil vom 22. März 1995
EG-Fernsehrichtlinie
BVerfGE 92, 203 EG-Fernsehrichtlinie (1995)
- Kompetenz der EG
- Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie)

Volltext
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092203.html

Bereits damals war das Land Bayern gegen dieses europäische Rechtswerk und wollte erwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland dieses Regelwerk für unanwendbar erklärt. Später traten die Länder Nordrhein-Westfalen, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Land Hessen, Saarland, Land Schleswig-Holstein und Land Niedersachsen dieser Klage bei.

Damit kamen diese Länder aber nicht durch, weil die Bundesrepublik Deutschland insgesamt keine Möglichkeit hat, ein EU-Regelwerk für ungültig, bzw. unanwendbar  zu erklären; sie ist mit allen EU-Mitgliedern lediglich in den Entstehungsprozess eines EU-Regelwerkes eingebunden, kann darüber einwirken, daß ihre spezifischen Bedürfnisse Berücksichtigung finden und ist ansonsten an die Umsetzung gebunden.

Offenbar nicht beteiligt an dieser Klage waren die Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.