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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Teegadrom am 04. Juni 2017, 02:48
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Wieder mal die gleiche Feststellung:
"Die Sächsische Landesmedienanstalt verschwendet Geld"
Die SLM, deren Aufgabe es ist- wohlgemerkt den privaten Rundfunk zu kontrollieren - wird ja gleichfalls aus den Rundfunkbeiträgen finanziert. Doch offenbar findet das mal wieder nicht die Zustimmung des Sächsischen Landesrechnungshofes.
Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof (SRH)
„Wesentliche Ergebnisse der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien" (SLM)
Drs 6/9553 zu Drs 6/6341
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9553&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=238148
[...] Während der abschließenden Behandlung wies der stellvertretende Präsident des Sächsischen Rechnungshofes noch einmal auf ausgewählte Aspekte der Prüfung hin.
Die Finanzierung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) aus Rundfunkbeitragsmitteln führe aus Sicht des Sächsischen Rechnungshofes (SRH) zu einer Überfinanzierung der SLM. Die SLM finanziere sich hauptsächlich durch einen festen Prozentsatzes des Rundfunkbeitragsaufkommens abzüglich eines Vorwegabzugs an die Mitteldeutsche Medien förderung (MDM). Während die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch das Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nur eine an ihrem nachgewiesenen Finanzbedarf orientierte Finanzausstattung erhalten, profitieren die Landesmedienanstalten von dem steigenden Rundfunkbeitragsaufkommen unabhängig von ihrem Aufwand bzw. Finanzbedarf. Die KEF hatte bereits in ihrem 19. und auch 20. Bericht deutlich gemacht, dass der Anteil der Landesmedienanstalten aus dem Beitragsaufkommen dringend überprüft und ggf. angepasst werden sollte. [...]
Hinweis:
Zu Berlin siehe bitte u.a. unter
Medienanstalt Berlin-Brandenburg verschwendet Geld (Rechnungshof Ber., 2015)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23298.0.html
Weitere Infos/ Landesmedienanstalten siehe bitte u.a. unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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...also das muss man gelesen haben!!!
Gar nicht mal so trocken wie es erst mal anmuten möge.
Zur Sache geht es schon im ersten Abschnitt - dem obigen Auszug folgend:
Die großzügige Finanzausstattung der SLM führe aus Sicht des SRH bei der SLM einerseits zu einer Ausgabenführung, die nicht immer dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit entspreche. Als Beispiele könnten angeführt werden:
die Leitungsspanne,
die Vergütung des Personals,
die Aufwandsentschädigung des Medienrats sowie
die Sitzungsgelder in der Versammlung der SLM.
Im Bereich der Medienforschung der SLM habe der SRH ein Forschungsprojekt vorgefunden – „Local & regional Radio and TV Landscapes in Gemany, USA and UK - Ein internationaler Vergleich von Leuchtturm-Projekten hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Existenzbedingungen, ihrer digitalen Zukunftsfähigkeit und ihrer ökonomischen Aufstellung“ –, welches 150.000 € gekostet habe. Der Mehrwert der Studie für die eher kleinteilige sächsische Medienlandschaft sei für den SRH nicht erkennbar gewesen.
Die SLM verfüge über 25 Planstellen und eine einfache hierarchische Struktur. Bei der
Prüfung sei festgestellt worden, dass die Leitungsspanne sehr gering sei – mehrheitlich nur bis zu drei Mitarbeiter je Bereichsleiter. Ein der Vergütung zugrunde liegendes Maß der Verantwortung sei nicht dokumentiert. Die Leitungsebene sei zum Teil außertariflich vergütet. Die Vergütung sei in diesen Fällen höher als die Vergütung des Präsidenten des Landeskriminalamtes Sachsen. Dieser leite immerhin 800 Mitarbeiter. Die Vergütungsstruktur der Landesmedienanstalt liege deutlich über den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes.
Bezüglich des Aufwands für Medienrat und Versammlung der SLM sei zu kritisieren, dass der Medienrat und die Geschäftsführung bereits so viel erhielten, als würden sie allein die Verantwortung für die Geschäftsführung der SLM tragen. Die laut Gesetz ehrenamtlichen Mitglieder des Medienrats bekommen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 12.500 € (Vorsitzender 4.000 €, Stellvertreter 2.500 € alle weiteren je 2.000 €). Der Geschäftsführer sei mit B 5 des Bundesbesoldungsgesetzes vergütet.
In den Jahren 2010 bis 2014 seien bei der SLM erhebliche Aufwandspauschalen in Höhe von insgesamt 130.000 € an Mitglieder ausbezahlt worden, die gar nicht an Sitzungen teilgenommen haben.
Der SRH weise jedoch darauf hin, dass auch dieses Thema im Bericht des SRH von 2008 bereits angesprochen worden sei. Damals sei ein Vergleich mit der Aufwandsentschädigung von Richtern am Sächsischen Verfassungsgerichtshof vorgenommen worden. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs habe damals 1.798 € Aufwandsentschädigung erhalten, der Präsident des Medienrats der SLM 4.000 €. [...] Eine Aufwandsentschädigung sei eine Entschädigung für entgangene Freizeit in einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Gerade wegen des Aspekts der ehrenamtlichen Tätigkeit sei es aus Sicht des SRH problematisch, wenn auf den Arbeitsaufwand abgestellt werde. Denn dann stelle sich die Frage, ob es sich nicht tatsächlich um sozialversicherungspflichtiges und steuerpflichtiges Geld handele.
Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei erklärte, dass es in der Tat misslich sei, dass heute über die gleichen Fragen diskutiert werde wie bereits nach dem Bericht des SRH aus dem Jahr 2008.
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 02.02.2016 erklärte er, dass er sehr traurig darüber sei, dass die SLM in die Berufung gegangen sei. Die Staatskanzlei habe mehrere rechtsaufsichtliche Streitverfahren mit der Stadt Leipzig geführt. Da habe es stets ausgereicht, in einem Eilverfahren gemeinsam zu einer Entscheidung zu finden. Er habe es in seiner Praxis nie erlebt, dass eine Entscheidung, die in einem rechtsaufsichtlichen Eilverfahren von einem Verwaltungsgericht entschieden worden sei, dann an das Oberverwaltungsgericht Sachsen weitergetrieben worden sei. Wie solle es jetzt weiter gehen? Die Rechtsaufsicht der Staatskanzlei sei keine Zweckmäßigkeitskontrolle, sondern Rechtmäßigkeitskontrolle.
Nun ja, nicht unbedingt "trocken"...
...aber auch nicht gerade "gut verdaulich" ::)
Es wird ausführlich wiedergegeben, wie die SLM ihr Aufgabengebiet und ihre Fördermittel für den TV-Sektor rechtfertigt und erweitert wissen will - begründet mit dem an Vielfalt nachlassenden Print-Sektor.
Dass dies mglw. auf auserwählte Mediensektoren wie z.B. "Rundfunk" privilegierende Zwangsabgaben zurückzuführen sein könnte - darauf will dort keiner kommen.
Angesichts obiger, offenkundig weder sozialversicherungspflichtiger noch steuerpflichtiger "Aufwandsentschädigungen" von 2.000...4.000 € monatlich sollte man vielleicht mal eine Aktion ins Leben rufen:
"Ich bewerbe mich als Präsident des Medienrates der SLM"
Die dazu nötigen Attribute bitte selbst ausdenken...
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Trau, schau, wem...
Wo eine ist sind viele !? 8) >:D
Mit o.a. Erkenntnis darf man wohl davon ausgehen das bei den anderen 13 Landesmedienanstalten ebenso "gewirtschaftet" wird?
Wie kann man das herausfinden/ausarbeiten?
Landesmedienanstalten
Landesmedienanstalten Alphabetische Liste aller ALM-Mitglieder:
- Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
- Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
- Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
- Bremische Landesmedienanstalt
- Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
- Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)
- Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
- Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
- Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
- Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK)
- Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
- Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
- Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
- Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Quelle: http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten/adressen-der-landesmedienanstalten/alphabetische-liste-aller-alm-mitglieder.html
(Warum haben eigentlich Brandenburg und Schleswig-Holstein nicht auch solch einen Selbstbedienungsladen?)
Nicht zu vergessen die "Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten" mit Sitz in Berlin:
Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten
Die Gemeinsame Geschäftsstelle koordiniert und organisiert die Arbeit der unterschiedlichen Gremien und Kommissionen der Landesmedienanstalten.
Die Länder haben mit ihrer Entscheidung zur Einrichtung einer solchen zentralen Anlaufstelle eine wesentliche Grundlage für die effektive Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten geschaffen.
Quelle: http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/gemeinsame-geschaeftsstelle.html
Gruß
Kurt
Edit "Bürger":
Zu Berlin siehe bitte u.a. unter
Medienanstalt Berlin-Brandenburg verschwendet Geld (Rechnungshof Ber., 2015)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23298.0.html
Weitere Infos/ Landesmedienanstalten siehe bitte u.a. unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Landesmedienanstalten
Landesmedienanstalten Alphabetische Liste aller ALM-Mitglieder:
- Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Quelle: http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten/adressen-der-landesmedienanstalten/alphabetische-liste-aller-alm-mitglieder.html
(Warum haben eigentlich Brandenburg und Schleswig-Holstein nicht auch solch einen Selbstbedienungsladen?)
Brandenburg ist doch in der Liste genannt? Offenbar ist auch die Medienanstalt eine 2-Länder-Anstalt.
Kritisch wäre das evtl. weil ja eine "Medienanstalt" gemäß EuGH eine Behörde ist - siehe u.a. unter
Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html
und hier zur Schaffung einer Mehrländerbehörde andere Kriterien zu beachten sein könnten, als bei der Gründung eines gemeinsamen Wirtschaftsunternehmens, wie dem RBB.
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Landesmedienanstalten
Landesmedienanstalten Alphabetische Liste aller ALM-Mitglieder:
[...]
- Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
[...]
- Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)[...]
Quelle: http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten/adressen-der-landesmedienanstalten/alphabetische-liste-aller-alm-mitglieder.html
(Warum haben eigentlich Brandenburg und Schleswig-Holstein nicht auch solch einen Selbstbedienungsladen?)
Brandenburg ist doch in der Liste genannt? Offenbar ist auch die Medienanstalt eine 2-Länder-Anstalt.
Kritisch wäre das evtl. weil ja eine "Medienanstalt" gemäß EuGH eine Behörde ist (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html) und hier zur Schaffung einer Mehrländerbehörde andere Kriterien zu beachten sein könnten, als bei der Gründung eines gemeinsamen Wirtschaftsunternehmens, wie dem RBB.
Die Frage war eher sarkastisch gemeint ;)
pinguin, Dein Hinweis ist gut: auch das muss näher untersucht werden:
Warum haben (nur) zwei der 16 Bundesländer eine Mehrländerbehörde und gelten da andere Vorgaben?
Gruß
Kurt
Edit "Bürger":
Zu Berlin siehe bitte u.a. unter
Medienanstalt Berlin-Brandenburg verschwendet Geld (Rechnungshof Ber., 2015)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23298.0.html
Weitere Infos/ Landesmedienanstalten siehe bitte u.a. unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien hat z.B. vor Kurzem DE-Bild-Geschäftsmarke "WERBeasy" (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020160255893/DE)eingetragen. Interessant sind Klassen, wo die Marke eingetragen wurde.
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung; Marketing; Verkaufsförderung; Datenbankverwaltung; vorstehende Dienstleistung jeweils durch: Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte; Auskünfte in Bezug auf Werbung; Beratung in Bezug auf Werbung; Beratungs- und Assistenzdienste im Bereich Werbung; Clipproduktion zum Zwecke der Werbung; Marketing für Waren und Dienstleistungen von Dritten; Online-Werbung für Waren und Dienstleistungen von Dritten; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen von Dritten
Klasse(n) Nizza 36:
Bearbeitung von Zahlungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen über ein elektronisches Kommunikationsnetz
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation; vorstehende Dienstleistung durch Bereitstellung des Zugriffs auf Inhalte, Webseiten und Internetportale; elektronische Übermittlung von Daten; Datenübertragung
Klasse(n) Nizza 42:
wissenschaftliche, technologische Dienstleistung, Forschungsarbeiten; vorstehende Dienstleistung jeweils durch Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Computersoftware; Webseitengestaltung; Zurverfügungstellen von elektronischem Speicherplatz im Internet zwecks Werbung für Waren und Dienstleistungen
Schöne Behörde, die unter der Marke "WERBeasy" für Dritte folgende Dienstleistungen anbietet: Beschaffungsdienstleistungen, Marketing für Waren und Dienstleistungen, Online-Werbung für Waren und Dienstleistungen, Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen.
Findet jemand überhaupt die Gesetzes-Ermächtigung, die der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien Dienstleistungen für Dritte erlaubt?
Ist so üblich, dass Behörden durch Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen von Dritten das nötige Kleingeld erwirtschaften? Außerdem reichen wahrscheinlich die Rundfunkbeiträge gar nicht aus, dass man gezwungen wurde, am freien Markt seine Dienste anzubieten.
Falls jemand mit dem Absatz der eigenen Produkte Schwierigkeiten hat, hat jetzt die Möglichkeit, Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zu beauftragen.
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Siehe u.a. auch aktuelle Meldung unter
Teures Personal und Studie ohne Nutzen: Prüfer rügen Landesmedienanstalt Sachsen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24056.0.html