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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 25. März 2017, 09:04
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Main-Echo, 23.03.2017
BR darf von Aschaffenburger Kinderkrippe Geld fordern
Claus Morhart
[..]Laut BR soll die Krippe monatlich einen Rundfunkbeitrag (derzeit 17,50 Euro im Monat) zahlen.[..]
Krippenbetreiberin Marion Kunz verwies auf ein Faltblatt der Stadt Aschaffenburg, das vor einem TV-Konsum von Säuglingen und Kleinkindern warnt, weil dadurch Gehirn- und Sprachentwicklung beeinträchtigt werden könnte. Deshalb gebe es auf dem Krippengelände keine dienstlichen Geräte, die Rundfunk abspielen könnten. Das eigene Handy sei nicht internetfähig.
Das Würzburger Urteil setzt sich nicht mit Aschaffenburger Einzelheiten auseinander (Aktenzeichen W 3 K 14.1232). Die 3. Kammer begründete ihr Urteil vor allem mit dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag: Auch die Kinderkrippe sei eine »Betriebsstätte« [..]
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http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art4204,4455270 (http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art4204,4455270)
Kommentar von Main-Echo-Chefreporter Claus Morhart
Rundfunk ist überall
Politiker und Bürger können einen Rechtsstaat überstrapazieren. Wenn der Gesetzgeber es jedem Recht machen und Paragrafen für alle Lebenslagen zimmern will, geht der Schuss oft nach hinten los: Danach überlasten die Bürger die Gerichte mit Eingaben, weil sie beanspruchen, dass diese oder jene Ausnahme auch für sie gelten müsse. [..]
Über diese Annahme kann man trefflich streiten - und es wird auch viel gestritten darüber: Denn damit ist eine Art Steuer geschaffen, die es aber wegen der Staatsferne des Rundfunks eigentlich gar nicht geben darf. Es ist gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht dazu ein weiteres seiner berühmten Rundfunkurteile spricht und manche Regelung aufhebt - vielleicht auch die für Kleinkinderhorte. [..]
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http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art3925,4455268 (http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art3925,4455268)
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Ich könnte wetten, dass Kinderkrippen nur in Deutschland zur Zahlung verpflichtet sind. Es gibt nämlich kein anders Land, dass den Gerätebezug abgeschafft hat. Auch die Schweiz nicht! In allen anderen Ländern wäre so etwas nicht durchsetzbar. Zum Einen sind Kindergärten soziale Einrichtungen, die dann hintenrum aus staatlichen Geldern den Rundfunk finanzieren würden, zum Anderen geniessen Kindergärten mit Fernseher sicherlich keinen guten Ruf...