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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Mai 2017 => Thema gestartet von: Kurt am 07. Mai 2017, 12:10
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Osterholz-Scharmbeck
Drohbrief-Verfasser muss 2800 Euro Strafe zahlen
Von Friedrich-W. Armbrust - 06.05.2017
[...] Sätze wie „Leben Sie hinter dem Mond?“. Auch von „Inkompetenz und mangelnder Bildung“ [...]
[...] Wegen Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Nötigung hatte sich der Lilienthaler jetzt vor dem Amtsgericht zu verantworten. [...]
[...] Strafrichter Marcus Lemke [...] verhängte eine Geldstrafe von 2800 Euro, zahlbar in 40 Tagessätzen zu je 70 Euro. [...]
Weiterlesen auf:
http://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-drohbriefverfasser-muss-2800-euro-strafe-zahlen-_arid,1594005.html#nfy-reload (https://anon.to/?http://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-drohbriefverfasser-muss-2800-euro-strafe-zahlen-_arid,1594005.html#nfy-reload)
Edit "Bürger":
Siehe auch tangierende Threads zum ähnlichen Sachverhalt unter
Mai 2016: 31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.0.html
Nov 2016: Der nächste Fall: 2800 Euro Strafe wg. versuchter Erpressung (AG Kaufbeuren)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20883.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Interessant wird es, falls der Unternehmer dagegen den Rechtsweg betreibt.
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"Es ging eigentlich um 242 Euro an Rundfunk- und Fernsehgebühren."
Quelle: siehe oben
Bei den Qualitätsjournalisten dieses Landes ist immer noch nicht angekommen dass es keine Rundfunk- und FernsehGEBÜHREN mehr gibt... ???
Gruß
Kurt
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... die Qualitätsjournalisten arbeiten so, wie sie bezahlt werden.
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Wenn die Frage, ob jemand hinter dem Mond lebe und/oder der Vorwurf von Bildungsdefiziten für ein Strafverfahren und eine Verurteilung ausreichen, dann bin ich hunderte von Malen schuldig! D. h., es müssen wohl ganz andere Sätze gefallen sein, die den Vorwurf der Beleidigung ausreichen stützen.
Kurios finde ich, dass auch eine Verurteilung wegen Nötigung erfolgte. Im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung, der ultimativen Nötigung mit staatlicher Unterstützung, ist das geradezu ein Treppenwitz.
M. Boettcher
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Es war offenkundig nicht nur die "Frage, ob jemand hinter dem Mond lebe und/oder der Vorwurf von Bildungsdefiziten"...
...sondern wohl eher Ausführungen wie diese
[...] Auch von „Inkompetenz und mangelnder Bildung“ war die Rede. Sie werde sich noch wünschen, sich nie mit ihm angelegt zu haben, so der Schreiber. Schließlich drohte er, sie rechtlich über die USA mit einer Schadensersatz-Forderung über 50?000 US-Dollar zu belangen. [...]
Dies wurde auch schon mind. 1...2x m Forum an anderer Stelle dokumentiert.
Mai 2016
31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.0.html
Nov 2016
Der nächste Fall: 2800 Euro Strafe wg. versuchter Erpressung (AG Kaufbeuren)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20883.0.html
Derlei Drohungen sind also nicht gerade hilfreich.
Noch nicht? ;)
Denn angesichts der fraglichen Amtshilfe- und Vollstreckungspraxis könnte durchaus die Frage aufkommen, ob sich die Gerichtsvollzieher/ Vollstreckungsbeamten & Co. nicht mglw. doch auf rechtlich eher dünnem und brüchigem Eis bewegen...
Mehr dazu später und an anderer Stelle im Forum.