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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 25. April 2017, 06:54

Titel: Betrieb/Existenz RF-Anstalten + Tätigwerden Gesetzgeber = Staatsunterworfenheit
Beitrag von: pinguin am 25. April 2017, 06:54
Guten Morgen,

wem ist die Tragweite der Aussage des EU-Generalanwaltes bewusst, die er in seiner Stellungnahme zur Rechtssache C-337/06 vorgenommen hat?

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg146030.html#msg146030

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER
Rechtssache C-337/06

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1493038627583&uri=CELEX:62006CC0337

Es bedarf lediglich eines einzigen Teilsatzes

Zitat
47.   Somit sind sowohl der Betrieb als auch die Existenz der Rundfunkanstalten mit dem Tätigwerden des Gesetzgebers verbunden, was höchster Ausdruck der Staatsunterworfenheit ist;

Es ist also die Aussage der Europäischen Union, daß es "höchste Staatsunterworfenheit" bedeutet, wenn der Betrieb als auch die bloße Existenz eines Unternehmens mit dem Tätigwerden des Gesetzgebers verbunden ist.

Wie verträgt sich dieses nun mit der nationalen Notwendigkeit der Staatsferne?

Wie kann ein Unternehmen national "staatsfern" sein, das europäisch "auf's Höchste staatsunterworfen" ist?

mfg
Pinguin