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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: SonnyB am 28. Februar 2017, 22:42
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Hallo,
Person A versteht wie die meisten Deutschen unter Vorbehaltszahlung, dass die gesamten Beiträge, die man dem BS überweist, irgendwann zurückgefordert werden können, wenn der RStV in den nächsten Jahren als verfassungswidrig eingestuft bzw. die Gebühr irgendwann komplett abgeschafft wird.
Ist das beim Beitragsservice auch so?
Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Zahlung unter Vorbehalt im Jahr 2017?
Ist die Rückforderung der geleisteten Zahlungen mit Kosten verbunden?
Macht es Sinn dies dem Karnevalsverein zu unterbreiten, wenn überall im Internet die Antwort bereits zu lesen ist, dass der Karnevalsverein die Vorbehaltszahlung nicht akzeptieren wird?
Oder ist jegliches Aufbäumen gegen den BS oder das Suchen nach Optionen, damit die geleisteten Zahlungen nicht verloren gehen, vergeudete Zeit?
Person A liest sehr viel aber so einen richtigen Durchbruch oder ein roter Faden zu diesem Thema ist irgendwie nicht erkennbar.
Bitte um eine Antwort ohne Juristendeutsch, die Antwort interessiert sicherlich viele neue Mitglieder, die sich gerade dem Thema BS gewidmet haben :)
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Es entscheidet Jeder für sich.
Unter Vorbehalt darf man gerne bei seriösen Unternehmen zahlen. Damit meine ich solche, mit denen man sich auch verständigen kann.
Mr.X würde an nicht rechtsfähige, kriminelle Unternehmen bestimmt niemals unter Sonstwas zahlen.
Mr.X würde seinen alten Hut verwetten, dass man von der GEZ keinen Pfennig wiedersieht.
Wer die Schreiben dieses Lügenvereins gesehen hat, der weiß doch, wie das langläuft. Die drehen dir das Wort im Munde rum.
Solche Schreiben liegen vor mir. Lügen von A bis Z.
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Das Thema hatten wir letztens auch beim Runden Tisch. War mehr oder minder eine Schnapsidee und vllt etwas Spinnerei, aber:
» Zahlungen unter Vorbehalt an BS -> Geld ist weg, da nicht rechtsfähig
» stattdessen lieber Zahlungen an die jeweilige LRA unter Vorbehalt. Diese ist ja rechtsfähig und darf Geschäfte machen. Wenn der BS mit Klagen ankommt, kann immer nachgewiesen werden, dass das Geld mit jeweiligen Verwendungszweck bei der zuständigen LRA eingezahlt wurde. Der Vorbehalt müsste aber spätestens nach 3 Jahren (??) eingeklagt/überprüft werden, da ansonsten der Anspruch verfallen würde (das ist zumindest noch hängen geblieben). Jeder möge sich selbst dazu informieren.
Nachtrag: Gerade entdeckt: http://www.tipps-tricks-kniffe.de/iban-und-bic-der-gez-rundfunkbeitrag/ (http://www.tipps-tricks-kniffe.de/iban-und-bic-der-gez-rundfunkbeitrag/)
Bayerischer Rundfunk BR:
Bayerische Landesbank München
Kto. 202 4100
BLZ 700 500 00
IBAN: DE28700500000002024100
BIC: BYLADEMMXXX
Hessischer Rundfunk HR:
Landesbank Hessen-Thüringen Frankfurt/Main
Kto. 123 455
BLZ 500 500 00
IBAN: DE93500500000000123455
BIC: HELADEFFXXX
Mitteldeutscher Rundfunk MDR:
Landesbank Hessen-Thüringen Erfurt
Kto. 301 234 5678
BLZ 820 500 00
IBAN: DE24820500003012345678
BIC: HELADEFF820
Norddeutscher Rundfunk NDR:
Deutsche Bank AG Hamburg
Kto. 111 111 100
BLZ 200 700 00
IBAN: DE96200700000111111100
BIC: DEUTDEHHXXX
Radio Bremen RB:
Bremer Landesbank Bremen
Kto. 107 123 4567
BLZ 290 500 00
IBAN: DE22290500001071234567
BIC: BRLADE22XXX
Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB:
Commerzbank AG Potsdam
Kto. 123 456 00
BLZ 160 800 00
IBAN: DE10160800000012345600
BIC: DRESDEFF160
Saarländischer Rundfunk SR:
Landesbank Saar Saarbrücken
Kto. 827 2072
BLZ 590 500 00
IBAN: DE87590500000008272072
BIC: SALADE55XXX
Südwestrundfunk SWR:
Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart
Kto. 136 2826
BLZ 600 501 01
IBAN: DE26600501010001362826
BIC: SOLADEST600
Westdeutscher Rundfunk WDR:
Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf
Kto. 111 1111
BLZ 300 500 00
IBAN: DE54300500000001111111
BIC: WELADEDDXXX
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stattdessen lieber Zahlungen an die jeweilige LRA unter Vorbehalt.
Ich würde einiges wetten, dass man auch von der LRA nichts zurückbekommt. Selbst wenn der RBStV als (teilweise) grundgesetzwidrig erklärt werden sollte, werden die so wie ich sie kenne sicherlich alles juristisch mögliche und unmögliche daransetzen, nichts zurückzahlen zu müssen.
Warum überhaupt zahlen? Mindestens bis zum Widerspruchsbescheid sollte doch jeder warten können, und alle etwas kampfeslustigeren danach noch bis zum GV. Das dauert doch schon mal mindestens ca. 2 Jahre, oder wie sind da die aktuellen Erfahrungen?
In das GEZ-Getriebe müssen VIEL Sand und Steine, und jeder sollte da so gut es geht mithelfen!
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Zahlung unter Vorbehalt ist immernoch nutzlos. Die Rückforderungsmöglichkeit ist nur gegeben, wenn dabei der Rechtsweg auch verfolgt wird. Der Rechtsweg verursacht ebenso erstmal Kosten. Eine Rückforderung betrüge nur 3 Jahre.
Was passiert, wenn der Rechtsstreit ab heute noch weitere 6 Jahre dauern würde? Dann gäbe es ja maximal 3 Jahre zurück (Rückforderungsklage nicht vergessen), bedeutet 3 Jahre Beiträge unter Vorbehalt trotzdem weg.
Weiteres Problem "Weitergeltungsanspruch" sagen wir mal das Gericht erklärt eine "Übergangsphase" --> Geld von allen 6 Jahren weg.
--> Ein weiteres Problem, der Rundfunkbeitrag ist mit Ausnahme der "Rückstellung für Renten" mehr oder weniger ein Umlaufsystem, das bedeutet: Das Geld was rein geht hat eine sehr kurze Verweildauer.
Sollte also ein Gericht deklarativ feststellen, dass die Regeln gegen das Grundgesetz sind, dann wird wohl keiner mehr "einzahlen", es bestünde also die Möglichkeit auch dann kein Geld mehr zurück zu bekommen.
-->
Vergleiche es einfach mal mit Vorkasse und einem beliebigen Unternehmen, welches zahlungsunfähig wird. (Der Vorgang ist zwar etwas anders, das Ergebnis jedoch gleich.)
Ein mögliches Beispiel Teldafax --> Kunden gingen für billigen Strom in Vorleistung --> Teldafax pleite --> Kunden Gelder weg.
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... das ist richtig !
Es gab in den 90er Jahren in einigen Bundesländern eine sogenannte "Feuerwehrabgabe" (Details spar ich mir jetzt mal), die dann nach einer Klage vor dem BverwG/BVerfG wegen erheblicher Mängel grußlos wieder eingestampft wurde.
Ich hatte auch schon die Mahnungen daliegen, hab aber nicht gezahlt.
Mein Vater, der - als ordentlicher Deutscher - gleich gezahlt hat, hat sein Geld nicht wiedergesehen.
Und: Ein Bekannter von mir hat auch nach der Zwangsanmeldung 2013 nicht gezahlt, er hat Ende 2014 geklagt, Anfang 2016 ist die Klage abgewiesen worden. Mitte 2016 hat der Gerichtsvollzieher sich zum ersten Mal gemeldet.
Und jetzt haben wir Anfang 2017, und was soll ich sagen: Es zieht und zieht sich - er hat immer noch nix gezahlt !
Also: Nehmt Euch Zeit.
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Bayerischer Rundfunk BR:
Hessischer Rundfunk HR:
Mitteldeutscher Rundfunk MDR:
...
Westdeutscher Rundfunk WDR:
Egal an welche der genannten Banken, die Konten sind definitiv alle in der Hand des BS. Es sind GEZ-Konten. Die GEZ verfügt voll und ganz darüber.
Lt. Rundfunkrecht müsste an die LRA direkt gezahlt werden und die LRA verteilt weiter.
Das ist eben nicht der Fall und damit gesetzeswidrig.
Die LRA hat kein eigenes Konto, über welche die LRA allein verfügt.
Wer an die o.g. Konten zahlt, zahlt an den BS direkt. Das ist so nicht angedacht und Mr.X sieht dazu keinerlei Veranlassung. Keiner kann Mr.X zwingen, an eine kriminelle Bande, die selbstermächtigend Konten plündert, zu zahlen.
Bei dieser Bande ist alles im Argen.
OT: @faust: ich hab auch gezahlt, mehrere Jahre,
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Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Zahlung unter Vorbehalt im Jahr 2017? [...]
Bitte um eine Antwort ohne Juristendeutsch
Stell Dir vor, Du bist alleine im Wald und isst eine Wurst. Plötzlich kommt ein sehr hungrig aussehender Hund auf Dich zugeschossen. Du wirfst ihm die Wurst zu und sagst: "Die kriegst Du aber nur unter Vorbehalt, die bringst Du mir nächste Woche wieder, verstanden?"
Die Idee mit dem Hund und der Wurst habe ich aus diesem Thread geklaut übernommen:
Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg137176.html#msg137176
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Warum überhaupt zahlen? Mindestens bis zum Widerspruchsbescheid sollte doch jeder warten können, und alle etwas kampfeslustigeren danach noch bis zum GV. Das dauert doch schon mal mindestens ca. 2 Jahre, oder wie sind da die aktuellen Erfahrungen?
In das GEZ-Getriebe müssen VIEL Sand und Steine, und jeder sollte da so gut es geht mithelfen!
Das ist auch Person A's Vorhaben, seit 2014 befindet sie sich nun schon im Klinsch, bis vor 1 Monat der OGV da stand. Person A hat nachgegeben und die Forderung beglichen (was aber nur eine Teil"schuld" vom Karnevalsverein ist, da ist noch mehr als die Hälfte offen).
Person A ist nicht geisteskrank und rückt freiwillig diesen Zirkusakrobaten das Geld in die Taschen :D Widersprüche schreiben wird Person A trotzdem bis in paar Wochen/Monaten/Jahren wieder ein GV vor der Tür steht. Auf die Mahngebühren des BS und den GV-Kosten sch*&§t Person A, denn sie möchte dem BS so viel Arbeit wie möglich machen.
Lustiger Artikel dazu: http://www.focus.de/finanzen/steuern/protest-gegen-die-rundfunkgebuehr-haftandrohung-in-thueringen-so-treiben-gez-gegner-die-gebuehrenstelle-in-den-wahnsinn_id_6572707.html
Sehr lustige "Tricks" dabei, musste schmunzeln ;)
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Person A hat nachgegeben und die Forderung beglichen
Mr.X begleicht nicht selbst. Man muss es ihm entreißen. Das ist ein Unterschied.
Was man selbst zahlt, zählt als Anerkenntnis. Was man ihm entreißt, zählt als gestohlen.
Man hat das Konto gepfändet.
Kleiner Nachtrag: Der GV will bestimmt keine Möbel pfänden? Der will Geld.
Bei Mr.X hat sich der GV nicht mal die Mühe gemacht, um vorbeizuschauen. Was besagt das?
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Kleiner Nachtrag: Der GV will bestimmt keine Möbel pfänden? Der will Geld.
Bei Mr.X hat sich der GV nicht mal die Mühe gemacht, um vorbeizuschauen. Was besagt das?
Könnte das besagen, dass Mr.X (zumindest temporär) über ausreichend Mittel auf einem oder mehreren dem GV bekannten Konten verfügt, um da mal eben unangekündigt abzugreifen?
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OT
Ein GV hat eigentlich in beweglichen Sachen zu vollstrecken, wenn kein Geld da ist.
Mir ist aber bislang kein Fall bekannt, dass da etwas gepfändet wurde?
D.h., nur die Kohle zählt.
(Vom Zweit-Konto wurde ein Betrag gestohlen, den Mr.X verschmerzen kann/ muss. Eine Rückzahlung.
Ansonsten hat Mr.X ein P-Konto. Wieso sollte Mr.X von den paar Piepen noch was an GEZ-Millionäre spenden?)
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Wenn Mr. X schon ein PKonto hat, dann kann alles egal sein und man kann sich die Portokosten auch sparen. Es gibt dann einfach nichts mehr. Wenn man nichts mehr hat, was man verlieren kann, dann braucht man auch nicht für irgendwas kämpfen, weil es nichts mehr gibt, was man verteidigen braucht. Die GEZ kann ja alles mögliche machen und den GV den Sie losschisckt bezahlen. Aber es gibt deswegen immer keine Beiträge.
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Auf dem Aktionstag in Berlin sagte einer der Anwälte, dass es eine Zahlung unter Vorbehalt bei öffentlichen Forderungen nicht gibt.
Die Frage ist, inwieweit es eine rechtmäßige Forderung (Steuer/ Bepreisung der Allgemeinheit/ Anknüpfungspunkt Wohnung/ welcher Vorteil wem gegenüber/ Bennennung der Gebühr im Gesetz/ Gleichheitsgrundsatz Mehrpersonenhaushalte...) ist und genau das wird ja versucht zu klären.
Mich würde interessieren, ob diejenigen, die klagen (und auch verloren haben) bei Feststellung der Grundgesetzwidrigkeit Anspruch auf Schadenersatz und Wiedergutmachung haben. Schließlich sind ungerechtfertigt Prozess-, Mahn- und Vollstreckungskosten angefallen.
Klar ist, dass jeder der freiwillig zahlt, quasi zustimmt und alle Ansprüche verliert.
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Um einen Abgabenbescheids anzugreifen, muss man gegen diesen einen formellen Rechtsbehelf einlegen. Andernfalls wird der Bescheid rechtswirksam und damit auch vollziehbar. Das gilt auch, wenn die festgesetzte Abgabe bzw. die Festsetzung eigentlich rechtswidrig ist. Eine Zahlung unter Vorbehalt ist kein rechtswirksamer Widerspruch gegen den Bescheid ersetzt auch nicht die Anforderung der Verwaltungsgerichtsordnung an das erforderliche Rechtsmittel. So gesehen ist ein Vorbehalt sinn-, zweck- und witzlos. Das Geld ist dann schlicht weg.
M. Boettcher
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Um einen Abgabenbescheids anzugreifen, muss man gegen diesen einen formellen Rechtsbehelf einlegen. Andernfalls wird der Bescheid rechtswirksam
dem wäre entgegenzuhalten, dass nichtige "Verwaltungsakte" niemals eine Rechtswirkung entfalten können.
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Ich glaube wir müssen hier 2 Stadien unterscheiden:
1) Zahlung an den Beitrasservice nach den Infoschreiben
2) Zahlung von Bescheiden
zu 1)
Hier kann man unter Vorbehalt zahlen, und m.W. nach kann man die Beiträge bis zu 3 Jahre zurückfordern. Wichtig: die Beweislage kehrt sich um, der BS muss nachweisen dass die Zahlung rechtmässig ist. Die Hoffnung ist aber nicht gross, dass man hier irgend etwas zurückbekommt. Freiwillig wird den BS nie etwas zurückzahlen, man muss also einen Zivilprozess anfangen.
zu 2)
Hier greift die Regel, dass öffentliche Forderungen nicht unter Vorbehalt bezahlt werden können. Wenn also ein Bescheid da ist, kann man nicht mehr unter Vorbehalt zahlen. (ok, versuchen kann man es)
Fazit:
- Wenn man also sowiso einen Rechtsstreit führen muss, kann man das gleich gegen die Forderungen des BS machen. Zumal ja jetzt die ersten Gerichte das Verfahren aussetzen in Hinblick auf die 50+ Verfassungsbeschwerden.
- Wer seine Ruhe haben wiell, kann den BS unter Vorbehalt bezahlen. Es setzt ein Zeichen, dass man damit nicht einverstanden ist und das ohne grossen Aufwand. Ob man sein Geld wiedersieht, ist sehr fraglich.
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Nicht die ersten Gerichte, sondern nur eins, soweit mir bekannt, das VG Frankfurt. Vielleicht kommt heute noch eins dazu.
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dem wäre entgegenzuhalten, dass nichtige "Verwaltungsakte" niemals eine Rechtswirkung entfalten können.
Das ist richtig. Die Nichtigkeit festzustellen bedarf es aber ebenfalls einer Klage. Ergo führt an der Klage (= anwendbares Rechtsmittel) kein Weg vorbei. qed.
M. Boettcher
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ich war bis dato ein unbekanntes Blatt bei der GEZ (bzw. dessen rechtslosen Rechtsnachfolger) - seit der Wende habe ich nie GEZahlt
durch unseren Umzug in eine andere Stadt nach dem neuen System allerdings gibt es wohl kein Entkommen mehr, da die Stadt automatisch an die GEZ meldet, wer da neues potenzielles Opfer ist
zuerst nicht zahlen zu wollen, ist irgendwie schwierig, trotz immer wieder neuer fadenscheiniger Argumente - dann der Brief: wir kommunizieren nicht mehr mit Ihnen - ja, man hat ja neue Anwälte eingestellt :(
unser Ansatz war eigentlich folgender:
um den Klageweg zu eröffnen, bedarf es erstmal eines Bescheids - den wollten wir haben
witzigerweise verweigern sie aber bei uns jegliche Erstellung eines Bescheides und auf allen Briefbögen ist keine ladungsfähige Adresse
ich habe hier einerseits versucht, gar nicht zu zahlen - auf Grund unserer Jobs ist aber der GV keine Option
daher habe ich nunmehr einen anderen Weg gewählt:
Anmeldung unseres Sohnes - und Zahlung unter Vorbehalt - irgendwann zieht unser Sohn aus und wir haben vielleicht Glück und entkommen den Kohorten der Wegelagerer
daraufhin am natürlich Post: Zahlung unter Vorbehalt geht ja gar nicht - okay, wird aber weiter so passieren - und wir warten erstmal auf einen Bescheid, den man dann auch erfolgreich angreifen kann, und solange wird weiter unter Vorbehalt bezahlt, und gerade bei Forderungen, gegen die das Einlegen eines Rechtsmittel nicht die Zahlung verhindert, ist die Zahlung unter Vorbehalt die einzig legale Möglichkeit - es gäbe noch: Zahlung durch Hinterlegung bei Gericht, aber dann wird die GEZ die Hinterlegung nicht als Zahlung anerkennen, weil sie darüber nicht verfügen können
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ich habe hier einerseits versucht, gar nicht zu zahlen - auf Grund unserer Jobs ist aber der GV keine Option
Also ohne Bescheid gibt es auch kein GV.
Aktuell die vielversprechendste Variante ist:
nicht zahlen -> Bescheid -> sofortige Verfassungsbeschwerde. + Widerspruch
Der GV lässt sich jederzeit durch zahlen abwimmeln, auch wenn das die letzte Option sein sollte.
Unter Vorbehalt zu zahlen macht nur Sinn, wenn man keine Arbeit haben möchte.
Dann aber bitte in der Version: auf jeden Bettelbrief vom BS zahlen (unter Vorbehalt) - Kein Dauerauftrag!!, denn dann ist man in der Mahnstatistik des BS aufgeführt.
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das Problem ist, dass es nicht wirklich einen Bescheid gibt - wurde ja hier schon oft geschrieben - und trotzdem andere in die Zwangsvollstreckungsfalle geraten sind - im Rahmen der "fälschlichen" Amtshilfe. Und leider gibt es Jobs, bei denen man sich eine Zwangsvollstreckung in das Konto - ob berechtigt oder nicht, leider nicht leisten kann - ergo: Zahlung unter Vorbehalt (mangels Bescheid rechtlich absolut okay) und natürlich mit entsprechendem Schreiben im Vorfeld spätestens parallel - daraufhin bekamen wir ja dieses nix-sagende Schreiben, dass zahlen unter Vorbehalt nicht ginge *lach*
Klar, solange es keine amtliche öffentlich rechtliche Abgabe ist die immer einen Bescheid voraussetzt, geht das (meine Meinung)