gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: LECTOR am 27. Mai 2017, 17:26
-
Thomas Vesting, seines Zeichens Professor für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (siehe https://www.jura.uni-frankfurt.de/42774894/person), bekannt vor allem als einer der Hauptherausgeber des vielziterten "Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht"
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
hat sich für die Bundeszentrale für politische Bildung geäußert über
Grundlegende Aspekte des deutschen Rundfunk- und Medienrechts
http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/171892/rundfunk-und-medienrecht?p=all
Dort lässt er Entstehung und Gestalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Revue passieren und kommt auf die "enorme Steigerung der Komplexität" des Rundfunkrechts in Zeiten des dualen Rundfunksystems zu sprechen. Es steht dort unter anderem zu lesen:
Das duale System ist ein störanfälliges Gebilde, trotz des enormen organisatorischen und finanziellen Aufwands, mit dem sein Aufsichtssystem betrieben wird [...] Das gilt aber auch für die Formulierung von Anforderungen an die organisatorische Ausgestaltung der Rundfunkverfassung. Diese Konstruktion privilegiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark und räumt ihm viele Rechte ein, wie etwa eine sehr umfassende Bestands- und Entwicklungsgarantie. Sie wird jedoch mit einer Realität konfrontiert, an der sich diese normative Vorstellung zusehends bricht.
Vielleicht bieten die Ausführungen hier Stoff für weitere Diskussionen?
-
Dabei sollte das neue Modell das alte in zwei wesentlichen Punkten ergänzen:
Es wird erweitert um gruppenpluralistische Organisations- und Verfahrenslösungen, wie sie sich in der öffentlich-rechtlichen Rundfunkverfassung durchaus bewährt haben.
Es werden Strategien der Institutionenbildung in Form von Selbstorganisation und Selbstregulierung in Netzwerken angeregt[13].
Ein solches Modell müsste dann vom Gesetzgeber in den Rundfunkstaatsvertrag übernommen werden.
Quelle: http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/171892/rundfunk-und-medienrecht?p=all (http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/171892/rundfunk-und-medienrecht?p=all)
Ja, der Gesetzgeber übernimmt auch die Gefahr, dass die Vollstreckungsersuchen damit noch mehr ansteigen. Aber das interessiert ihn nicht. Die Verwaltungsgsgerichtsbarkeit wird´s schon richten.
Insgesamt wurden im Jahr 2015
rd. 25,4 Mio. Mahnmaßnahmen erstellt,
davon allein rd. 1,4 Mio. Vollstreckungs-
ersuchen.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf (https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf)
::)