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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 12. März 2017, 19:56
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Wenn Verwaltungsrichter Recht setzen statt Recht sprechen wollen
Quelle: Norbert Häring 12.03.2017
Ein neues Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts schlägt dem Fass vollends den Boden aus. Bargeld annehmen zu müssen, wie es §14 Bundesbankgesetz vorschreibt, kann für Behörden und solche die sich dafür halten, lästig sein. Für Finanzämter hat der zuständige Gesetzgeber deshalb Ausnahmen definiert. Einige Verwaltungsrichter meinen, er hätte das auch für Rundfunkanstalten tun sollen. Weil er es nicht getan hat, betätigen sie sich als Über-Gesetzgeber. Ihre Manöver, diese rechtsbeugende Anmaßung zu verbergen, werden immer abenteuerlicher.
weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/796-vg-schleswig
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Die schwere Rechts Geburt im Gericht.
Es unterhalten sich zwei Verwaltungsrichter über den Geburtsfall.
Was wird es fragt der Erste.
Aber das weist Du doch, bei einer Rechtsbeugung während der Geburt wird es immer ein Nicht Urteil, antwortet der Zweite, aber es ist durch das fehlende Nicht von einem Urteil nicht zu unterscheiden.