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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: seppl am 03. Mai 2017, 18:46

Titel: Beitragsrechner - Test mit Vergleichsberechnung nach BGB und Beitragsservice
Beitrag von: seppl am 03. Mai 2017, 18:46
Letztes Jahr hat der Beitragsservice seinen tollen "Beitragsrechner" aus dem Netz genommen.
Warum nur? Wurde der Beschiss zu deutlich? Dass man mit der Berechnungsweise kein ordentliches Gesamtschuldverhältnis ausrechnen kann? Dass mit der willkürlichen Berechnungsweise schätzungsweise 20% mehr Beiträge abgezockt werden können?

Hier im Archiv der olle Rechner:
https://web.archive.org/web/20161007164826/http://www.rundfunkbeitrag.de:80/informationen/index_ger.html

Ich habe mal im Open Office Format laienhaft versucht, einen Rechner auf die Beine zu stellen, der auch die Ermäßigungen und die Befreiungen berücksichtigt, für eine beliebige Anzahl Bewohner einer Wohnung.

Es sind 2 Berechnungen: Eine ist die Berechnung des Beitragsservice, völlig rechtsfremd, die andere nach der Gesamtschuldregelung nach BGB, wie es auch im RBStV §2 (3) steht.

Einfach runterladen und mal ein bischen ausprobieren. Die drei dunkelgrauen Felder sind zur Eingabe da.
Man erkennt schnell: Je mehr befreite und ermäßigte Personen mit einem Vollzahler zusammenwohnen, desto höher der Extragewinn der LRAen.

http://www.freier-rundfunk.de/Beitragsrechner_vs3.ods

Beispiel:
Klaus, Karl und Käthe sind Studenten. Klaus und Käthe sind Bafög- Empfänger, also nach RBStV befreit. Karl nicht, muss also voll zahlen.
Eingabe also: bei "Befreiten Personen" Zwei
bei Ermäßigten Null und bei Vollzahlern einen.

Ergebnis:
Klaus muss nach der Berechnung des BS den vollen Betrag zahlen, nach BGB Gesamtschuldnerregelung müsste er nur sein eigenes Drittel zahlen. (Das Ding ist nun nicht ganz so einfach, wie dargestellt (gestörtes Gesamtschuldverhältnis aus gesetzlicher Vorschrift (nicht aus privatem Vertrag) aber die Berechnung nach BGB enthält die in der Rechtsprechung in diesen Fällen allgemein übliche Berechnungsweise einer Gesamtschuld).

Der Beitragsservice verdient mit diesem "Verfahren"11,67 Euro mehr, ganz rechts zu sehen.

In einigen wenigen Fällen verdient der Beitragsservice mit seiner Berechnung auch weniger:

Beispiel:
Anne und Jürgen sind behindert und wohnen zusammen. Beide können also den ermäßigten Beitrag beantragen.

Also "Befreite" auf Null
Ermäßigte auf zwei
und Vollzahler wieder auf Null.

Ergebnis:
Der Beitragsservice zieht nur einem der beiden den ermäßigten Betrag für die Wohnung ab. Eigentlich ist aber pro Person der Beitrag im Gesamtschuldverhältnis auf ein Drittel begrenzt. Nach BGB müssten 11,67 Euro gezahlt werden. Ist jetzt hier die Wohnung und nicht die dort lebenden Personen behindert???

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Man merkt beim rumprobieren, dass die Befreiungen und Ermäßigungen überhaupt keine Rolle spielen bei der Beitragsserviceberechnung, wenn auch nur ein voll zahlungsfähiger in der Wohnung wohnt. Man kann da mit hundert Arbeitslosen wohnen, der Beitrag muss von dem einen "armen" schuftenden Arbeiter gezahlt werden. Und er hat meist keine Chance, Anteile von den anderen zu fordern.  Das Ding ist völlig unsozial, ungerecht und behandelt alle ungleich. (Auch ´ne interessante Form von Gleichbehandlung, wenn alle ungleich behandelt werden)

Die Beitragsberechnung des Beitragsservice ist alles, nur keine Berechnung bei der sich die Zusammenwohnenden ausrechnen können, wer wieviel zu zahlen hat. Dann steht da, wo eigentlich der Zahlungsanteil der einzelnen Personen steht "???". Nur bei einigen wenigen Konstellationen kann man den Beitrag gerecht aufteilen.


Weitere Beiträge zum Thema siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html
Titel: Re: Beitragsrechner - Test mit Vergleichsberechnung nach BGB und Beitragsservice
Beitrag von: faust am 03. Mai 2017, 18:52
... nö, die hören am Briefkasten auf zu denken - und genau das war der Sinn der Sache ( ... der "Verwaltungsvereinfachung").
Titel: Re: Beitragsrechner - Test mit Vergleichsberechnung nach BGB und Beitragsservice
Beitrag von: seppl am 03. Mai 2017, 19:07
Ja, das war ein geschicktes Manöver: Die Regierungen haben einen RBStV unterzeichnet, der viel ungeklärt lässt und der Beitragsservice deckt es mit dem Mäntelchen der "Verwaltungsvereinfachung" zu.

Hier noch einmal der link zum Beitragsrechner:

http://www.freier-rundfunk.de/Beitragsrechner_vs3.ods



Titel: Re: Beitragsrechner - Test mit Vergleichsberechnung nach BGB und Beitragsservice
Beitrag von: seppl am 09. Oktober 2017, 17:20
Hier der aktuelle Beitragsrechner Version4. Es wurden nun die Angaben von der Verbraucherzentrale Hamburg und vom NDR Hamburg verarbeitet.
Ob alles rechtens ist, bezweifle ich. Es werden Mehreinnahmen generiert, die weder nach RBStV noch nach BGB Gesamtschuldnerschaft nachvollziehbar sind.

Wohngemeinschaften mit ausschließlich Personen, die Ermäßigungstatbestand haben werden über die Vorgaben des RBStV hinaus übervorteilt (zahlen weniger).
Wohngemeinschaften mit mindestens einem Vollzahler und mindestens einer Person mit Ermäßigungstatbestand und/oder Befreiungstatbestand werden generell benachteiligt (zahlen mehr)

Die zweite Gruppe ist sicherlich grösser, so dass der NDR sich ein "gutes Zubrot" dazuverwaltungsvereinfacht.

http://www.freier-rundfunk.de/Beitragsrechner_vs4.ods

Anm. Mod. seppl: Der Thread wird geschlossen. Bei tiefergehenden Fragen zur Berechnungsgrundlage bitte PM an mich...