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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 04. April 2017, 23:37
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flurfunk-dresden.de, 04.04.2017
Novellierung des MDR-Staatsvertrags geht in neue Runde
Benjamin Kutz
Mit dem MDR-Staatsvertrag ist das so eine Sache: Eine Novellierung wird schon länger diskutiert, bis heute gilt jedoch die Fassung vom 30.9.1991. Am Montag, 4.3.2017, trafen sich die Medienausschüsse der "MDR-Landtage" von Sachsen, Sachen-Anhalt und Thüringen erneut zur Diskussion.
Was bisher geschah: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Im Jahr 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass im ZDF-Fernsehrat nur noch maximal 33% der Mitglieder Staats- oder Parteienvertreter sein dürfen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt wurden Forderungen laut, dies auch auf die Gremien der ARD, und somit auch für den MDR-Rundfunkrat, geltend zu machen [..]
Bis es konkret wird, könnte es noch eine ganze Weile dauern. Als Ziel sei momentan gesteckt, die Änderung bis spätestens 2019, vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, über die Bühne zu bringen, erklärt Stephan Meyer (CDU), Vorsitzender des Sächsischen Medienausschusses. [..]
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http://www.flurfunk-dresden.de/2017/04/04/novellierung-des-mdr-staatsvertrags-geht-in-neue-runde/ (http://www.flurfunk-dresden.de/2017/04/04/novellierung-des-mdr-staatsvertrags-geht-in-neue-runde/)
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…, bis heute gilt jedoch die Fassung vom 30.9.1991.
vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, über die Bühne zu bringen, erklärt Stephan Meyer (CDU), Vorsitzender des Sächsischen Medienausschusses. [..]
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Ist das bei anderen Fassungen genau so? Wenn nicht, was hat sich groß geändert? Sind die Einwohner im Einzugsgebiet des MDR womöglich bevorzugt/benachteiligt, da es dort andere Voraussetzungen etc gibt? Falls ja, dann könnten alle Bescheide/Beschlüsse etc nichtig sein, da die Staatsverträge doch immer auf selbe Art und Weise umgesetzt werden müssen etc. Oder hab ich da einen Denkfehler?
Naja, "über die Bühne bringen" bedeutet in der Politik nichts anderes, als dass man etwas abseits der Bevölkerung beschließt und die zahlende Meute bescheisst. CDU, Vorsitzender des Medienausschusses... Damit wäre wieder alles gesagt...
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Oder hab ich da einen Denkfehler?
Ja.
Das eine sind die Rundfunkstaatsverträge, die alle Bundesländer miteinander vereinbart haben; das andere sind die Staatsverträge einzelner Bundesländer zur Gründung ihrer LRA, wie bspw. dieser MDR-Staatsvertrag der dieser Vertrag schließenden Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Alle anderen Bundesländer und LRA haben mit diesem MDR-Staatsvertrag ganz konkret nichts zu tun.