gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Uwe am 14. März 2017, 17:54
-
(https://www.heise.de/icons/ho/heise_online_logo_top.gif)
Quelle Logo:https://www.heise.de/icons/ho/heise_online_logo_top.gif
Bundesverwaltungsgericht prüft ePetitionen des Bundestag
Quelle: Heise.de 14.03.2017
Seit 2008 bietet der Bundestag an, Pettionen zur Veröffentlichung einzureichen. Die Frage, ob und nach welchen Kriterien dann eine Ablehnung der Veröffentlichung zulässig sein kann, soll nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch über zwei Klagen, die sich gegen die Bundestagsverwaltung richten.
weiterlesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgericht-prueft-ePetitionen-des-Bundestag-3652251.html