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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: sergal am 10. März 2017, 00:30
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Netzpolitik.org, 9.3.17
Kommentar: Das neue Bundesdatenschutzgesetz – ein postfaktisches Gesetz
von Dr. Heinrich Dorn
Die geplante Aktualisierung des deutschen Datenschutzrechts ist ein erneuter massiver Angriff auf Bürgerrechte seitens des Bundesinnenministeriums. Versucht wurde und wird, das neue Gesetz – ganz im Wortsinn – in einer Nacht und Nebel-Aktion durchzupeitschen. Die öffentlichen Äußerungen des BMI zeigen, dass auch die deutsche Politik im postfaktischen Zeitalter angekommen ist. Ein Gastkommentar.
[...]
Das BMI versucht, die Einschränkung der Betroffenenrechte durch eine deutliche Absenkung des hohen Schutzniveaus, das die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieten könnte. Man will auf nationaler Ebene – meist unter Verstoß gegen Europarecht – regeln, was politisch im Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene nicht erreicht werden konnte. Das führt zu einer massiven Rechtsunsicherheit für Bürger und Unternehmen, da viele Regelungen des BDSG europarechtswidrig sind, was erst durch Gerichtsverfahren geklärt werden wird.
Weiterlesen hier: https://netzpolitik.org/2017/kommentar-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-ein-postfaktisches-gesetz/ (https://netzpolitik.org/2017/kommentar-das-neue-bundesdatenschutzgesetz-ein-postfaktisches-gesetz/)
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weiterer Artikel ebd.:
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Netzpolitik.org, 9.3.17
Heute im Bundestag: Große Koalition zersplittert Datenschutz und untergräbt Grundrechte
von Simon Rebiger
Ausgeweitete Videoüberwachung, geschwächter Datenschutz, Freifahrtschein für den BND: Datenschützer und die Ex-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger warnen vor der Hau-Ruck-Gesetzgebung der Bundesregierung, die den Datenschutz verwässert, Rechte schwächt und zudem keine Terroristen aufhält.
[...]
In einer Marathonsitzung hat der Bundestag am Donnerstag über eine Reihe von Gesetzen beraten, die Datenschutz und Bürgerrechte massiv einschränken. Den Beginn machte am Nachmittag das sogenannte „Datenschutzanpassungsgesetz“ (pdf). Das Gesetz soll eigentlich nur das deutsche Recht an neue EU-Vorgaben wie die Datenschutzgrundverordnung anpassen, geht aber weit darüber hinaus – wie wir bereits mehrfach dargelegt haben.
Weiterlesen hier: https://netzpolitik.org/2017/heute-im-bundestag-grosse-koalition-zersplittert-datenschutz-und-untergraebt-grundrechte/ (https://netzpolitik.org/2017/heute-im-bundestag-grosse-koalition-zersplittert-datenschutz-und-untergraebt-grundrechte/)
Download-Link zum Entwurf: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-datenschutz-grundverordnung.pdf?__blob=publicationFile (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-datenschutz-grundverordnung.pdf?__blob=publicationFile)
alternativ als Bundestags-Drucksache 18/11325: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811325.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811325.pdf)
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Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119 vom 4.5.2016, S. 1) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein.
Die ist bereits unmittelbar gültiges Recht, weil sie 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft getreten ist.
Durch den nationalen Alleingang und die massiven Einschränkungen der DSGVO-Regelungen würden wir einen „großen Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa“ machen.
Dem kann auch nicht gefolgt werden, weil
Die gemeinsamen Bestimmungen finden keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union unmittelbar gilt, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679.
Alles, was Bund oder Land am unmittelbar gültigen EU-Recht abweichend regelt, würde der EuGH wieder einkassieren.