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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 07. März 2017, 13:58

Titel: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Frühlingserwachen am 07. März 2017, 13:58
Dann hoffen wir, das dieser Satz morgen in den 4 Verhandlungen vor dem VG Freiburg gleich umgesetzt wird.

Sonntagszeitung Freiburg, Seite 8
Der Sonntag, 05.03.2017
Für den Schutz vor staatlicher Willkür
Am Freiburger Verwaltungsgericht hat Jens Michaelis seinen Abschied als Präsidet genommen

weiterlesen im "e-paper"/ PDF
http://img.der-sonntag.de/dso-epaper/pdf/DS_mue_05.03.2017.pdf
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Frühlingserwachen am 07. März 2017, 14:09
Das Verwaltungsgericht mit einem kleinen Verfassungsgericht zu vergleichen, ist doch etwas arg weit hergeholt. Ich hab in der Hinsicht für den Zwangsbeitragszahler auf jeden Fall noch keinen zufriedenstellenden Beschluss gehört. Vielleicht ja morgen ;)
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: mistersh am 07. März 2017, 14:19
Viel Interessanter ist doch die Aussage des scheidenten Präsidenten des VG:

Zitat
Es geht ja im Verwaltungsrecht immer um das Verhältnis zwischen Individuum und Staat

Zitat
Erstaunlicherweise nicht: Wir versuchen, zuzuhören und auch genau darzulegen, warum eine Klage im Einzelfall scheitert, warum ein Behördenentscheid rechtens war.

Quelle:http://img.der-sonntag.de/dso-epaper/pdf/DS_mue_05.03.2017.pdf (http://img.der-sonntag.de/dso-epaper/pdf/DS_mue_05.03.2017.pdf)

Da wären wir wohl eher wieder beim leidigen Thema: Staatsferne und Behördenstatus den weder eine LRA noch der BS erfüllen.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: PersonX am 07. März 2017, 14:46
Seite 8/28 in der PDF

Fragesteller:
Zitat
Im Schnitt erhält jeder Fünfte Recht, der sich mit einer Klage ans Verwaltungsgericht wendet. Gehen alle anderen Kläger unzufrieden aus der Verhandlung?

Antwort:
Zitat
Erstaunlicherweise nicht: Wir versuchen, zuzuhören und auch genau darzulegen, warum eine Klage im Einzelfall scheitert, warum ein Behördenentscheid rechtens war. Ein Amt kann dies vielleicht nicht so gut wie wir als unabhängiges Gericht, das die Entscheidungen der Behörden zu prüfen hat. Viele Kläger können das besser akzeptieren.

Natürlich muss ein Amt auch erklären, warum wieso weshalb.

Sie -Verwaltungsgerichte- prüfen also die Entscheidungen von Behörden unabhängig?

Ja, glauben Sie das wirklich? Dann hilft vielleicht ein Blick auf folgende Seite, genauer auf Bild C

http://www.gewaltenteilung.de/das-problem (http://www.gewaltenteilung.de/das-problem)
Zitat
b. Der deutsche Staat (Bund und Länder) ist organisatorisch nur zweigeteilt:
(Bild C)


Was kann das Amt nicht so gut wie das Gericht? Ein Amt kann nicht so gut erklären, warum eine Klage scheitert? Oder kann ein Amt nicht genau darlegen warum ein Behördenentscheid rechtens ist?
Muss damit das Gericht auch etwas zum Prüfen hat immer eine Entscheidung einer Behörde vorliegen?

Dann ist der erste Prüfschritt doch sicherlich, genau zu prüfen, ob der Bescheid überhaupt von einer Behörde ist. Das wäre als Prüfergebnis sicherlich nachprüfbar zu dokumentieren, um es dem Kläger auch zu erläutern, woraus sich die Behördeneigenschaft ergibt.

Erst wenn das klar sei, sollten weitere Prüfschritte erfolgen.

Somit müsste im ersten Schritt immer ein Beweiserhebungsverfahren angestrebt werden. Der Beklagte habe den nachprüfbaren Beweis zu erbringen, dass er eine Behörde ist.

Das jedoch machen die meisten VG beim Rundfunk nicht, sondern behaupten die Behördeneigenschaft und erklären, die Gesetze seien analog anzuwenden, obwohl in selbigen das Gegenteil steht. Es wird dabei offenbar ungeschriebenes Gesetz mittels Auslegung auch entgegen dem Willen des Gesetzgebers erfunden.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Blitzbirne am 07. März 2017, 15:18
Eine Wort-Neuschöpfung? Behördenentscheid. Das Wort hat es ja schon in sich: es ist bereits darüber entschieden. Warum dann noch klagen? Beim Behörden- Bescheid ist das ja was anderes...  (#) Ironie aus.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Frühlingserwachen am 07. März 2017, 16:25
Nach Anruf auf dem VWG Freiburg sind morgen 3 Verhandlungen angesagt. Beginn 9:30. Es sollte jeder der kommt, möglichst noch jemand mitbringen, weitersagen, damit die Kammer aus allen Nähten platzt, und die Herrn Richter/innen allmählich spüren, das immer mehr Leute sich für das Thema interessieren, und auch nicht mehr gewillt sind, sich so einfach abkanzeln zu lassen. Und es immer deutlicher wird, das Zwangsbeitragssystem ist nicht mehr aufrecht zu erhalten.

Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. März 2017, 13:57
Protokoll zur 1. Verhandlung vor dem VG Freiburg Mittwoch den 8. März 2017

Die Verhandlung fand vor der 2 Kammer statt

Anwesend der Kläger, SWR-Vertreter (der schon bei den Verhandlungen im Februar da war), 4 Mitstreiter, eine Studenten-Informationsgruppe, der Richter, und keine Polizeiescorde mehr. Vielleicht hatten die wichtigeres zu tun, oder man hat eingesehen das die GEZ-Bykoteure doch recht friedliche Leute sind (noch).
Der Richter, der selbe wie in den letzten Verhandl.

Richter verzichtet auf Aktenvortrag. Kläger und SWR sind einverstanden

Richter Sie hatten in Ihrer Klage beantragt, die Festsetzungsbescheide, und den Widerspr.B. für nichtig feststellen zulassen. Es sind mehrere Beitragsbescheide ergangen, deswegen würde es sich für Sie ergeben, das Sie die Aufhebung der Bescheide beantragen. Da andernfalls ein nicht unerheblicher Streitwert zu Grunde gelegt wird. Das zweite was Sie hilfsweise beantragt hatten, den Status eines im Ausland lebenden Deutschen anzuerkennen, um damit eine Befreiung der RF.Beiträge zu errreichen. Ich muss allerdings auch da darauf hinweisen, die Frage ob Sie zur Zahlung verpflichtet sind, stellt sich ohnehin. Wenn Sie diesen Antrag stellen, dann kommen nach meiner Einschätzung 5000€ auf den Streitwert drauf.

Kläger Diese Auslansfrage ist das aktuelle Begehren. Ich konnte die verschiedene Klagen noch nicht zusammenführen.

Richter
Es gibt nur eine Klage, deswegen können Sie auch nichts zusammenführen.


Kläger Trotzdem ist es mir hier und  heute wichtig, das ich als Auslandsdeutscher behandelt werde.

Richter Es ist mir schon klar was Sie meinen. Diese Fragen hätten auch schon in Ihren Widerspruchsschreiben erörtert werden können.

Kläger Ich möchte trotzdem hilfsweise diesen Antrag stellen, denn ich sehe nicht ein, warum ich mehr Geld bezahlen soll, als mein Bruder in Schweden.
Richter ich hab Sie darauf hingewiesen das der Streitwert dann höher ist.

SWR

 
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Besucher am 09. März 2017, 14:38
@ PersonX, in weitaus größerem Umfang aber an die, die einfach lieber zahlen, & im größten an die, die kurz vor der Entscheidung stehen, entweder sich in die Reihe der Opfer dieser staatlichen Massenvergewaltigung einzureihen, bzw. das nicht zu tun:

Das jedoch machen die meisten VG beim Rundfunk nicht, sondern behaupten die Behördeneigenschaft und erklären, die Gesetze seien analog anzuwenden, obwohl in selbigen das Gegenteil steht. Es wird dabei offenbar ungeschriebenes Gesetz mittels Auslegung auch entgegen dem Willen des Gesetzgebers erfunden.

Da haben Sie leider Recht. Die Zahl im Sinne der geltenden Ordnung aufrechter Richter ist leider klein. Aber es gibt sie (& wenn auch selten) hie & da sogar bei Verwaltungsgerichten, die ihre vorrangige Aufgabe nicht darin erblicken zu überlegen, was sie mit ihrer vielen Kohle anstellen sollen.

Der letzte Satz im obigen Zitat markiert den entscheidenden Punkt. Natürlich ist einem Richter bzw. Gericht über seine Kernaufgabe der Rechtsanwendung auch die Rechtsfortbildung gestattet bzw. sogar aufgegeben. Dezidiert verboten ist diesem wie jenem aber eine eigenständige Rechtsschöpfung. Für letzteres gibt es eine Menge Anhaltspunkte, die in vielen Fällen eigentlich auch nachweisbar wären.

Das ginge aber natürlich nur, wenn sich genügend Leute auf die höheren gerichtlichen Ebenen trauten, sei es um herauszuarbeiten, dass konkrete Gerichte i. o. Sinne verfahrensrechtlich den ÖRR protegieren, dass also auf dem Hintergrund aus drei Akteuren zwei Parteien werden, sei es, dass der ÖRR, sein Beitragsservice und dann letztendlich das jeweilige Gericht selber wider besseren Wissens die gesetzlichen Vorschriften auslegen, indem das letztere bei der Argumenteprüfung und deren Erwägung die 'unwichtigen'® einfach mal unter den Tisch fallen lässt etc. pp.

Viel schöner wäre es, wenn sich viel mehr Leute diesen Rechtsstaats-Zirkus nicht mehr bieten ließen und dann Fragen im Vordergrund stehen könnten, ob man diesen Zirkus nach dem Drehbuch der Gerichte offen mitmacht, also feinsäuberlich in der nächsten Instanz wieder von vorne mit allen Argumenten anfängt, oder ob man die scheinbar machen lässt, & um sie später mit ihrer praktizierten juristischen Scharlatanerie beim BVerfG sozusagen »vor die Wand laufen zu lassen«.

Davon abgesehen - und abgesehen von den zunehmend vielen qualifizierten fachlichen Artikeln gegen diese Zwangsfinanzierung (ich sprach ja von Massenvergewaltigung durch den Staat) - würde sich das Problem ja u. U. allein schon infolge der Überlastung der Justiz bis hin zur Lahmlegung irgendwann von selbst erledigen.

Falls nicht - sollte es also irgendwann so etwas wie »GEZ-Stadtteil-Schnellgerichte« mit einem Durchsatz > 1000 pro Tag geben o. ä. - hätte man wenigstens Klarheit, sich lieber rechtzeitig ein neues Heimatland zu suchen.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. März 2017, 16:27
Fortsetzung Verhandlung 1      8.3.17

SWR beantragt die Klage abzuweisen.
Richter klärt auf, das nur auf Bescheide mit Rechtshelfsbelehrung Widerspruch erhoben werden muss. War scheinbar noch offener Widerspruchsbescheid des SWR, was allerdings auf dieses Verfahren ohne Belang ist. Sie empfangen ein Signal eines auländischen Anbieters, der Fa. SES aus Luxemburg, und können diese Signal ohne Einschränkung empfangen.

Kläger Das kann ich auch mit Radio Moskau, oder Radio Peking

Richter Sie können also ARD, ZDF empfangen über diesen digitalen SAT-Receiver

Kläger Das ist unstreitig, insofern bin ich in der gleichen Situation wie mein Bruder in Schweden der auch deutsche Programme empfängt, und nicht zusätzlich noch etwas bezahlen muss.

Richter Nur mit dem Unterschied, Sie wohnen in BW und nicht in Schweden.

SWR Sie bezahlen 7€ und den Rest wollen Sie nicht bezahlen. Es gibt viele Auslandsdeutsche die deutschen Rundf.empfangen können. Ausländische Empfänger können nicht bebeitragt werden, das wäre auch für den Datenabgleich und Erhebung von Beiträgen techn. nicht möglich.

Richter Sie wohnen hier in BW und deswegen greift dann auch der RFSTV.

Kläger Ich sehe das anders, da ich keinen deutschen Signalanbieter habe, muss ich auch diese Zusatzkosten nicht tragen.
Bis in 6 Monaten werde ich den Anbieter wechseln, dies wird dann die Telecom sein, dann ist das auch kein Problem mehr. Bis dahin möchte ich von den Beiträgen befreit sein.

Richter Es ist nicht die Frage was Sie für einen Signalanbieter haben, sondern wo Sie wohnen, und diese empfangen.

Kläger Das lass ich so nicht stehen. Ich habe keinen deutschen Vertragspartner. Und außerdem sagt doch das Grundgesetz dem Büger müssen in angemessenem Rahmen Medien zur Verfügung gestellt werden.

Richter Verträge die Sie mit einem Signalanbieter haben, haben mit dem Grundgesetz nichts zu tun. Und hat auch mit der RF. Beitragspflicht nichts zu tun. Sie bezahlen für die Bereitstellung des RF.Programmes. Dies sind zwei unterschiedl. Dinge. Und der RF. Staatsvertrag ist kein zivilrechtl. Vertrag den man einfach kündigen kann. Das kusiert immer so herum, ich kündige jetzt den RF. Staatsvertrag. Das geht halt so nicht.

Kläger Ich möchte dann die Aussetzung  des Urteils beantragen, bis die 4 Leitverfahren in Karlsruhe vor dem BVFG behandelt sind. Das dort auch in meinem Sinne geurteilt wird.

Richter Sind Sie damit einverstanden, das ich das protkolliere. Sollte es zu einer Aussetzung kommen steht es im Urteilsbeschluss, und wenn nicht, warum so entschieden wurde.

SWR
Sehe keinen Grund für die Aussetzung des Urteils. Das BVFG wird evtl. dieses Jahr noch entscheiden. Das dies rückwirkend den RSTV als nichtig erklärt, und Beiträge zurückgefordert werden können, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn für 2 bis 3 Jahre Beiträge zurückgezahlt werden müssten, kämen die RF-Anstalten doch in erhebliche finanziele Probleme. Es wird wohl so sein, das eine Übergangsfrist gewährt wird, um dann eine neue Regelung weiterzuführen.

Richter Ich kann mir nicht vorstellen, das das BVFG sagt, so wir ändern da ein wenig, sondern entweder es urteilt, der RFSTV ist verfassungsgemäß, dann bleibt immer noch für den der klagen will , der Weg zum EUGH. Oder es erklärt den RFSTV für nicht verfassungsgemäß, ein zwischen drin wird es meiner Meinung nach nicht geben.
                                                                                                                                                                         
Kläger frägt nach Sprungrevision

Richter halte ich in Ihrem Fall nicht für zielführend, weil das Bundesvwerwaltungsgericht schon entschieden hat.
  Der Antrag auf Aussetzung geht dem Kläger mit dem Urteil zu.

Ende der Verhandlung
 
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: cook am 09. März 2017, 18:40
Zitat
SWR Sehe keinen Grund für die Aussetzung des Urteils. Das BVFG wird evtl. dieses Jahr noch entscheiden. Das dies rückwirkend den RSTV als nichtig erklärt, und Beiträge zurückgefordert werden können, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn für 2 bis 3 Jahre Beiträge zurückgezahlt werden müssten, kämen die RF-Anstalten doch in erhebliche finanziele Probleme. Es wird wohl so sein, das eine Übergangsfrist gewährt wird, um dann eine neue Regelung weiterzuführen.

Richter Ich kann mir nicht vorstellen, das das BVFG sagt, so wir ändern da ein wenig, sondern entweder es urteilt, der RFSTV ist verfassungsgemäß, dann bleibt immer noch für den der klagen will , der Weg zum EUGH. Oder es erklärt den RFSTV für nicht verfassungsgemäß, ein zwischen drin wird es meiner Meinung nach nicht geben.

Jetzt wird der SWR wohl mal schnell Rücklagen bilden, oder? Hihi.

Allerdings würde mich mal interessieren, wie der Richter den Weg zum EuGH sieht. Der ist ja keine Super-Revisionsinstanz. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass das BVerfG den goldenen Weg nimmt, und die Sache selbst dem EuGH vorlegt, bzw. das BVerwG anweist, dies zu tun (nach einer Zurückverweisung).
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: pinguin am 09. März 2017, 18:54
 @cook

Kann gut sein, daß das BVerfG die Vorlage an den EuGH durchführt, was aber voraussetzt, daß am BVerfG Klagen als Musterklagen ausgesucht werden, die europäisches Recht enthalten.

Übrigens, die in der Charta der Grundrechte in Artikel 11 Absatz 2 enthaltenen Einschränkungen gelten nicht gegenüber den Bürgern; den Erläuterungen zu Charta ist nämlich zu entnehmen, daß diese Einschränkungen gegenüber den Medien selber gelten.

Und wenn schon der EuGH entscheidet, daß eine Behörde nicht befugt ist, personenbezogene Daten zwecks Weiterverarbeitung an andere Behörden ohne Vorab-Genehmigung des betroffenen Bürgers weiterzureichen, sollte offensichtlich sein, daß ein Unternhemen gegenüber dem Bürger keine höheren Rechte geltend machen kann, werden doch dem Staat selber allgemein keine höheren Rechte zugestanden.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. März 2017, 19:07
Freiburg 2 Kammer   8.3.17


Protokoll  Verhandlung  2

Die Studentengruppe ist wieder verschwunden

Beginn 10:30

Beteiligte verzichten auf Aktenvortrag

Es geht um Befreiung vom RF.Beitrag

Richter empfiehlt auf Aufhebung der Bescheide.

Klägerin hat unterschiedl. Eink.höhe, deswegen schwierig entsprechende Nachweise für das Sozialamt nachzuweisen.

SWR Wenn Nachweise geliefert werden, sind wir auch verpflichtet, dies zu gewähren.

Klägerin Dies ist volkommen realitätsfremd, bis Sie die Nachweise hat sind bei Ihr schon wieder andere Bedingungen enstanden,
da bin ich inzwischen verrückt geworden, so wie die Mühlen der Ämter mahlen. Und zudem ich hab kein RF.Gerät und will auch keines,uns sehe nicht ein das ich für etwas , was ich gar nicht nutze, einen Beitrag zahlen soll.

Richter Anspruch auf Befreiung können Sie in einem Härtefall bekommen. Sie müssen es nur nachweisen.

Klägerin Warum muss ich das nachweisen. Außerdem habe ich keinen Vertrag mit denen geschlossen.

Richter Der RFSTV ist ein Vertrag der zwischen den Bundesländern beschlossen wurde. Wenn diese Verträge beschlossen sind ergeht dann ein sogenanntes Transformationsgesetz. Und daraus entsteht dann ein Gesetz. Wir haben hier kein Vertrag nach dem BGB. Für Sie ist das somit eine gesetzl. Regelung.

Klägerin Und wo soll dieses Gesetz stehen, ich habe auch nach aufwändiger Suche nichts derartiges gefunden.

SWR Das steht im Gesetzblatt der jeweiligen Bundesländer z.B  Gesetzblatt BW 2011 S.477.

Klägerin Das ist ja noch  vor 2013.

SWR 2013 ist es dann in Kraft getreten

Richter wenn Sie beim Beitragsservice schauen, muss es irgendwo stehen.

Klägerin da steht nichts, nur Information. Auch nichts von Vertrag. Und wenn dann ist es ein Vertrag zu Lasten Dritter.

Richter das versuche ich jetzt schon die ganze Zeit Ihnen klar zu machen.Jetzt glauben Sie es mir einfach mal.

Klägerin mit dem glauben hab ichs nicht so.

Richter der RFSTV ist ein verpflichtendes Gesetz

Klägerin warum wird einem das nicht besser kommuniziert.

Richter die Leute informieren sich auf Internetseiten wo irgendwer irgendwas hinschreibt. Wer das ist weis man nicht.

Klägerin bei De Jure, und bei Gesetze.de kommt auf jeden Fall nichts. Und wie soll da ein Laie die richtige Information finden.

Richter Sie müssen sich halt an das entsprechende Gesetzesblatt wenden. Und der SWR belehrt auch in seinen Schreiben.

Klägerin In den Schreiben des SWR wird man eher bedroht, als belehrt.

Richter beantragen Sie die Befreiung von der RF. Beitragspflicht, und Aufhebung der Bescheide.

SWR
unabhängig von der gesetzl. Pflicht befreien wir jetzt auch rückwirkend aus Kullanz bis zu 3 Jahren. Es ist die Frage ab wann Sie Ihre Befreiung geltend machen.

Richter was wollen Sie jetzt machen.

Es geht dann so weiter hin und her, Befreiung oder nicht. Ab welchem Datum. Sehr schwierig zu folgende Diskussion.

Klägerin Ich kann nicht ständig zum Sozialamt, wenn der Bescheid da ist, hat sich die Situation schon wieder geändert.
 
Richter es besteht nun mal die Abgabepflicht Kraft Gesetz.

Die arme Klägerin wird langsam weich gekocht, aber wehrt sich tapfer.

Richter Wenn Sie der Meinung sind, das das alles nicht rechtens ist, dann müssen Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten wenden. Denn es ist keine rechtliche sondern eine politische Frage.

Klägerin was Sie von mir verlangen mit den Befreiungsanträgen ist unmöglich. Ich hab das schon probiert.

Richter Sie müssen sich jetzt mal langsam entscheiden was Sie wollen. Wenn Sie eine Befreiung wollen, dann müssen Sie diese Nachweise anfordern. Ansonsten was wollen Sie auf dem VWG, das hätten Sie alles im Vorfeld mit dem SWR schon klären können.
Ich weiß jetzt auch nicht was ich Ihnen raten soll. Mehr Rechtsberatung kann ich Ihnen nicht geben.

Klägerin
Werde die Klage nicht zurücknehmen. Mein Fall ist scheinbar nicht vorgesehen. Wohngeld bezieht ich nicht. Sozialhilfe beantrage ich auch nicht, und möchte ich auch nicht.

Richter Da Sie beitragspflichtig sind müssen Sie die Beiträge bezahlen.

Richter erzählt noch was vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, oder EUGH der evtl. letztlich entscheiden muss.

Beschluss geht schriftl. zu

Ende der Verhandlung

Im Gespräch mit dem SWR Vertreter erwähnt dieser, das gegen das Tüb. Urteil Rechtsbeschwerde vom SWR eingelegt wurde.
Ist noch nichts beschlossen.


Fortzetzung folgt
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: cook am 09. März 2017, 19:10
@pinguin:

Ich denke dabei eher an das EU-Beihilfenrecht. Das war Gegenstand des BVerwG-Urteils, das allerdings "vergessen" hatte, etwas zur Änderung der Finanzierungsquelle zu sagen. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die Abgabe selbst unmittelbarer Bestandteil der staatlichen Beihilfe (hier: Rundfunkbeitrag geht 1:1 in die Finanzierung des ÖRR). Damit ist die Änderung der Abgabe ebenfalls notifizierungspflichtig. Da die Anmeldung der neuen Beihilfe bei der EU-Kommission unterblieb, ist das ganze Ding nichtig.

Siehe:
Zivilprozess: Vorlage an den EuGH erzwingen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21188.msg136234.html#msg136234

Wenn die Anwälte der Verfassungsbeschwerden nicht mit dem Klammerbeutel gepudert sind, haben sie die Nichtvorlage zum EuGH als Verstoß gegen das Recht des gesetzlichen Richters gerügt.

Siehe:
BVerfG, Beschluss vom 22. September 2011, Az. 2 BvR 947/11
https://openjur.de/u/369843.html
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: cook am 09. März 2017, 19:22
Zitat
Richter Der RFSTV ist ein Vertrag der zwischen den Bundesländern beschlossen wurde. Wenn diese Verträge beschlossen sind ergeht dann ein sogenanntes Transformationsgesetz. Und daraus entsteht dann ein Gesetz. Wir haben hier kein Vertrag nach dem BGB. Für Sie ist das somit eine gesetzl. Regelung.

Ich finde es sehr witzig (soll heißen ärgerlich), dass ein Richter der Klägerin sagt, sie müsse sich das Gesetz selbst zusammensuchen.

Aber wenigstens in den Grundzügen scheint dieser Richter ja mal auf die Argumente einzugehen. Wenn er jetzt noch das "Transformationsgesetz" in BW findet und dann die Ermächtigungsnorm für den SWR zum Erlass eines Beitragsbescheids zitiert, sind wir ja mal ein ganzes Stück weiter.


Ergänzung:
Gesetz zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/ht8/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-RdFunkStVtrErgGBWV4P1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint

Hier stehen alle möglichen Ermächtigungen drin. Das ist schon mal mehr als bspw. in NRW. Aber zur Bestimmung, wer nun den Beitrag festsetzen darf, kann ich auch in BW nichts finden.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: pjotre am 09. März 2017, 21:28
Wir sind hier sowieso etwas vom Thema abgeglitten und dies ist so bedeutsam, dass ich die Abweichung fortsetze. Vielleicht wird ein Moderator das irgendwie heilen...

Verhandlung 1: Aussetzungsantrag hat nun bundesweit Aussicht.
Diese Verhandlung hat zwar keinen Leitwert. Sie liefert aber den Wortlaut von Analysen und zeigt, dass bei den ARD-Anstalten die Gefahr ernst genommen wird.
Zitat
Protokoll zur 1. Verhandlung vor dem VG Freiburg Mittwoch den 8. März 2017
Die Verhandlung fand vor der 2 Kammer statt Anwesend der Kläger, SWR-Vertreter (der schon bei den Verhandlungen im Februar da war), 4 Mitstreiter, eine Studenten-Informationsgruppe, der Richter,

Kläger Ich möchte dann die Aussetzung  des Urteils beantragen, bis die 4 Leitverfahren in Karlsruhe vor dem BVFG behandelt sind. Das dort auch in meinem Sinne geurteilt wird.

Richter Sind Sie damit einverstanden, das ich das protkolliere. Sollte es zu einer Aussetzung kommen steht es im Urteilsbeschluss, und wenn nicht, warum so entschieden wurde.

SWR Sehe keinen Grund für die Aussetzung des Urteils. Das BVFG wird evtl. dieses Jahr noch entscheiden. Das dies rückwirkend den RSTV als nichtig erklärt, und Beiträge zurückgefordert werden können, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn für 2 bis 3 Jahre Beiträge zurückgezahlt werden müssten, kämen die RF-Anstalten doch in erhebliche finanziele Probleme. Es wird wohl so sein, das eine Übergangsfrist gewährt wird, um dann eine neue Regelung weiterzuführen.

Richter Ich kann mir nicht vorstellen, das das BVFG sagt, so wir ändern da ein wenig, sondern entweder es urteilt, der RFSTV ist verfassungsgemäß, dann bleibt immer noch für den der klagen will , der Weg zum EUGH. Oder es erklärt den RFSTV für nicht verfassungsgemäß, ein zwischen drin wird es meiner Meinung nach nicht geben.

Zutreffend ist, dass das Bundesverfassungsgericht leider den rechtswidrigen status quo nicht rückwirkend zu ändern pflegt, sondern sogar Frist bis zur Neuordnung einräumt.
Genau darum geht es bei einem nicht-öffentlich bereits aktuell geführten Streit, bei der die ARDs zur Rückwirkung aufgefordert werden - nämlich an rund 4 Millionen Niedrigverdiener je rund 900 Euro zu zahlen.
Durch diese Vorgehensweise soll genau das unterbunden wird, was der SWR-Vertreter als Hoffnung darstellt.
Die im Streit durch den Bürger an alle ARDs am 1. März 2017 vorgetragene Rechtsgrundlage für zwingende Rückwirkung lautet: "Arglist - Inkasso in vollem Bewusstsein der Illegalität - darf nicht richterlich geheilt werden."

Sinn der Sache ist, die Landesparlamente zum Einspringen zu zwingen, um Insolvenz der ARDs zu verhindern. Deshalb werden/wurden diese informiert, dass gemäß Statistikrecht sofort 0,5 % mehr Staatsverschuldung einzubuchen ist.
... und demnächst in nächsten Schritten 1,5 %. Das dürften die nicht tun ohne Eintritt in durchgreifende Neuordnung des Staatsfernsehens.
Die Landesparlamente "müssen" wegen der Gewährsträgerhaftung, und sie müssen sofort einbuchen, weil die Statistikpflichten verknüoft sind mit der Kontrolle der Verschuldungsobergrenzen.
Wie wir aus dem Verhandlungsvortrag des SWR erkennen, haben die ARDs begonnen, zu diskutieren, dass es "heiß wird, weil der Ofen aus ist" mit der Manipulation der Rechtsprechung (aufgedeckt im Bürgerschreiben vom 1. März 2017 an alle Intendanten).
 
Verhandlung 2: Was der Richter nicht wissen konnte, ... Härtefallprüfung... 
weil die richterlichen Rechtsprechungsquellen manipuliert wurden:
Die Klägerin ist auf keinen Fall verpflichtet, beim Sozialamt einen "Leerantrag" zu stellen. Sie ist nur verpflichtet, ein mittleres Niedrigeinkommen im Sinn von hoher Finanzknappheit glaubwürdig zu belegen.
Wären die Richter nicht bundesweit getäuscht worden, so hätte der Richter es ihr sagen können und die Sache wäre im ersten Schritt zugunsten der Klägerin ausgegangen: Nichts zu zahlen bis zum Ergebnis der Härtefallprüfung - und dann wohl nie etwas zu zahlen.
Grundlage: Entscheid Bundesverfassungsgericht.

Verhandlung 2: Was der Richter nicht wissen konnte, ... Härtefallprüfung... 
weil die richterlichen Rechtsprechungsquellen manipuliert wurden:
Härtefallprüfung ist ebenfalls anzuwenden, sofern jemand Nichtzuschauer ist, und zwar, weil es nun bundesweit rund 20 % Nichtzuschauer gibt, also "viele".
Grundlage: Entscheid Bundesverfassungsgericht.

Über all dies wird bereits heftig gestritten.
Mehr darüber ist erst in einigen Monaten zu berichten im Hinblick auf gesetzte Fristen und Nachfristen. Leider wird bis dahin, so sage ich es immer, "noch viel Unrecht den Fluss hinunterschwimmen". ,,, unser Zorn sei grenzenlos...

Ein wichtiger Punkt: War der SWR-Vertreter vielleicht Dr. Hermann Eicher?
Vermutlich nicht. Falls doch, so wäre das wichtig wegen der Aussagen, die dann deutlich mehr Gewicht in der angedeuteten Auseinandersetzung hätten.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: pinguin am 09. März 2017, 22:47
@cook

Das Argument mit dem EU-Beihilferecht ist in jedem Falle ein Argument, deswegen wurde ja auch das Thema
Verletzung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22370.0.html
eröffnet, da gemäß Art 108, Abs. 3, AEUV, bereits die Umgestaltung einer Beihilfe meldepflichtig ist.

Der Teufel steckt aber im Detail, denn, wie bereits mehrfach im Forum zu lesen, der Bürger ist bezüglich Beihilferecht nicht beteiligtenfähig und damit nicht in der Lage, hier irgendwelche Unstimmigkeiten zu rügen.

Gleichwohl hat das BVerfG trotzdem das Recht, daraus eine Vorlage an den EuGH zu basteln und sich selbst auf die Grundsätze der Amtsermittlungspflicht zu berufen, die es gegenüber nationalen Gerichten bereits aufgestellt hat.

Nur vermute ich halt in diesem Falle, daß sich das nationale Fachgericht eine Rüge einfängt und diese Angelegenheit vom BVerfG zur nochmaligen Behandlung zurückgereicht bekommt; so wurde nämlich bereits verfahren.

Das BVerfG traf nämlich bereits die Aussage, daß sein eigenes Tun alleine darin besteht, das ihm Dargelegte auf Übereinstimmung zur Verfassung zu prüfen, daß es also in der Sache auch nicht ermittelt.

Die andere Frage wäre, ob das BVerfG nicht doch auch zur eigenen Ermittlung eines Sachverhaltes befugt wäre? In ganz wenigen Fällen wird es ja auch bspw. von Bundesorganen direkt angerufen und müsste hier freilich den Job übernehmen, den auch ein niederes Gericht auszuüben hätte?

Weiterhin, auf Grund der elementaren Betroffenheit des Bundes, der ja der EU gegenüber evtl. Vertragsstrafen zu leisten hat, wäre es also durchaus denkbar, und übrigens auch angebracht, daß das BVerfG auch dann, wenn europäisches Recht in einer Klage berührt wird, die niederen Gerichte ihrem Job auf Amtsermittlung aber nicht nachgekommen sind, auf Grund der stets grundsätzlichen Bedeutung für den Bund zur Amtsermittlung befugt ist und insofern freilich auch Gelegenheit bekommt, den Bürger konkret betreffende Klagegründe zu finden, wenn sie nicht vom Kläger vorgebracht worden sind, um insgesamt ein sachlich fundiertes, mehrere Fragen umfassendes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH einreichen zu können.

Es hat seitens des BVerfG nicht nur eine Entscheidung, wo ein anderes Gericht derart gerügt wird, daß es dem Kläger den gesetzlichen Richter vorenthalten habe, weil es unterlassen habe, eine Vorlage an den EuGH vorzunehmen.

Das Interessante bzw. Eigenartige ist ja, daß die Gerichte schon wissen, daß sie zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sind, kommen sie dem doch in anderen Rechtsbereichen durchaus nach.

Möglicherweise ist aber auch das europäische Recht hier noch zu flexibel gestaltet, wenn es dem nationalen Gericht gestattet, sich nur dann zwecks Klärung an den EuGH wenden zu müssen, wenn es Zweifel hat, ob ein bestimmter Sachverhalt mit europäischem Recht in Übereinstimmung zu bringen ist?

Was, wenn, wie im Falle des nationalen Rundfunk, so gar keine Zweifel aufkommen wollen, weil sich nationale Gerichte eben überhaupt nicht mit der Thematik befassen?

Daß sie sich nicht damit befasst haben, sieht man an den bisherigen Klagen der Unternehmen wie Sixt, Roßmann und Co., die bei umfassender Betrachtung bezüglich Beihilferecht beteiligtenfähig sind, obschon private Rundfunk- bzw. Medienunternehmen noch stärker beteiligtenfähig wären, da sie im innereuropäischen Wettbewerb klar gegenüber jenen Konkurrenzunternehmen benachteiligt sind, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Hätten sich also die nationalen Gerichte wirklich mit der Thematik ausführlich befasst, hätten auch sie erkennen müssen, was wirklich im AEUV geschrieben steht; es hätte zu keinem Zeitpunkt seitens der damit befassten Gerichte erkannt werden dürfen, daß es bezüglich des Wechsels von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag keiner Meldung an die EU-Kommission bedurfte, steht doch klar und deutlich, daß bereits die Umgestaltung einer Beihilfe meldepflichtig ist, Art 108, Abs. 3, AEUV.

Wenn dieses
Zitat
Da die Anmeldung der neuen Beihilfe bei der EU-Kommission unterblieb,
tatsächlich bspw. seitens einer Aussage der EU-Kommission belegbar, ist die Vertragsverletzung eigentlich gegeben.

@pjotre
Es gehört alles zum Thema; oder hat es nichts mit Willkür zu tun, wenn sich Gerichte nicht an das geschriebene, höhere Recht halten?
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Frühlingserwachen am 10. März 2017, 00:18
Freiburg 2 Kammer  8.3.2017



Protokoll  Verhandlung 3

Wir sind auf inzwischen auf 5 Mitstreiter angewachsen, zusätzl. der Klägerin aus der vorigen Verhandlung 6 Personen.

Beginn 11:30

Der Kläger vertritt seine Ehefrau. Haben 5 Kinder und leben am Existenzminimum. Leicht darüber.

Kläger möchte die Bescheide aufgehoben haben, und eine Befreiung der RF.Pflicht seiner Frau.

Richter frägt, ab wann eine Befreiung erfolgen soll. Wenn z.B ab jetzt, kann dies erst ab dem Folgemonat gewährt werden.

Wenn Sie Sozialhilfebescheid vorlegen kann dies auch für die Vergangenheit gelten.

SWR Ein Bescheid liegt für Juli 2015 vor, dann war Unterbrechung.

Kläger möchte etwas zum Sachverhalt erzählen. Beziehen ein Steuerpflichtiges Eink. von 5000€ im Jahr, und bekamen noch Kinderzuschlag für ein halbes Jahr. Letztes Jahr waren dann Bedingungen in seinem Eink. so, das nachträglich  der Kinderzuschlag wieder zurückbezahlt werden musste. Hab dann beim Jobcenter Hartz 4 beantragen müssen.

Richter es ist immer noch nicht klar für welchen Zeitraum Sie die Befreiung möchten. Sie sagen auch das Sie generell befreit werden möchten weil Sie das RF.Angebote nicht nutzen. Da kann ich Ihnen gleich sagen, das ist natürlich kein Befreiungsgrund

SWR Man könnte die Befreiung 2013 gewähren wenn entspr. Nachweise vorgelegt werden.

Richter Bisher haben alle VWG ausnahmslos Klagen abgewiesen. Beim BVFG hängen wohl einige Beschwerden, dies ist auch auf der Hompage des BVFG zu sehen. Wie das ausgehen wird, ist nicht zu sagen. Die Kläger können dann noch vor EUGH oder Europ. Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Im Moment ist es so das der RFSV geltendes Gesetz ist, und an das muss ich mich halten.
Man zahlt den RF.Beitrag für die Mögl. RF zu empfangen. Sie hatten im Widerspr.Bescheid die Befreiung aus finanziellen Gründen genannt, und sind jetzt in der Klage plötzl. umgeschwenkt nicht zu zahlen müssen, weil Sie Nichtnutzer sind. Daran alleine könnte schon die Klage scheitern. Sie müssten also erst die Befreiung beantragen, und könnten dann daran die Widersprüche knüpfen.
So wie ich den Fall bei Ihnen sehe, kann ich Ihnen nur wenig Hoffnung machen.
Möchten Sie sonst noch Ausführungen machen.

Kläger Der RF.Beitrag bringt bei uns gravierende Auswirkungen, weil wir gerade knapp über dem Existenzminimum liegen.

Richter Ich glaube es ist doch so, wenn Sie z.B. 12,50€ über dem Ex.min. liegen, der RF. Beitrag macht 17,50€ müssen Sie keinen Beitrag bezahlen.

Kläger liest nun ein 2 Seitiges Schreiben vor, wo er z. B auf die ungehinderte Info. Freiheit eingeht, es erlaubt sich uns nur eine eigeschränkte Möglichkeit von ausgesuchten Informationsquellen. Durch den Rf.Beitrag werden wir für uns wichtiger Inform. Quellen beraubt. Jeder kann sich durch Austritt aus der Religionsgem. die Kirchensteuer sparen. Eine Zeitung zu abonnieren können wir frei entscheiden, das Internet zu benutzen können wir frei entsch. Die Sendungen der öffentl.rechtl. anzuschauen können wir frei entscheiden. Nur bezahlen müssen wir Sie. Darum empfinden wir den Beitrag als einen Zwangsbeitrag.Wir sehen uns in der freien Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt. Der RF.Beitrag hindert uns daran, Dinge zu tun die uns als wichtig erscheinen. Der Rf.Beitrag ist ungefähr genau so hoch, wie die familienfreundliche Schwarzwaldcard. Mit dem Erwerb dieser Berechtigungskarte haben wir im Verlauf eines Jahres, an verschiedenen Tagen die Möglichkeit, wie z.B den Europapark für die ganze Familie, das sonst an einemTag 200€ kosten würde. Auch Besuch von Thermalbädern u. Vogelpark ist möglich. Darüber hinaus können mit der Schwarzwaldcard Museen oder Freibäder besucht werden. Die Nutzung der Schwarzwaldcard ist für uns bedeutsamer als der Konsum der öffentl. rechtl. Rundf.Anstalten. Gemeinsame Unternehmungen tragen mehr zum Zusammenhalt der Familie und damit zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei, als die Programme des öffentl. rechtl. Rundfunk. Auch das Internet und die privaten Sender bergen die Gefahr der sozialen Abkapselung.

Richter ich nehme es zur Kenntnis.

SWR ich kann es nachvollziehen, wenn sie sagen, ich unterrichte mich lieber aus anderen Quellen, oder schaue kein Fernsehen oder kaufe mir eine Schwarzwaldcard. Das ist eben der Nachteil dieses Systems, das eben Leute die es nicht nutzen wollen, auch zur Zahlung herangezogen werden, das ist eben der Tatsache geschuldet, das man ein relativ einf. Anknüpf. Merkmal hat, das ist eben die Wohnung, und man damit die Beitragsverteilung gleichmäßig machen möchte. Man hatte früher das Problem das viele Leute ihr Gerät abgemeldet hatten, und das niemand kontroliert hatte. Das ist die Kehrseite. Die Rechtsprechung des BVWG hält die Typisierung für rechtens. Das es im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen kann, da gebe ich Ihnen Recht.

Kläger erwähnt dann die Intendantengehälter von mehreren Hunderttausend Euro im Jahr.

Richter geht nicht darauf ein. Man kann sich streiten ob diese oder jene Quizsendung, noch ein Krimi, oder Volksmusik sein muss. Es ist in Ihrem Fall jetzt leider so, entweder man bezieht Sozialhilfe dann wird man befreit, oder man liegt darüber, dann muss man halt bezahlen. Wollen Sie sonst noch was sagen.

Kläger ich hätte noch viel zu sagen, aber das würde den Rahmen sprengen.

Richter Sie bezahlen für die Möglichkeit den RF zu empfangen. Sollte das BVFG zu der Entscheidung kommen das das janze nicht verfassungsgemäß ist, liegt es an der Beklagten ob die Bescheide zurückgenommen werden. Sie können jetzt entscheiden was Sie tun. Ziehen Sie die Klage zurück, kostet Sie es 35€, sollte ein Beschluss erteilt werden sind 105€ fällig.

Kläger nimmt sich 5 Minuten Pause und telef. mit der Frau. Erscheint dann wieder, und teilt mit, die Klage zurückzunehmen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, sowie etwa 20€ Unkostenpauschale für den SWR Vertreter.
Ich denke die richtige Entscheidung

Ende der Verhandlung

Resümee: Der Richter und auch der SWR haben sich die Argumente angehört, und sich auch die Zeit dazu. Nur zeigt es sich doch klar, dass beide nur kleine Handlanger für ein monströses Gebilde sind, die überhaupt nicht anders entscheiden können. Des Richters Karriere wäre zu Ende, und der SWR Vertreter könnte sich beim Jobcenter melden. Wie also weiter vorgehen. Klage beharrlich verfolgen. Termin wahrnehmen, evtl. Klage im Termin zurückziehen, und das Spiel von vorne beginnen. Oder mit Anwalt den Weg weiter gehen. Viel mehr Möglichkeiten gibt es nicht. In die Vollstreckung gehen, kann sich auch nicht jeder leisten. Es ist zu wünschen, das BVfG entscheidet bald.

Beste Grüße
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: beat am 10. März 2017, 01:40
Freiburg 2 Kammer  8.3.2017
...
Nur zeigt es sich doch klar, das beide nur kleine Handlanger für ein monströses Gebilde sind, die überhaupt nicht anders entscheiden können. Des Richters Karriere wäre zu Ende, und der SWR Vertreter könnte sich beim Jobcenter melden.

Wo wäre denn das Problem, wenn sich der SWR Vertreter beim Jobcenter meldet?
Ist jeder Job, egal, wie sinnlos er ist, und wieviel Unrecht er anderen tut, besser als sich beim Jobcenter zu melden? Was ist das für ein Wahn einen "Job" unabhängig davon, welchen Schaden er anrichtet, als Wert an sich zu sehen oder welche unverhältnismässige Gewichtung eines sicheren Einkommens? Im übrigen, es gibt 24 Millionen Vollzeitstellen in der Bundesrepublik, also noch ein paar andere Möglichkeiten sein Brot zu erwerben, als dem Rundfunk zu dienen...

Und des Richters Karriere? Ja, die Karriere wäre zu Ende. Aber was ist das für eine Karriere, für die sich der Richter weigert trotz augenscheinlicher Verfassungswidrigkeit eine Vorlage beim Verfassungsgericht zu machen? Was ist das für eine Rechtssprechung, die trotz x anderslautender Verfassungsgerichtsurteile bezüglich Beiträgen und Bebeitragung der Allgemeinheit keine Probleme sieht und nicht mal das Verfahren aussetzen will, bis zum Entscheid über die vorliegenden Verfassungsbeschwerden? Was unterscheidet diese Richterkarriere und ihre Urteile zu Gunsten des herrschenden Rundfunks von einer x-beliebigen juristischen Karriere in der DDR und ihrer Urteile zu Gunsten des dort herrschenden Systems?
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 10. März 2017, 10:47
Stimmungsbild aus elf Verfahren vor dem VG Freiburg seit Dezember 2016
Atmosphärisch ist ein Wandel spürbar. Die Kläger werden zunehmend ernster genommen, es wird offen mit ihnen sympathisiert. Der neue junge Vertreter des SWR, Herr ***, sucht geradezu nach Aufhängern wo er sich dem Kläger anbiedern kann. Neu ist, dass er jetzt für Bedürftige anbietet drei Jahre rückwirkend, aus Kulanz, hat er gesagt, den Beitrag zu erlassen. Es muss halt ein Antrag gestellt werden mit Bescheinigung über die Bedürftigkeit. Richter Wiestler, bis auf zwei Verfahren immer dabei, wird immer gesprächiger und lockerer.
Deuten diese atmosphärischen Wandlungen innerhalb dreier Monate einen Umschwung in der Einschätzung des Richters an? Er entschuldigt sich ja fortlaufend, dass er nicht anders kann. Herr Wiestler war auch bei dem Musterverfahren im Februar 2014 mit RA Koblenzer dabei und hat im Dezember in einem Verfahren Bezug darauf genommen: "Die Zweifel des Gerichts an der Rechtsgültigkeit des RBeitrStV reichen nicht zur Vorlage beim BVerfG. Wir haben wirklich überlegt, in alle Richtungen."
Wie sieht es andernorts aus?


***Edit "Bürger":
Name entfernt, da ohne Quelle/Link nicht nachprüfbar, ob die Benennung öffentlich/ auhtorisiert ist.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: Leo am 10. März 2017, 12:21
Sie können jetzt entscheiden was Sie tun. Ziehen Sie die Klage zurück, kostet Sie es 35€, sollte ein Beschluss erteilt werden sind 105€ fällig.

Dazu möchte ich auch hier noch einmal das Stichwort Erledigungszahlen ins Spiel bringen:

Gerichtsbescheid nach § 84 VwGO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15184.msg141992.html#msg141992


*******

Aber was ist das für eine Karriere, für die sich der Richter weigert trotz augenscheinlicher Verfassungswidrigkeit eine Vorlage beim Verfassungsgericht zu machen?

Das ist eine Karriere, die sich an den Werten Beruf, Geld und Besitz orientiert. Also an genau den Werten, die bei uns propagiert werden. Von wem?

Was ist das für eine Rechtssprechung, die trotz x anderslautender Verfassungsgerichtsurteile [...] keine Probleme sieht und nicht mal das Verfahren aussetzen will [...] ?

Siehe dazu
https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Justiz
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: pjotre am 10. März 2017, 18:05
Zitat
Stimmungsbild aus elf Verfahren vor dem VG Freiburg seit Dezember 2016
Atmosphärisch ist ein Wandel spürbar. Die Kläger werden zunehmend ernster genommen, es wird offen mit ihnen sympathisiert. Der neue junge Vertreter des SWR, Herr Köppel, sucht geradezu nach Aufhängern wo er sich dem Kläger anbiedern kann. Neu ist, dass er jetzt für Bedürftige anbietet drei Jahre rückwirkend, aus Kulanz, hat er gesagt, den Beitrag zu erlassen. Es muss halt ein Antrag gestellt werden mit Bescheinigung über die Bedürftigkeit. Richter Wiestler, bis auf zwei Verfahren immer dabei, wird immer gesprächiger und lockerer.
Deuten diese atmosphärischen Wandlungen innerhalb dreier Monate einen Umschwung in der Einschätzung des Richters an? Er entschuldigt sich ja fortlaufend, dass er nicht anders kann. Herr Wiestler war auch bei dem Musterverfahren im Februar 2014 mit RA Koblenzer dabei und hat im Dezember in einem Verfahren Bezug darauf genommen: "Die Zweifel des Gerichts an der Rechtsgültigkeit des RBeitrStV reichen nicht zur Vorlage beim BVerfG. Wir haben wirklich überlegt, in alle Richtungen."
Wie sieht es andernorts aus?

Aus einem hier eingegangenen Schreiben des SWR vom 6.(!) März in Verbindung mit vorstehender Information ist zu schließen, dass beim SWR möglicherweise vor einigen Tagen die Anweisung erfolgte, die bisher 5 Jahre lang verschleierte missachtete Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab jetzt zu befolgen: Also
. Pflicht des Anbietens von Härtefallprüfung
- und ohne Einfordern eines Leerantrags
- und mit Rückzahlung ab 2013.

Mit dem Richter war dies wohl noch nicht voll konzertiert, so dass dieser - so das Protokoll - noch den Leerantrag auf Beihilfen für eine Bürger-Pflicht hielt.

Dem SWR-Intendanten geht nun die Mitteilung zu, das "Rechtseinhaltung ab jetzt" nicht genügt.
Gefordert wird wie schon mit Schreiben vom 1. März 2017, den 10 % der Niedrigverdiener ausdrücklich Härtefallprüfung und - normalerweise als Ergebnis - Rückzahlung anzubieten. Durch die Summe der Forderungen wären die ARDs in der fiktiven Insolvenz und Neuordnung der Rundfunkabgabe und dann für alles wäre zwingend. Wie traurig, "es bricht uns das Herz."

Warum wird das hier mitgeteilt?
An sich ist Nicht-Öffentlichkeit für diese Streite besser. Es sollte aber den vielen Streitern im Forum einmal mehr kommuniziert werden:
Diese Arbeit von uns allen ist zwar umsonst, aber nicht vergeblich.
Die eigentliche Schlacht wird zwar wo anders geschlagen und im Prinzip besser nicht-öffentlich. Aber die Waffen dafür haben wir hier gemeinsam seit August 2016 im Forum zusammengetragen - alles irgendwie einmalig und schön inmitten von all dem Schmutz der jahrelangen Rechtsverletzung durch den Staat gegenüber rund 20 % der Bürger. 

Keinerlei Kompromiss ist möglich, so lange 1 Millionen alleinerziehenden Müttern die letzten freien Euros des Monatsendes dem Kindeswohl weg gepfändet werden, um damit für die Intendanten den Weg zu pflastern zum Multi-Millionär.
Aber auch alles andere Unrecht ist rückwirkend zu revidieren: Diverse weitere Milliarden Euro.
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: gebVwg am 10. März 2017, 21:03
Verhandlung 2: Was der Richter nicht wissen konnte, ... Härtefallprüfung... 
weil die richterlichen Rechtsprechungsquellen manipuliert wurden:
Härtefallprüfung ist ebenfalls anzuwenden, sofern jemand Nichtzuschauer ist, und zwar, weil es nun bundesweit rund 20 % Nichtzuschauer gibt, also "viele".
Grundlage: Entscheid Bundesverfassungsgericht.

Die 20% Nichtzuschauer hören sich gut an. Gibt es eine verlässliche Quelle, die man zum Belegen dieses Nichtzuschaueranteils anführen kann?

danke
Titel: Re: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
Beitrag von: pjotre am 10. März 2017, 22:20
Frage: 20 % Nichtnutzer... woher weiß man das?
Faustregel: Bis Alter 30 überwiegend Nichtnutzer. Genau darum giltt "funk.net" ja für "Jugend" bis Alter 30. Komische Vorstellung von "Jugend" - alles strategisch für die Pfründen-Übertragung der Intendanten-Multimillionäre  ins Internet-Zeitalter.
Oberhalb 30 dann 5 bis 10 % Nichtnutzer , gibt es in allen Altersstufen.

Die Statistik-Quellen verdanken wir "boykott2015" - habe ich nur einfach hierher kopiert, weil kurz und weil das Herzstück jeder Analyse
- mehrere 100 Seiten mit Zahlen, Fakten, Zahlen, Fakten...


Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland
http://www.nlm.de/fileadmin/slider/Wirtschaftliche_Lage_2014-2015_mitUmschlag.pdf

Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2014/2015
https://www.blm.de/files/pdf1/151210_Goldmedia_Wirtschaftliche_Lage_Deutschland_gesamt_neu2.pdf

Privater Rundfunk und Telemedien – Arbeitsschwerpunkte der Landesmedienanstalten
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Publikationen/ALM-Jahrbuch/Jahrbuch_2016/Jahrbuch_2015-2016.pdf

Das Rundfunkbeitragsaufkommen nach der Reform des Rundfunkfinanzierungsmodells
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf

Aufmerksamkeits-Index (AIX) 2015 Medienbranchen im Aufmerksamkeits-Vergleich
https://www.goldmedia.com/fileadmin/goldmedia/2015/Studien/2016/Aufmerksamkeitsindex/160608_Goldmedia_Aufmerksamkeitsindex_AIX_2015.pdf


Edit "Bürger" @alle:
Hier werden mehrere - sicher durchaus wichtige - Themen diskutiert, die so aber leider nicht zielgerichtet verfolgt werden können, vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifen und besser eigenständig vertieft werden sollten.
Hier im Weiteren der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
und den im Eingangsbeitrag erwähnten Artikel zur Grundlage hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.