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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Peter-Alexander am 15. April 2017, 14:54

Titel: GEZ vs. Zweitwohnsitz im EU-Ausland
Beitrag von: Peter-Alexander am 15. April 2017, 14:54
Es müsste ja eigentlich sehr viele Leute geben, die im EU-Ausland arbeiten und deswegen auch einen zweiten Hauptwohnsitz im EU-Ausland haben, so wie ich. Klar ist, dass Person A in der deutschen Gemeinde R einen Hauptwohnsitz hat.
Person A kann aber auch im Land X in der Gemeinde Y einen zweiten Hauptwohnsitz haben, oder sogar in einen dritten und vierten Land

Für die Nutzung eines ausländischen Anbieters, könnte Person A auch Gebühren entrichten müssen und könnte uU auch dt. Programme empfangen. Anders als aber in der dt. Gemeinde R, muss in der Gemeinde Y im Land X nicht bezahlt werden und kann man eben dann keine Programme nutzen. Das Internet wird aber nicht über die Abgabe in X im Land X abgedeckt.
Das Abonnement im Land X, könnte Person A aber auch in DE nutzen und würde dann schon eine Abgabe bezahlen.

Was würde wohl die GEZ antworten, wenn Person A das Beitragschreiben der GEZ damit beantwortet, dass Person A darauf hinweist, schon für den Service im Ausland zu bezahlen ??
Titel: Re: GEZ vs. Zweitwohnsitz im EU-Ausland
Beitrag von: drboe am 15. April 2017, 19:08
Was würde wohl die GEZ antworten, wenn Person A das Beitragschreiben der GEZ damit beantwortet, dass Person A darauf hinweist, schon für den Service im Ausland zu bezahlen ??

Das ist trivial: die GEZ würde nichts dazu schreiben, denn die Gebühr ist seit über vier Jahren Geschichte. Allerdings würde der Beitragsservice genannte Nachfolger der GEZ die Rechtslage erläutern. Und die sieht vor, dass je Wohnung ein sogn. Beitrag zu zahlen ist. Hat A genau eine Wohnung, so ist ein sogn. Beitrag fällig, bei zwei Wohnungen wird zweimal die Hand aufgehalten und bei 5 Wohnungen würde schlicht fünf mal kassiert. Ob in Timbuktu oder andernorts bereits kassiert wird, ist also für den BS völlig unerheblich. Man kann diese Position übrigens mit leichter Mühe heraus bekommen, dahinter steckt kein Geheimwissen.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ vs. Zweitwohnsitz im EU-Ausland
Beitrag von: dimon am 15. April 2017, 20:33
Du kannst ja aus Spaß beim Beitragsservice (GEZ) mal nachfragen, warum die Beiträge in der deutschen Gemeinde für das Innenhaben einer Wohnung fällig sind und für das Innenhaben einer Strohhütte auf dem Reisfeld in China nicht.

Denn im Rundfunkvertrag ist Geltungsbereich nicht geregelt, d.h. es steht nirgends geschrieben, dass der deutsche Bürger für die Wohnung in BRD zahlen muß. Es steht zwar, dass der Beitrag pro Wohnung fällig ist, aber um welches Land es sich handelt eben nicht
Titel: Re: GEZ vs. Zweitwohnsitz im EU-Ausland
Beitrag von: drboe am 15. April 2017, 22:58
@dimon: das muss der Vertrag zur Finanzierung des Rundfunks vermutlich nicht näher spezifizieren. Der Bezug zum Rundfunkstaatsvertrag dürfte genügen, und der regelt den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder Deutschlands. Zudem werden ja in jedem Bundesland ausschließlich Gesetze für das eigene Land verabschiedet, da andernfalls der Bund zuständig wäre. Das Grundgesetz beschränkt also bereits die Geltung. Es ist daher überflüssig  eine entsprechende Beschränkung aufzunehmen. Ich glaube zudem, dass Haarspalterei letztlich nicht weiter hilft und eigentlich witzlos ist.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ vs. Zweitwohnsitz im EU-Ausland
Beitrag von: Peter-Alexander am 16. April 2017, 12:02
Witzlos ? Ganz und gar nicht

Ich habe gar keine "Wohnung" aber einen "Haushalt" habe ich. Ich wurde von der GEZ 2012 als Haushaltsvorstand angeschrieben, obwohl ich gar keine Wohnung habe. Meine Wohnungen im EU-Ausland sind vermietet  8)
Es wurde von der GEZ 2012 keine Wohnungsabgabe von mir verlangt, sondern eine Haushaltsabgabe. Da aber an der Adresse mindestens weitere 150 "Haushalte" bestehen, zahle ich eben nicht.
Ob die GEZ überhaupt irgendwas und wenn wie überprüft hat, weiß ich nicht

Tatsache ist, dass ich seit 2012 nicht zahle und ich werde die Schnarchtassen garantiert nicht auf ihren Fehler hinweisen.

Zwischen melde-rechtlichem Wohnsitz, baurechtlichem Wohnsitz, Haushalt, Meldeadresse, Postadresse, mehreren Zweitwohnsitze im Ausland, ist zu unterscheiden
Titel: Re: GEZ vs. Zweitwohnsitz im EU-Ausland
Beitrag von: drboe am 20. April 2017, 17:10
Zwischen ...  mehreren Zweitwohnsitze im Ausland, ist zu unterscheiden

Nö! Wohnsitze im Ausland gehen die ÖR-Anstalten weder etwas an, noch interessieren sie sich dafür. Einzig eine Meldeadresse in Deutschland für eine Wohnung, für die kein Zahler bekannt ist, ist für die von Belang. Woraus ganz nebenbei folgt, dass die wissen (müssten), wer mit wem in einer Wohnung lebt. Wissen die das nicht, gehen sie davon aus, ggf. einen neuen Zwangszahler entdeckt zu haben und fordern von dem mehr Information.

M. Boettcher