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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 14. März 2017, 17:50
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Langzeit-Entwicklung des TV-Markts
Wie die Sender gealtert sind - und wer sich dagegen stemmt
Quelle: DWDL 14.03.2017 von Uwe Mantel
Das Durchschnittsalter des Publikums, das Sender erreichen, ist in den letzten 15 Jahren bei fast allen Vollprogrammen deutlich angestiegen, liegt bei ARD und ZDF inzwischen jenseits der 60. Nur ein Sender hat heute ein jüngeres Publikum als im Jahr 2001.
Das ZDF ist schon immer als „Seniorensender“ verschrien – und der Blick auf das Durchschnittsalter des Publikums zeigt auch: Tatsächlich ist kein anderes der acht Vollprogramme so alt wie das Hauptprogramm aus Mainz. Dass man dort stark auf Krimis setzt, hat dem Sender zur klaren Marktführung vor dem Ersten verholfen, diese Formate erreichen in der Regel aber kaum jüngere Zuschauer.
Weiterlesen auf:
http://www.dwdl.de/magazin/60418/wie_die_sender_gealtert_sind__und_wer_sich_dagegen_stemmt/
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na grandios, ich soll also noch 30 Jahre lang öR bezahlen, bis ich endlich alt genug bin, öR zu sehen.
:o
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@racy: Nein! in den 30 Jahren nimmt das Durchschnittsalter voraussichtlich um weitere 10 Jahre zu. 10 Jahre später, wenn du meinst endlich alt genug für den ÖRR zu sein, ist der Durchschnittszuschauer schon wieder 3 Jahre älter. Du müsstest also etwas schneller altern. Streng dich an! 8)
M. Boettcher
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Dazu schrieb ich in meiner Klagebegründung u.a.:
Es lässt sich in öffentlichen Datenbanken feststellen, dass das Durchschnittsalter des HR-„Nutzers“ bei 62 Jahren lag (2010/2011). Da diese Erhebung bereits 5 Jahre alt ist, darf nun vereinfachend typisiert werden, dass das Durchschnittsalter nun 67 Jahre beträgt*.
Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/183279/umfrage/durchschnittsalter-der-fernsehzuschauer-nach-sender/
Bei den anderen Sendern liegt der Sachverhalt ähnlich.
Eine weitere Quelle besagt das Durchschnittsalter aller in Deutschland lebenden Personen:(Quelle:http://www.bib-demografie.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/D/ durchschnittsalter_ bevoelkerung.html)
Zitat:
Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag in Deutschland im Jahr 2013 bei 42,8 Jahren für Männer und 45,5 Jahren für Frauen. Im Ergebnis der steigenden Lebenserwartung und des niedrigen Geburtenniveaus ist es kontinuierlich angestiegen, dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Der zweite Satz manifestiert zumindest die weiter oben gemachte Aussage der vereinfachten Typisierung*.
Der erste Satz besagt nun aber eindeutig, dass das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung durchaus nicht mit dem Durchschnittsalter der Zuschauer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks harmoniert.
Dieses Bild erzeugt ebenfalls den Beweis einer unsachgerechten Typisierung.
Gehen wir nun weitere 10 Jahre nach vorne, so wird sich das Durchschnittsalter der öffentlich-rechtlichen „Konsumenten“ weiter leicht erhöhen, obwohl es auf Grund natürlicher Fluktuation bereits feste Grenzen gibt. Es ist viel mehr weiter davon auszugehen, dass das Interesse an der öffentlich-rechtlichen Option weiter nachlässt.
Auch die aktuellen Marktanteile vermitteln ein anderes Bild der „sachgerechten Typisierung“. Bei 41,2% Marktanteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann man nicht von dem allseits propagierten Nutzerverhalten sprechen.
Quelle: https://www.agf.de/daten/tvdaten/marktanteile
Daraus erfolgte eine summarische Darstellung aller öffentlich-rechtlichen Sender (=41,2%).
Es kann deshalb nicht einfach unterstellt werden, dass derjenige, der einen Fernseher besitzt, diesen auch (nur) für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Option nutzt.
Kommen wir nun zu den 58,8%, also der „absoluten Mehrheit“ der Mediennutzer.
Diese nutzen die öffentlich-rechtliche Option offensichtlich nicht; diesen Personen wird aber eine Nutzung unterstellt.
Eine weitere Typisierung fällt ebenfalls auf: Der „Rundfunkgegner“! Demjenigen, der die öffentlich-rechtliche Medienoption nicht nutzt, widerfährt Folgendes: Er wird voraussetzungslos in die politisch rechte Ecke gedrängt. Zudem als „Schwarzseher“ diffamiert und als „Demokratiefeind“ bezeichnet. Diese Aussagen sind offensichtlich mediengesteuert und politisch gefärbt und sollten zur Strafanzeige führen.
Es gibt leider genügend weltfremde Menschen in diesem Land, welche die Phantasie nicht besitzen, man könne eine öffentlich-rechtliche Medienoption nicht mögen, nicht nutzen oder nicht wollen –gar ablehnen! Diese Information erreicht diese engstirnigen Kleingeister nur peripher: Folglich kann diese Information auch nicht zielgerecht verstanden, verarbeitet und beurteilt werden.
Begriffsklärung: "natürliche Fluktuation" = Ableben
Anmerkung: Die Zahlen zum link von "agf" sind auf der entspr. Webseite aktualisiert.
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Es lässt sich in öffentlichen Datenbanken feststellen, dass das Durchschnittsalter des HR-„Nutzers“ bei 62 Jahren lag (2010/2011). Da diese Erhebung bereits 5 Jahre alt ist, darf nun vereinfachend typisiert werden, dass das Durchschnittsalter nun 67 Jahre beträgt*.
Aber nur, wenn a) niemand stirbt und b) von den jüngeren sich niemand entschließt nach vorheriger Abstinenz nun doch ÖRR zu konsumieren; kurz wenn eine seit 5 Jahren nahezu feste, gemeinsam alt werdende Gruppe ÖR-Sendungen konsumiert. 8) Da a) sicher falsch ist, niemand lebt ewig und in der Statistik sind sicher auch über 100 Jahre alte Menschen enthalten, dürfte die Aussage auch von einem durchschnittlich begabten Richter als zu grobe Vereinfachung und daher unwahr identifiziert werden. Ich hätte das sicher nicht behauptet, sondern allenfalls, dass man angesichts der Entwicklung der Vergangenheit wohl annehmen könnte, dass das Durchschnittsalter in der Zwischenzeit weiter gestiegen ist.
Unabhängig davon ist das Durchschnittsalter der Zuschauer und dessen vermuteter Anstieg mit ziemlicher Sicherheit kein Sachverhalt, der sich positiv auf die Erfolgsaussichten einer Klage auswirkt. Er belegt lediglich, dass die Akzeptanz des ÖRR Fernsehens und ggf. des TV-Konsums insgesamt sinkt. M. E. ist das zwar ein interessanter Trend, der langfristig nicht ohne Folgen auch für die Finanzierung des ÖRR bleiben wird. Ich würde aber ein Gericht nicht mit solchen Themen belästigen, erhöht das doch die Gefahr, dass es sich auch mit den echten Knackpunkten einer Klage nicht inhaltlich auseinandersetzt.
M. Boettcher