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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Raichu92 am 02. Mai 2017, 19:30

Titel: Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten
Beitrag von: Raichu92 am 02. Mai 2017, 19:30
Hallo liebe Nichtzahler,

Person A hat von Beamten A eine Ankündigung zur Vollstreckung bekommen. Jedoch wäre die angekündigte Uhrzeit im späten Vormittag, wo doch jeder normal arbeitender Mensch nicht im Hause ist. Daher schickt Person A als Einschreiben einen Brief, indem A nach einer Terminverschiebung bittet. Und zwar abends und am selben Tag (es könnte auch heute sein).

Was würde passieren, wenn Beamten A  nicht zur gebetenen Uhrzeit erscheint und es kein Brief oder Notiz hinterlassen wurde?

Wie soll Person Avorgehen?

Viele Grüße

Raichu
Titel: Re: Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten
Beitrag von: PersonX am 02. Mai 2017, 20:16
Zitat
Was würde passieren, wenn Beamten A  nicht zur gebetenen Uhrzeit erscheint und es kein Brief oder Notiz hinterlassen wurde?

Im ungünstigstem Fall kommt Beamter B immer zu einer Zeit X wo keiner ist da. -> Dann würde als nächstes normalerweise Post kommen von B mit einer Erklärung und einer Androhung. Die Erklärung ungefähr: B habe keinen angetroffen und wird wieder kommen am x um y Uhr.
die Drohung: Falls keiner da ist wird B zu einem Richter R gehen und sich eine Wohnungsöffnungsklausel W unterschreiben lassen um -(optional: mit einem Zeugen Z )- die Wohnung zu öffnen auch wenn keiner da ist.

So ungefähr könnte das ablaufen.

Person A kann auf die Post von B warten wo die Ankündigung mit der Drohung drin ist oder von sich aus aktiv werden und in Erfahrung bringen was die Vollstreckung überhaupt soll.

Schließlich ist A sicherlich kein Anstaltsnutzer und somit auch nicht der Hoheitsgewalt unterworfen. Falls unklar sein sollte was es damit auf sich hat bitte im Forum das Thema zur Streitschrift  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17780.msg144723.html#msg144723)suchen und lesen.
Titel: Re: Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten
Beitrag von: 12121212 am 02. Mai 2017, 20:38
Als erste Vollstreckungsmaßnahme erfolgt der Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnis ... und keine Durchsuchung / Beschluss...
Titel: Re: Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten
Beitrag von: Josef-NRW am 16. Mai 2017, 15:49

Berufe dich auf die Entscheidung vom Landgericht Tübingen von 2016

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332


LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16

der GV kann zuhause bleiben

erstmal ist Ruhe !!!!!
Titel: Re: Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten
Beitrag von: Josef-NRW am 17. Mai 2017, 11:48
ich war zu schnell..............

immer schnell antworten bei GV & OGV,.............

nicht auf den letzten Tag der Einspruchsfrist setzen..........

Dann habt Ihr Ruhe !
Titel: Re: Trotz Ankündigung kein Besuch des Beamten
Beitrag von: mb1 am 17. Mai 2017, 12:27
Re: Antwort Amtsgericht auf Erinnerung ZPO 766
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22709.msg147395.html#msg147395

Anm.Mod. seppl:
und dazu
Re: Antwort Amtsgericht auf Erinnerung ZPO 766
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22709.msg147400.html#msg147400