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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 17. März 2017, 07:43
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medienkorrespondenz.de, 15.03.2017
Screenshot-Galerie und ein Fragenkatalog
Zweites Deutsches Facebook?
Von Dieter Anschlag
Wie war das nochmal? Darf ein öffentlich-rechtlicher Sender nach 20.00 Uhr Werbung ausstrahlen? Ist das nichteher untersagt? Gibt’s da nicht so etwas Altmodisches wie einen Rundfunkstaatsvertrag, in dem dazu was steht? Oder ist das gar keine Werbung, was da auf den Schriftzügen in den hier abgebildeten Screenshots zu sehen ist, weil für die vielfache Einblendung des außerhäusigen Firmennamens gar kein Geld an den öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt wird? [..]
Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/zweites-deutsches-facebook.html (http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/zweites-deutsches-facebook.html)
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Ob ich das jetzt unbedingt als Werbung für facebook sehen soll, weiß ich nicht, schließlich ist facebook ja allgegenwärtig, wie auch die anderen sozialen Netzwerke. Vielleicht geht das als „Werbung“ für das facebook-Angebot durch, wobei ich da andere Arten der Eigenwerbung befremdlicher finde, wie das Verweisen auf die aktuellen Themen der folgenden Sendung – Wird dann bei Wiederholungen nicht ständig „Achtung! Wiederholung!“ eingeblendet, denkt jemand vielleicht noch, daß schon wieder Terroristen mit einem Flugzeug das Pentagon angegriffen haben.
Viel übler sehe ich ein weiteres Selbstverständnis dahinter:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch in den sozialen Medien aktiv, also ist das Anmelden bei sozialen Medien Rundfunkempfang.
Spielt zwar im Moment keine Rolle, da irrsinnigerweise Internet allgemein mit Rundfunk gleichgesetzt wird, aber es sollte schnellstens festgelegt werden, daß Selbstdarstellungen im Internet (egal wo) kein Rundfunk sind, sondern Selbstdarstellung resp. Werbung.