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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: waldschrat am 17. April 2017, 19:46
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Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.
Seit 1.1.2017 gilt eine neue Satzung. Ich konnte die vorherige nirgends finden um Veränderungen nachzuvollziehen.
Welchen (rechtlichen) Stellenwert hat dieses Ding überhaupt im Außenverhältnis?
Sehe ich das richtig, der Bayerische Rundfunk schreibt sich da selber ohne demokratische Legitimation eine Satzung?
Rundfunkbeitragssatzung des BR
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/br-satzung-rundfunkbeitraegen-100.html
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Anfordern: einfach vom BR anfordern:
- Satzung vor 01.01.2013
- Satzung ab 01.01.2013
- alle geänderten Satzungen ab 01.01.2013
Gruß
Kurt
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Rundfunkbeitragssatzung BR ab 1.1.2013
im Anhang ...
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Sehe ich das richtig, der Bayerische Rundfunk schreibt sich da selber ohne demokratische Legitimation eine Satzung?
Die werden schon eine Legitimation dafür haben, hat der RBB ja auch. Dazu bedarf es eines Blickes in jenen Staatsvertrag, auf Basis dessen der BR gegründet worden ist; analog ist dieses nämlich beim RBB-Staatsvertrag der Fall, worin die Länder Brandenburg und Berlin festgelegt haben, daß sich der RBB eine Satzung zu verpassen hat, selber. Daß diese punktuell mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kollidiert, ist eine andere Geschichte.