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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Pan-Tau am 17. Mai 2017, 21:20

Titel: Abmeldung aus Deutschland & Anmeldung im EU-Ausland
Beitrag von: Pan-Tau am 17. Mai 2017, 21:20
Dobrý den,
oder kurz gesagt: GUTEN TAG!

Das bei einem ausländischen Wohnsitz die (Zahlung der-) Rundfunkgebühren entfällt ist eine Sache,
und für "eine Personengruppe über 65 Jahren"  und eine "andere Personengruppe, die nicht abhängig beschäftigt ist"   durchaus "machbar", indem die sich einfach aus Deutschland abmelden.

Weiß aber jemand, wie das bei einer "anderen Personengruppe, die staatliche Leistungen bezieht" z.B. aussieht, denn Person P Wissens nach können die sich nicht so ohne weiteres aus Deutschland abmelden, ohne ihren Anspruch auf Zahlung dieser staatlichen Leistungen zu verlieren, bzw. zumindestens zu gefährden.

Ich danke für alle Antworten

Grüße von Pan-Tau
Titel: Re: Abmeldung aus Deutschland & Anmeldung im EU-Ausland
Beitrag von: Neocortex am 21. Mai 2017, 19:07
Je nach "staatlicher Leistung" am besten beim zuständigen Amt nachfragen oder mal einem Fachmann für Sozialrecht hinzuziehen. Ein erster Anlaufpunkt könnte § 24 SGB 12 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__24.html) sein:

Zitat
§ 24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:

1.    Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2.    längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3.    hoheitliche Gewalt.

(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.

(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.

(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.

(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.
Titel: Re: Abmeldung aus Deutschland & Anmeldung im EU-Ausland
Beitrag von: Pan-Tau am 21. Mai 2017, 19:17
Je nach "staatlicher Leistung" am besten beim zuständigen Amt nachfragen oder mal einem Fachmann für Sozialrecht hinzuziehen. Ein erster Anlaufpunkt könnte § 24 SGB 12 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__24.html) sein:

Danke für die schnelle Antwort.

Also ist Abmeldung aus Deutschland nur für Selbstständige und Rentner möglich.
Möglicherweise auch bedingt für Arbeitnehmer.
Titel: Re: Abmeldung aus Deutschland & Anmeldung im EU-Ausland
Beitrag von: pinguin am 21. Mai 2017, 22:00
Da haben wir aber noch das EU-Recht; siehe Freizügigkeit für Arbeitnehmer. Bitte da mal ganz genau einlesen.

Soweit mir bekannt ist, muß das hiesige Arbeitsamt etwaig anfängliche Unterstützungsleistungen weiter übernehmen. Sind wohl 6 Monate oder so.

Jeder, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und arbeitsuchend ist, ("staatliche Leistungen" sind ja nicht nur "Sozialhilfe", sondern auch "ALG 2"), hat das Recht, sich in der ganzen EU nach einem Job umzusehen, bei weiterlaufenden Unterstützungsleistungen seines EU-Heimatlandes.

Aber eben zeitlich nicht unbegrenzt lange.
Titel: Re: Abmeldung aus Deutschland & Anmeldung im EU-Ausland
Beitrag von: Pan-Tau am 22. Mai 2017, 13:47
Da haben wir aber noch das EU-Recht; siehe Freizügigkeit für Arbeitnehmer. Bitte da mal ganz genau einlesen.

"..........

Naja, ich meinte Arbeitnehmer, die fest "in Arbeit und Brot" sind,
D.h. Die schon (oder noch) arbeiten, und nicht Arbeitssuchende...

Also Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, aber mit Hauptwohnsitz im EU- Ausland gemeldet
/ angemeldet sind....