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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 23. Mai 2017, 20:05
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Klage gegen Privilegien der Kirchen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Ungleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften
Quelle: Humanistische Pressedienst 23.05.2017
Am 30.05.17 wird vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) die Klage des ersten Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit München (BfG München), Michael Wladarsch, verhandelt. Wladarsch weigert sich für die Räume seines Designbüros in der Georgenstraße, das gleichzeitig Sitz des BfG München ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
weiterlesen auf:
https://hpd.de/artikel/klage-gegen-privilegien-kirchen-im-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-14445
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Gibt es für diese Gerichtsverhandlung schon Textbausteine um ein Urteil zu basteln? ... oder wird einfach auf die Rechtssprechnung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig bezug genommen und von dort abgeschrieben?
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Bund für Geistesfreiheit München ist immerhin Körperschaft des öffentlichen Rechts
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... an Begebenheiten wie diesen lässt sich ganz hervorragend ablesen, wessen Interessen in dieser Gesellschaft (Demokratie würde ich das hier nicht nennen, das verbietet meine gute Erziehung (#) ) Gewicht haben und wessen eben nicht.
Unter Gottes bairischer Sonne (und nicht nur dort) hat es noch nie gleiche Rechte für alle gegeben - wo kemma denn da hin ?!?
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Naja, in Bayern gilt ja schließlich auch das Grundgesetz nicht, wie wir in der Verhandlung vor dem VG Ansbach am 2.2.2017 erfahren durften:
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21805.msg142308.html#msg142308
BR: Der Vertreter verweist auf die Verwaltungsautonomie der einzelnen Bundesländer. [Anm. 3] Daraus folge, dass es keinen Anspruch auf die einheitliche Wahrung des Grundgesetzes über die Landesgrenzen hinaus gäbe. [Anm. 4]