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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Sebastian2 am 22. März 2017, 12:41
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Liebe Mitstreiter,
Person A fragt sich, ist es zwingend notwendig, nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage zu erheben, um für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig erklärt, die Beiträge zurückerstattet zu bekommen, oder reicht hierzu schon der Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid?
Im Voraus schon mal besten Dank für weitere Informationen
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Das dürfte wohl abhängig vom Wortlaut des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes sein.
Da eine attestierte Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages zur sofortigen Insolvenz der Rundfunkanstalten führen dürfte (Garantien vom Staat dürften nicht zwingend einklagbar sein) und das allen Beteiligten klar sein dürfte, müßte sich das Bundesverfassungsgericht eine Verklausulierung der Verfassungswidrigkeit einfallen lassen. Sinngemäß: So darf es nicht weitergehen, für die Zukunft muß sich eine andere Finanzierungsqulle finden, Zeit zur Überarbeitung bis...
So ist es bisher ja auch mit der Erbschaftssteuer gelaufen, mit der Familiengesetzgebung, ja sogar mit dem Parteienverbot bezüglich NPD: Kann man nicht verbieten aber dem Gesetzgeber steht es frei, diese Partei aus der Steuerfinanzierung zu drängen und damit von alleine sterben zu lassen.
Geld was weg ist ist weg, Geld, das noch nicht bezahlt wurde könnte man unter Umständen behalten...