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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 10. März 2017, 14:06
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Vier gegen einen: Bremer Zeitungsverleger gehen gegen Online-Angebot von Radio Bremen vor
Quelle: Meedia 10.03.2017
Nach der erfolgreichen Klage von elf Zeitungsverlagen gegen die Tagesschau-App gehen jetzt vier nordwestdeutsche Verleger gegen Radio Bremen vor: Die kleinste ARD-Anstalt soll eine Unterlassungserklärung abgeben, wonach sie auf ihrem Onlineportal künftig keine „presseähnlichen“ Inhalte mehr präsentiert.
Nach ihrer Meinung verstößt RB gegen eine elementare Regel des Rundfunkstaatsvertrags der Bundesländer. Demnach dürfen öffentlich-rechtliche Sender kein „presseähnliches“ Internet-Angebot ohne Bezug zu eigenen Sendungen präsentieren.
weiterlesen auf:
http://meedia.de/2017/03/10/vier-gegen-einen-zeitungsverleger-gehen-gemeinsam-gegen-onlineauftritt-von-radio-bremen/
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Schwerwiegender Fehler im Artikel bzw. mglw. in der zitierten anderen Zeitung
Laut Zeitung empfinden die Verlage es „als unfaire Wettbewerbsverzerrung, wenn die Sender im Netz Inhalte anbieten, die gar keinen Bezug mehr zu ihren Sendungen haben“. Denn finanziert werde dieses Angebot durch die „Zwangsgebühren aller Rundfunkempfänger“.
Richtigerweise müsste es ungefähr so lauten
Denn finanziert werde dieses Angebot (und noch viel mehr!!!) durch die pauschale, unsoziale „Zwangsabgabe auf das Wohnen“.
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(http://www.weser-kurier.de/cms_media/module_img/3737/1868580_1_org_wkd_logo.png)
Streit geht weiter bei Radio Bremen
Der Ärger um die Internetseiten von Radio Bremen wird voraussichtlich in eine weitere Runde gehen.
Denn der Sender hat es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung bezüglich seines Internet-Angebots abzugeben, wie Sprecher Michael Glöckner mitteilte. Vier nordwestdeutsche Zeitungsverlage, darunter die Bremer Tageszeitungen AG (Weser-Kurier, Bremer Nachrichten) haben dem Sender die Unterlassungserklärung zustellen lassen. Nach deren Ansicht sei das Online-Angebot zu „presseähnlich“.
Radio Bremen verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, so die Verlage. Der erlaubt der Anstalt im Internet nur Texte mit Bezug zu einer Sendung. Auf „radiobremen.de“ stehen jedoch „nicht-sendungsbezogene Textangebote im Vordergrund“, finden die Verlage. Sie beklagen vor allem „eine fast ausnahmslos pressetypische Berichterstattung aus zeitungsähnlich aufgemachten Texten und stehenden Bildern“. Die Verlage sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung. Diese entstehe dadurch, dass Radio Bremen sein Angebot aus den Zwangsgebühren der Rundfunkbeiträge finanziert. Die Verlage müssen sich dagegen privatwirtschaftlich auf dem freien Markt finanzieren. Sie wollen nun „zeitnah“ Klage erheben.
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http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-streit-geht-weiter-bei-radio-bremen-_arid,1575451.html
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Zeitungsverleger verklagen Radio Bremen
Gegen die Online-Berichterstattung von Radio Bremen gehen mehrere Zeitungsverlage der Region gerichtlich vor. Die Verleger hätten eine Klage beim Landgericht eingereicht, weil die „pressemäßige Berichterstattung“ auf „radiobremen.de“ nicht in Einklang stehe mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, teilte der Zeitungsverlegerverband Bremen am Donnerstag mit.
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https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/zeitungsverleger-verklagen-radio-bremen-8111023.html