gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: seppl am 25. März 2017, 10:26
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Interessanterweise hat der NDR seit heute (25.03.2017) nun endlich ins Impressum aufgenommen
http://www.ndr.de/service/impressum/index.html
dass er "Anstalt des öffenlichen Rechts" sein soll und dass L.M. jetzt hauptberuflich "Vertretungsberechtigter" und "Verantwortlicher" für das Treiben des NDR ist.
Die Intendantenfunktion ist an zweite Stelle gerückt - wohl nicht so wichtig....bzw. will man vielleicht damit vertuschen, dass Funk und Fernsehen eigentlich nichts anderes als eine Inszenierung wie Theater oder Kino ist und mit der Umbezeichnung dem Ganzen einen seriöseren Anstrich geben (Kunst hält sich ja gerade nicht an die schnöde Wirklichkeit). (Intendanz = künstlerische Leitung)
;)
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...und wer glaubt allen Ernstes, die lesen hier nicht mit und "bilden" sich weiter? >:D >:D
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moin-moin,
ich vermute mal das kann ich erklären.
Die Stadtkasse schickte vor 10 Tagen eine "Zahlungsaufforderung" an X.
Das Antwortschreiben war recht umfangreich. Unter anderem wurde sich auf das Tübinger Urteil vom 16.09.2016 bezogen und darauf hingewiesen das der NDR exakt gleich wie der SWR sich auf seiner Internet-Präsens darstellt (als Unternehmen)
Unternehmen können keinen Verwaltungsakt erlassen, ergo dieser Verwaltungsakt ist nichtig = Forderung erloschen = Einstellung des Verfahrens.
Zudem existiert ein Schreiben vom NDR selbst, dass Schreiben welche vom NDR kommen nur dann Rechtskraft erlangen können bzw. Gültigkeit haben wenn mindestens zwei Unterschriften vorhanden sind.
Tja ... keine Unterschriften = keine Rechtskraft
Und heute laufen um 14:47 Uhr die 72 Stunden ab, innerhalb der die Stadtkasse ganz schön viele Urkunden und Belege beizubringen hat.
Naja gut. Den Internetauftritt haben sie schon mal geändert. ;D ;D
Der Rest wird schon bedeutend schwieriger.
Bin ja mal auf das Schreiben von der Stadtkasse gespannt, aber sowas von.
Gruß an alle
und tolles Forum hier
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Zudem existiert ein Schreiben vom NDR selbst, dass Schreiben welche vom NDR kommen nur dann Rechtskraft erlangen können bzw. Gültigkeit haben wenn mindestens zwei Unterschriften vorhanden sind.
Dieses Schreiben würde hier sicherlich einige aus Eurer Region interessieren.
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...und wer glaubt allen Ernstes, die lesen hier nicht mit und "bilden" sich weiter? >:D >:D
@ellifh,
keiner!
Nicht nur in dieser Sache hat wohl das Forum den Bildungsauftrag übernommen! ;)
Ich stelle auch immer wieder fest, das es komische Zufälle gibt!
Wir halten die Locken gerade!! 8)
Ohmanoman, die Sonne scheint! ;D
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Bezüglich Anschreiben des NDR - 2 Unterschriften:
einfach googlen:
https://www.google.de/search?q=festsetzungsbescheid+vom+ndr+bekommen&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwjv95_y2_HSAhWObZoKHQ2nCBgQ_AUIBigB&biw=1787&bih=805
Der Norddeutsche Rundfunk kann nur von zwei bevollmächtigten Personen vertreten werden.
Da finden sich genug Beispiele...
hier mal eins:
(http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-1.jpg)
Quelle: http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-seite-1.jpg
und da mal eins:
(http://up.picr.de/23641408vo.jpg)
Quelle: http://up.picr.de/23641408vo.jpg
Gruß
Kurt