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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Korialstrasz am 11. März 2017, 02:51
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Guten Tag liebe GEZ-Kämpfer,
Folgender hypothetischer Fall.
Person C hat letzten Dezember ein Schreiben von Person D erhalten...
(Ein Beispielbild)
(http://i.imgur.com/s96Z2Bw.jpg)
Person C hat Person D geantwortet das gem. dem LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16 der Vorgang Illegal sei. Person C hat noch mit einer Fachaufsichtsbeschwerde gedroht, wegen Rechtsbeugung, sollte Person D nicht davon absehen.
Aber nun zum eigentlichen Problem von Person C:
Person C hat heute einen Anruf von Person E erhalten wo die Person D dem Arbeitgeber von Person C geschrieben hat und das Geld versucht über diesen einzutreiben.
Person C hat keine Möglichkeit das Schreiben aktuell zu sichten.
Was könnte Person C dagegen vorgehen?