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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 0815G am 04. April 2017, 00:39
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Hallo zusammen,
Person A verweigert im fünften Jahr, sein Antrag wurde heute in erster Instanz abgelehnt. Wäre nett wenn einer der sich auskennt eben drüber guckt & kurz mögliche Optionen darlegt. A ist juristischer Laie, keine Ahnung was das Gericht da in seiner Begründung von A will mit Rechtsschutzbedürfnis etc.hat A da irgendwo gepatzt? - sorry wenn sowas hier schon mal besprochen wurde..
Im vorletzten Abschnitt steht auch dass eine Beschwerde nur zulässig ist wenn der Wert 200€ übersteigt - in dem Verfahren haben die seinen offenen GEZ-Betrag durch 4 geteilt & das ist unter 200€..ist das das Ende? >:D
VG
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Hat denn Person A neben der Anfechtungsklage auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt? (Wurden zwei Aktenzeichen vergeben?) Letzteres wurde wohl abgelehnt. Die Anfechtungsklage ist davon nicht betroffen. Einfach mal nach § 80 (5) VwGO suchen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19325.0.html scheint zu passen).
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ich hatte in meiner Klage auch die Aussetzung der Vollziehung nach §... usw drin, das wertete deas Gericht als Eilantrag und wollte mir nur 1 Woche Zeit zur Klagebegründung-Einreichung geben. Hab den Punkt dann wieder rausgenommen (kostet 18,- Gebühren) und 8 Wochen Zeit bekommen. Was man als Begründung schreibt ist eh` egal, wird alles abgebügelt. Es geht nur darum Zeit zu gewinnen und Sand ins Getriebe zu streuen. So, muß mal langsam anfangen Klagebegründungen zusammenzukopieren, hab noch 2 Wochen bis zum Abgebetermin.
bukh1
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Alles klar, Person A hatte die Aussetzung der Vollziehung beantragt..danke für das Feedback!