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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Danson80 am 09. April 2017, 13:34
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Hallo zusammen,
Ich hoffe, ich habe das im richtigen Unterforum gepostet.
Ein fiktiver Mensch hat recht schnell eine Antwort auf eine Erinnerung an das AG erhalten. Siehe Anhang.
Wie könnte sich dieser fiktive Mensch verhalten, wenn die fehlenden Bescheide vom Gläubiger vorgelegt werden? Sollte der fiktive Mensch darauf hin ein Widerspruch schreiben, oder ist das nicht mehr möglich?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
(http://i67.tinypic.com/ilylw7.jpg)
Gruß
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Die Erinnerung ist der richtige Weg gegen Vollstreckungsersuchen. Nur auf diesem Weg kann eine fehlerhafte Vollstreckung verhindert werden (die Gerichtsvollzieher interessieren sich nicht für's Recht).
Ich vermute, dass der Text der Erinnerung hier im Forum für viele als Muster hilfreich sein könnte.
Die Vorlage der Bescheide tut in diesem Stadium nichts mehr zur Sache. Entscheidend ist, ob der SWR belegen kann, dass die Bescheide zugestellt wurden. Er wird dies voraussichtlich mit dem Postausgangsvermerk in der elektronischen Akte des BS versuchen.
Mit dem Hinweis auf den Beschluss des LG Tübingen vom 16.9.16 (siehe unten) und die Tatsache, dass der BS als nicht-rechtsfähige Auftragsorganisation nicht in der Lage ist, den Intendanten des SWR rechtlich zu vertreten, kann dann dagegengehalten werden.
LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
Sollte der fiktiven Erinnerung stattgegeben werden, müssten die Bescheide zugestellt werden und die Widerspruchsfrist beginnt erst dann zu laufen. Anderenfalls hätte man schlechte Karten.
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@Danson80
- Kann die Person A das Erinnerungsschreiben auch hier einstellen?
Interessant ist schonmal, dass das Amtsgericht auf fehelende Bescheide reagiert.
Ansonsten muss Person A den Erhalt der Bescheide substantiiert bestreiten (hier im Forum suchen).
Damit sind sie nicht bekanntgegeben und damit existieren sie faktisch nicht.
Eventuell werden sie nochmal zugestellt, und dann kann (muss) man mit einem Widerspruch reagieren.
Oft glaubt das Gericht Person A einfach nicht - was gegen das Gesetz verstösst!
Und dann wird geurteilt, dass die Vollstreckung rechtmässig ist.
(deshalb ist ein ausführliches substantiiert bestreiten vor Gericht notwendig!)
Viel Erfolg!
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Hier ist die Erinnerung, welche der fiktive Mensch geschrieben hat. Ist recht simpel formuliert (von einer Vorlage aus dem Forum hier ).
Den Briefkopf müsst ihr nur noch ergänzen.
Außerdem wurde eine Kopie des Schreibens an den OGV verschickt.
xxxxxx , den 24.03.2017
In der Zwangsvollstreckungssache (xxxxxxxxxxxxx)
des
vermeintlichen Gläubigers: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Aktz. xxx xxx xxx
gegen
den
vermeintlichen Schuldner: xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
lege ich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.
Es wird beantragt:
Der Gerichtsvollzieher ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Auftrag des Gläubigers vom Südwestrundfunk zurückzuweisen. Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen.
Begründung:
Das Vollstreckungsorgan hat die Verfahrensvorschriften zur konkreten Vollstreckungsmaßnahme nicht beachtet. Der Rechtsbehelf ist statthaft. Die Vollstreckungsmaßnahme ergeht ohne Gewährung rechtlichen Gehörs. Die Vollstreckungserinnerung richtet sich zusätzlich gegen den Kostenansatz des Vollstreckungsorgans. Ich bestreite die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen.
Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Mir wurde kein Verwaltungsakt des Gläubigers zugestellt (Verweis auf BVwVfG § 41 - § 43 Abs. 1 VwVfG ) Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt, können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.
Desweiteren lege ich hiermit Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein und beantrage die einstweilige Aussetzung anzuordnen.
Es liegt ein Eintragungshindernis vor. Es gibt keinen Eintragungsgrund.
Die Eintragungsanordnung ist nicht zu vollziehen und aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen,
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Hallo zusammen,
vor 2 Tagen bekam ich diese Antwort vom Amtsgericht:
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Es bleibt spannend. Schonmal ein kleiner Etappensieg. Drücke die Daumen.
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Glückwunsch .... wieder "Beschäftigungstherapie für die Bande " ...und etwas Zeit gewonnen.
Vermutlich werden die Bescheide jetzt per Einschreiben versand ...
Beim nächsten mal kann man mit dieser Argumentation dann nichts mehr erreicht werden.
Eventuell dann die "Tübinger ..keine Behörde .. 7 seitige Erinnerung..." Waffe ins Rennen schicken (-:
Erinnerung 2017 - Tübinger Argumente - Rechtsbehelf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22930.msg146514.html#msg146514
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Vielen Dank für eure Ratschläge 8)
Mal schauen was nun so kommt...
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Hallo Nichtzahler und Verweigerer,
habe wieder Post vom Amtsgericht erhalten (normaler grauer Brief im Briefkasten).
Seht selbst. Jetzt muss ich wohl noch auf die entgültige Entscheidung vom AG warten glaub ich.
Gruß
Danson :)
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Hallo Danson80
zu den fehlenden Bescheiden kommt noch: es ist lt "Freimersdorfer Weg 6" der Beitragsservice als Gläubiger angegeben. Der BS ist nicht rechtsfähig und kann deshalb keine Partei im Vollstreckungsverfahren sein. Es hätte zumindest die Adresse der zust. LRA (in Deinem Fall SWR) sein müssen.
MfG
Michael
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Der Freund von meinem Schwager würde hier im Forum nach "substantiier bestreiten" suchen. Es gibt hier einen Thread mit Beispielen, wie Briefe verschwinden.
Das vorsichtshalber dem Gericht schicken, und darauf hinweisen, dass ein Postausgangsverzeichnis das nicht abdeckt.
Nur um nichts anbrennen zu lassen.
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Soso, das Verwaltungsverfahrensgesetz. Da würde mich doch mal interessieren, in so einem hypothetischen Fall, welches Verwaltungsverfahrensgesetz denn gemeint sei. Das des Landes Nordrhein-Westfalen (Kölle!)? Oder das des Bundes? Oder das des Landes Baden-Württemberg, in dem der SWR seinen Sitz hat? Wie steht es dann mit § 2 Abs. 1 LVwfG BW? hmmm... Nicht auf den SWR anwendbar. Schwierig mit der Zustellfiktion...
Fiktion ist übrigens nicht gleich Beweis des Zugangs ("kein Zweifel"). Nur mal so am Rande.
Jedenfalls dürfte klar sein, dass nicht der SWR gehandelt hat. Daher auch kein Bescheid. Ende der Durchsage.
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Hallo zusammen,
Es gab jetzt den Beschluss vom AG. Natürlich nix Gutes, aber wem wundert das schon >:D
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Hallo zusammen,
naja, was soll ich sagen, Person ABC hat es beim AG vergeigt. Person ABC hat es wohl versäumt, seine Darlegung damals "substantiert" zu begründen.
Jedenfalls hat die Person ABC auf den letzten Festsetzungsbescheid einen Widerspruch geschrieben. Dieser wurde sehr schnell, innerhalb 3 Tage beantwortet. Haben die nix mehr zu tun in dem Laden? Seht selbst, was die Geier da geschrieben haben.
Wie kann sich Person ABC nun noch verhalten? Hilft jetzt nur noch klagen?
Gruß
Danson
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Auf einen Beschluss des AG könnte eine fiktive Person "sofortige Beschwerde" nach § 793 ZPO einlegen.
Hier können auch neue Beweismittel eingebracht werden (§ 571 ZPO).
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Na, das ist ja mal ziemlich zitteriges Deutsch:
Erstmal überhaupt zu antworten, obwohl man angekündigt hat, nicht mehr zu antworten... ::)
Dann der Satzbau:
Bereits mit Schreiben vom 20.05.2016 teilten wir Ihnen mit, dass wir auf Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=22678.0;attach=12662;image
Ziemlich heisse Nadel, die da am Werk war...
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Auf einen Beschluss des AG könnte eine fiktive Person "sofortige Beschwerde" nach § 793 ZPO einlegen.
Hier können auch neue Beweismittel eingebracht werden (§ 571 ZPO).
Ja, hätte man sicher machen können/sollen, aber die 14-tägige Notfrist zur Beschwerde ist schon längst abgelaufen.
Klar, wenn man selbst mal gewinnen sollte, vorm Gericht, und man den Zwangsbeitrag entgehen kann, ist das eine tolle Sache. ABER, das ändert nix an der Gesamtsituation für Deutschland. Wir wollen ja ,das dieser Beitrag abgeschafft, bzw. massiv verkleinert wird, aber dazu fehlt die Organisation, bzw. die ist viel zu klein.
Hier kämpfen viele, auf www.rundfunkbeitragklage.de kämpfen auch einige für sich (die mittlerweile schon die Flinte ins Korn geworfen haben). Irgendwie fehlt das "große und gemeinsame Team". Wenn nur paar hunderte Menschen es erfolgreich gegen den Zwangsbeitrag geschafft haben, ist mir das trotzdem viel zu wenig. Wir haben halt (noch) keine Macht, oder sieht das jemand anders?
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Wir hätten schon die Macht, aber wir sind offenbar nicht mehr in der Lage dazu, sie auch auszuüben.
Das deutsche Volk ist nicht in der Lage, mal über kleine Unterschiede hinwegzusehen und sich gemeinsam für Anliegen stark zu machen. Wobei es langsam eine kleine Tendenz zur Änderung zu geben scheint (siehe Widerstand gegen CETA etc.).
Solange wir alles brav mit uns machen lassen, wird es auch gemacht.
Solange sich wenigstens einige von uns wehren, ist es immer noch besser als wenn man von vornherein aufgibt ("Wir haben ja eh keine Chance"; "Ich habe so viel anderes zu tun und keine Zeit, mich damit auch noch zu befassen"; "Es gibt wichtigere Probleme").
Auch fehlt es den Deutschen offensichtlich an einem Gespür für die Bedeutung der Grundrechte. Vielen ist überhaupt nicht klar, wie das Grundgesetz durch die Gesetzgeber immer weiter ausgehebelt wird. Denn immerhin "Uns geht es doch gut!". Schon die Römer wußten das Prinzip von Brot und Spiele für ihre Zwecke zu nutzen und einfache Prinzipien lassen sich zeitlos anwenden.
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Ich sehe das anders.
Die Anzahl der Gegner einer Gesetzesvorschrift ist eine Seite, die eine Veränderung erleichtern würde. Damit könnte man wahrscheinlich sogar "gute" Gesetze irgendwann kippen.
Die Stärke des Verstoßes gegen die Verfassung oder andere Gesetze ist die andere. Das erzeugt einen juristischen Dominoeffekt.
Warum gibt es wohl soviele Verfassungsbeschwerden in dieser Angelegenheit?
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Ich bin etwas überrascht, dass sich der Präsident des Amtsgerichtes die Aufgabe des Amtrichters übernimmt. Ist der Präsident des Gerichtes doch nur mit der Leitung des Gerichtes betraut?
Sind die Amtsrichter überlastet, dass der Präsident einspringen muss?
Immer auf Rechtsmittel oder Rechtsbehelfsbelehrungen achten. Weitere Hilfe Runder TIsch in deiner Nähe.
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Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, aber eine Person S würde versuchen Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Jedes mal wenn man vom einem Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchsbescheid; die Vollstreckung müsste auch dazugehören) kann S innerhalb von einem Monat Verfassungsbeschwerde einlegen, da der Rechtsweg erschöpft ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140
Aufgrund der Siegesserie der LRA gibt es eine "gefestigte Rechstsprechung" und Person AS kann schon jetzt die Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne den Rechtsweg zu erschöpfen.
Vorlage gibts im Forum, dem Profäten sei Dank!
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@Danson80
Hi, Person Y würde interessen, was aus dem Fall geworden ist, wenn die genannte "Notfrist" von 2 Wochen verstrichen war.
Kam danach nochmal was?
oder haste einfach bezahlt?
Es gib Personen, bei denen diese Notfrist noch nicht verstrichen ist. Verfassungsbeschwerde wird diese Person Y auch einlegen.
#abwarten #Teetrinken ....
Person Y habe auch den Beschluss vom Amtsgericht bekommen. (3 Seiten, aber noch lange nicht so ausführlich wie die vorherigen Dokumente).
Im Beschluss steht noch:
" die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
...Amtgericht.....
oder
...Langericht Fr.....
einzulegen.
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Hallo zusammen,
ja, ich habe dann , nachdem wieder ein Brief zur Zwangsvollstreckung vom OGV kam, bezahlt. Ich habe einfach kein Bock mehr mich mit dieser Mafia auseinander zu setzen. :-\
Das war mir irgendwo auch schon von vornherein klar. Ich wollte es aber auch mal versuchen...
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Ach wenn Du jetzt schon bezahlt hast, kannst Du noch Verfassungsbeschwerde einreichen:
auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, GV) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140
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Ok, danke nochmal für die Info.