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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Langeweile am 31. März 2017, 11:26

Titel: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: Langeweile am 31. März 2017, 11:26
Hallo, allerseits.
Person A möchte euch eine kleine Geschichte erzählen, auch wenn sie selbstverständlich absolut fiktiv ist.

Person A hat am 29.03. diesen Jahres den lange erwarteten Bescheid des Gerichtsvollziehers erhalten.
Ganz genau betrachtet waren es zwei Dokumente, eines betitelt mit "Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks" und eine Vorladung "zur Abgabe der Vermögensauskunft" am 24.04.2017.

Es handelt sich um einen Betrag von insgesamt 233,15€, die Person A nicht zahlen könnte, selbst wenn er  denn dieser Farce einen Hauch von Rechtmäßigkeit zugestehen würde.
Person A besitzt keinen Fernseher, und hört niemals Radio.
Es ist so, dass A ein mittelloser Student bin, der ohne BAFÖG und dank Behinderung auch ohne Nebeneinkommen ausschließlich von der Förderung seiner alleinstehenden Mutter lebt -- Ein Zustand, der an sich bereits kaum aufrecht zu erhalten ist.
Person A kann es sich unter Anderem schlicht und ergreifend nicht leisten, die monatliche Gebühr zu zahlen, während gleichzeitig jeder Versuch einer Befreiung von Vornherein zum Scheitern verurteilt ist, da A durch die sehr groben Maschen des Systems fällt.
Es ist ein ausgezeichneter Monat für A, wenn sein Konto am 30. respektive 31. auf Null steht und nicht darunter.
Von diesen 17,50€ muss A mindestens vier, besser noch fünf Tage leben, damit das funktioniert -- 1/6 eines Monats, 17%.
So gesehen, ohne viel weltlichen Tand mit ökonomischen Wert in seinem Besitz, hat A auch keine Furcht vorm Gerichtsvollzieher.
Er könnte höchstens ein neues Paar dringend benötigter Stiefel und seine Schallplattensammlung konfiszieren, auch wenn ihm das Herz bluten würde.
Leider hat A keinen Rechtsschutz, denn diese Beiträge könnte A sich auch nicht leisten.

Mehr Bedenken hat A da schon bei Beugehaft, denn so wie das akademische Jahr getaktet ist, kann es durchaus sein, dass zwei Wochen Abwesenheit dazu führen, dass A insgesamt ein komplettes Jahr länger braucht. Das ist A bereits aus gesundheitlichen Gründen einmal widerfahren und A kann es sich nicht leisten, das nochmal mitzumachen.
Allerdings ... wenn man diese Zeit auf die Semesterferien legen könnte ...

Person A ist diagnostizierter Asperger, der mit bürokratischen Vorgängen überfordert ist.

Was könntet ihr einer Person in einer solchen Situation empfehlen?
Wie sollte dieser Mensch weiter vorgehen?
Welche weiteren Details möchtet ihr noch wissen, um einen fundierten Ratschlag erteilen zu können?

Vielen Dank für euer Feedback.
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: UseTheForce am 08. April 2017, 20:28
Schade, dass sich innerhalb einer Woche nichts getan hat. Oder hat Person A eine Nachricht erhalten oder persönlichen Kontakt gehabt?

Person U kann Dir nur seine Erfahrungen mitteilen und die sind nicht sonderlich ermutigend, da bei Person U

- der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid (der ganz normal mit der Post kam) von der Rundfunkanstalt nicht einmal beantwortet wurde
- die Erinnerung beim Vollstreckungsgericht bisher ohne Wirkung geblieben ist
- und der SWR letztlich mit Inhaftierung droht bzw. einen Schuldtitel erhält und pfänden kann, was zu pfänden ist - auch wenn Du später einmal verdienen solltest.

Person U ist neu hier und kennt dieses Forum nur von einem Zeitungartikel (Focus, meine U), wo davon die Rede war, dass hier viel los sei.

Dass es Aspie ist, macht das ohnehin völlig undurchschaubare Spiel von Beitragsservice und in Deinem Fall dem SWR vermutlich noch belastender.

Mehr kann U nicht sagen. Nur dass U sich zutiefst schäme, in einem Land zu leben mit einer derartigen Auffassung von dem was verhältnismäßig ist ... wegen 300,00 Haft.
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: seppl am 08. April 2017, 20:48
@Langeweile, auch für "UseTheForce"

Person S würde den Kontakt mit der Vollstreckungsstelle suchen und dort die finanzielle Zwangslage auch genau so erklären.

Neben dem Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag würde S zur "Verhinderung der Zwangsvollstreckung" (nicht, weil der Rundfunkbeitrag als rechtens angesehen wird) parallel einen besonderen Härtefallantrag aus den geschilderten Gründen bei der Landesrundfunkanstalt stellen.
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: UseTheForce am 08. April 2017, 21:01
Danke.
Es gibt ja Einkommensgrenzen - damit würde man zwar anerkennen, dass die darüber zu entscheiden haben, aber wenn einen das nicht stört ... dann ist die "Kuh erst einmal vom Eis".
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: Kurt am 08. April 2017, 21:01
[...] parallel einen besonderen Härtefallantrag aus den geschilderten Gründen bei der Landesrundfunkanstalt stellen.

... und zwar nur bei dieser!!

Anschrift:

Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
z. Hd. Intendant Peter Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart   

Gruß
Kurt
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: seppl am 08. April 2017, 21:05
Person S würde in dem Schriftstück deutlich darstellen, dass keine Anerkennung des Rundfunkbeitrags mit dem Härtefallantrag einhergeht, sondern das dieser einzig und allein zur Verhinderung der Vollstreckung, sozusagen als Notwehr, gestellt wird. Kopie/ als Fax davon an die Vollstreckungsstelle.
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: 12121212 am 08. April 2017, 21:09
...Abgabe der Vermögensauskunft .. anscheinend gibt es hier nichts zu holen .... wo liegt das Problem  ?
P Konto und gut ist.
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: Spray. am 08. April 2017, 22:24
wo liegt das Problem  ?

Dass vollstreckt wird, sobald nach dem Studium Geld zu holen ist. Quasi gehen dann die ersten hart erarbeiteten Euros drauf.
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: brverweigerer am 08. April 2017, 22:39
Dass vollstreckt wird, sobald nach dem Studium Geld zu holen ist.

Das würde ich mal in Ruhe abwarten. Wenn das Studium noch mehr als 1-2 Semester dauert, stehen die Chancen m. E. nicht schlecht das der Dino bis dahin einen Herzinfarkt erlitten hat und kollabiert ist.
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: 12121212 am 08. April 2017, 22:43
Härtefallantrag - Widerspruch - kostenfreie Klage

Deswegen wird die vollstreckung der "Festgesetzten Beträge" bis die "Sache mit dem Befreiungsantrag am 1/2013 gerichtlich geklärt ist" nicht
aufgehoben werden. Also stellt sich in dem Moment für diese Situation nur die Frage ..kann ich mir
ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis leisten" ( Abgabe Vermögensverzeichnis ) oder nicht ( zahlen oder Katz Maus Spiel  ...bis zur Erzwingungshaft)
Mit zeitlichen Verzögerungen ( Rechtsbehelfe Erinnerung.. ) erfolgt der Eintrag im Schuldnerverzeichnis nach nicht erscheinen zur Abgabe
des Vermögensverzeichnisses. Die "Schuld" ( Festsetzungsbescheid) besteht doch schon und solange bis der Verwaltungsakt ( ist es denn einer? ... lg tübingen...) aufgehoben wurde .. bzw. die gerichtskostenfreie Klage ( frühestens in 6 Monaten ) eine Befreiung ab 1/2013 gebracht hat.
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: TVFranz am 09. April 2017, 09:04
Hallo @Langeweile,

Du hast einen großen Vorteil!
Du wohnst ihm Bereich des Landgerichts Tübingen und kannst von deren einmaliger und mutiger Rechtssprechung in diesem sonst so trüben "Rechts"staat, profitieren. Einfach mal Suchfunktion: Tübinger Beschluss  , Tübinger Urteil ..... o.ä.
Damit kann ein Student sicher etwas anfangen ;) und mit aufkommender Langeweile ist es für die nächste Zeit vorbei. Macht irgendwie auch Spaß gegen diesen Moloch anzugehen. Außerdem lernt man einiges über unser Gesellschaftssystem. Es lohnt sich!!

Gruß TVFranz
Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: Besucher am 09. April 2017, 10:33
Auch wenn es nach Spitzfindigkeit klingen...

[...] parallel einen besonderen Härtefallantrag aus den geschilderten Gründen bei der Landesrundfunkanstalt stellen.
...
Anschrift:

Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
z. Hd. Intendant Peter Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart   
...

...& als Kleinigkeit erscheinen mag, möge das Forum Besucher verzeihen:

Herrn
Alfred Piesepampel
Südw*xrundfunk
Anstalt d. öff. Unrechts
Neckarstr.
Stuttgart

So 'rum muss es schon bzw. zumindest rein formal, damit nicht entgegen der vermeintlich eindeutigen Festlegung des Adressaten doch *irgendein* Fuzzy das Schreiben in die Finger kriegt & der Herr Adressat stattdessen beruhigt Golf spielen oder in den P*ff gehen kann.

Die ursprüngliche obige Anordnung besagt: Es sollte, muss aber nicht Herr Piesepampel sein, anders dagegen, wenn der Adressat zuerst genannt wird.

Titel: Re: Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Beitrag von: Langeweile am 24. April 2017, 01:40
Danke für eure Antworten.
Leider hatte ich die letzten Wochen kein Internet, weshalb ich mich erst jetzt wieder melden kann.

Die betreffende Person probiert momentan nach Rücksprache mit einigen Leuten, die in dem Bereich Erfahrungen haben, einen etwas anderen Weg, welchen ich mit euch gerne teile, sobald die Reaktion der GEZ eintrudelt.

In jedem Fall wurde erstmal ein Widerspruch an die GEZ und eine Ausfertigung desselben samt Erinnerung an den Gerichtsvollzieher geschickt.
Schließlich war der Brief des Exekutors ja der allererste juristisch nachweisbar zugestellte Brief in dieser Sache.

Ein pfändungssicheres Konto wurde auch bereits beantragt, sodaß man für den Ernstfall gerüstet ist. Aber es wäre schon sinnvoll, wenn es nicht soweit kommt, da man bei eventuellen Umzügen und Mikrokrediten des Studentenwerkes für beispielsweise einen neuen Laptop auch damit rechnen muß, daß irgendeiner nach der Schufa schreit.

Grüße