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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 11. April 2017, 20:11
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Tagesspiegel, 11.04.2017
Streit um Online-Portal
Verleger erwägen Klage gegen RBB
von Eckhard Stengel
Erst Radio Bremen (RB), jetzt der RBB: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg ist nicht bereit, einer Unterlassungsaufforderung von fünf ostdeutschen Tageszeitungsverlagen wegen seines Onlineportals RBB24 nachzukommen. Jetzt droht dem Sender eine Unterlassungsklage, wie sie bereits gegen Radio Bremen erhoben wurde – in diesem Fall von vier nordwestdeutschen Pressehäusern.
Die Verlage in Ost und West werfen den beiden ARD-Anstalten vor, sie würden auf ihren Internetportalen „presseähnliche“ Texte ohne Bezug zu eigenen Sendungen veröffentlichen. Dies sei ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015 ist dabei entscheidend, ob ein Onlineangebot „in der Gesamtheit seiner nichtsendungsbezogenen Beiträge als presseähnlich einzustufen“ sei. [..]
Gerne hätte der Tagesspiegel gewusst, was der RBB zu dem Rechtsstreit sagt. Aber das öffentlich-rechtliche Unternehmen verweigert jede Stellungnahme, weil es sich um ein laufendes juristisches Verfahren handele. „Wir tragen das nicht-öffentlich aus“, sagte am Dienstag Pressesprecher Justus Demmer. [..]
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http://www.tagesspiegel.de/medien/streit-um-online-portal-verleger-erwaegen-klage-gegen-rbb/19659934.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/streit-um-online-portal-verleger-erwaegen-klage-gegen-rbb/19659934.html)
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Klagen sind in D teuer und bei den Richtern, die wir hier haben, ist der Ausgang vorbestimmt.
Nur kein Urteil gegen #GEZ.
Die Richter haben vermutlich einfach Angst um ihre Karriere, was verständlich wäre, wenn es nicht so verwerflich wäre und nach indirekter Korruption stinkt.
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(http://up.picr.de/27533097xo.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27533097xo.png
Horizon, 18.04.2017
RBB
Zeitungsverleger klagen gegen Online-Angebot
dpa
Wie der Verband der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland (VZBO) mitteilt, haben die "Märkische Allgemeine Zeitung", die "Märkische Oderzeitung, die "Lausitzer Rundschau", die "Volksstimme" und die Berliner "B.Z." vor dem Landgericht Potsdam Klage erhoben.
Der Schritt sei unvermeidlich, nachdem sich der RBB geweigert habe, nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Erst nach der Abmahnung habe der Sender begonnen, bei presseähnlichen Textbeiträgen einen Bezug zu einer Sendung herzustellen. Der RBB wollte sich auf Anfrage zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.horizont.net/medien/nachrichten/RBB-Online-Zeitungsverleger-klagen-gegen-Online-Angebot-157400 (http://www.horizont.net/medien/nachrichten/RBB-Online-Zeitungsverleger-klagen-gegen-Online-Angebot-157400)
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Klagen sind in D teuer und bei den Richtern, die wir hier haben, ist der Ausgang vorbestimmt.
Nur kein Urteil gegen #GEZ.
Die Richter haben vermutlich einfach Angst um ihre Karriere, was verständlich wäre, wenn es nicht so verwerflich wäre und nach indirekter Korruption stinkt.
leider zu wahr, und das über alle Ebenen.
Meine Klage ist jetzt auch beim BVerfGericht.
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Fünf regionale Zeitungsverlage ziehen gegen das Internet-Angebot des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vor Gericht
Berlin
. Auf „RBB-Online“ seien presseähnliche Nachrichtenangebote abrufbar, die gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und den Rundfunkstaatsvertrag verstießen. Wie der Verband der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland (VZBO) mitteilt, haben die Verlage der „Märkischen Oderzeitung“ in Frankfurt an der Oder, der „Lausitzer Rundschau“ in Cottbus, die „Volksstimme“ in Magdeburg und der Berliner „B.Z.“ sowie die zur Madsack Mediengruppe gehörende „Märkische Allgemeine Zeitung“ (Potsdam) vor dem Landgericht Potsdam Klage erhoben.
http://www.waz-online.de/Nachrichten/Medien/Uebersicht/Zeitungen-ziehen-gegen-den-RBB-vor-Gericht
Öffentlich-rechtliche Finanzierung als Wettbewerbsvorteil
https://www.wbs-law.de/presserecht/zeitungen-klagen-gegen-rbb-72725/