gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: faust am 05. April 2017, 13:00
-
... einem Bekannten ist folgendes passiert:
Er hat den Beschluss zur Übertragung auf den Einzelrichter zugestellt bekommen, alles ganz schick im gelben Umschlag.
Aber der Beschluss enthält einen Fehler - es steht da nicht "Rundfunkbeiträge April 2014 - Juni 2016" sondern nur "Rundfunkbeiträge April >:D - Juni 2016".
Nun die Frage: Beschlüsse dieser Art sind ja wohl nicht anfechtbar - was aber, wenn sie einen Fehler enthalten, und wie GROSS muss der Fehler sein, damit das ein Problem wird, das man nutzen kann ?
-
... es geht also um die Frage, ob und wann man eine Verhandlung "platzen" >:D >:D >:D lassen kann.