Die Kommission für den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF) geht davon aus, dass die Rundfunkgebühren um mehr als einen Euro pro Monat steigen könnten.
Die öffentlich-rechtlichen Sender brauchen schon bald deutlich mehr Geld.
Die Kommission für den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF) geht davon aus, dass die Rundfunkgebühren um mehr als einen Euro pro Monat steigen könnten. Genaue Zahlen könne es erst „geben, wenn man weiß, was 2019/2020 auf dem Tisch liegt“, sagte KEF-Chef Heinz Fischer-Heidlberger am Mittwoch dem Mitteldeutschen Rundfunk laut AFP. Er gehe aber „davon aus, dass das auf jeden Fall über einem Euro Zusatzbeitrag liegen wird“.
Ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums hatte vor einiger Zeit festgestellt, dass Deutschland mit einem wesentlich kleineren öffentlich-rechtlichen Rundfunk auskommen könnte.
https://online-boykott.de/ablage/20141215-gutachten-medien/2014-12-15-gutachten-medien.pdf
Der KEF-Chef würdigte zwar die „Sparbemühungen“ der öffentlich-rechtlichen Sender, verwies aber darauf, dass es durch neue Techniken sowie die „Ausdehnung der Mediatheken und Telemedien“ zusätzliche Aufwendungen gebe, die „finanziert sein“ müssten.
ZitatDer KEF-Chef würdigte zwar die „Sparbemühungen“ der öffentlich-rechtlichen Sender, verwies aber darauf, dass es durch neue Techniken sowie die „Ausdehnung der Mediatheken und Telemedien“ zusätzliche Aufwendungen gebe, die „finanziert sein“ müssten.
[...]
"Telemedien" sind kein "Rundfunk".
Die "multiple Telemedien-Ordnung" ist von der "dualen Rundfunkordnung" grundsätzlich verschieden.
Es lässt sich aus dem 6. und 7. Rundfunkurteil des BVerfG
- keine "Bestands- und Entwicklungsgarantie" und
- keine "Finanzierungsgarantie" für
- "Telemedien" innerhalb einer "multiplen Telemedien-Ordnung"
- eines "Rundfunk" innerhalb einer "dualen Rundfunk-Ordnung"
ableiten.
Darin läge nach diesseitiger Auffassung die
"Erschöpfung" der "Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie" für den öffentlich-rechtlichen "Rundfunk".
Diese Betrachtungsweise könnte weitreichende Auswirkungen auf die seit Jahren aufgrund der Ausweitung auf weitverbreitete Alltags-, Berufs- und Gebrauchsgegenstände mit "Telemedien-Zugangs- und Abruf-Funktion" mittels der zwischenzeitlichen "PC-Gebühr" ausgeweitete und damit schleichend herbei-"legitimierte" Jedermann-Abgabe auf das existenzielle Gut "Wohnen" haben...
...wollen wir es hoffen ;) >:D ;D