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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: d-angel2001 am 28. Februar 2017, 13:43

Titel: Stadtkasse 381xxx Pfändet mit falschem Vollstreckungsgläubiger
Beitrag von: d-angel2001 am 28. Februar 2017, 13:43
Person A möchte andere warnen. Person A hat kürzlich unter dem Thema http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22162.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22162.0.html) bereits etwas hierzu geschildert.

Die Stadtkasse im PLZ-Bereich 381xx hat in vorherigen Schreiben stets als Vollstreckungsgläubiger den NDR korrekt benannt angegeben:
Zitat
Norddeutscher Rundfunk

In der Pfändungs- und Vollstreckungsverfügung wird der Vollstreckungsgläubiger nun plötzlich wie folgt benannt:
Zitat
Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öff. Rechts, (Hauptsitz Hamburg), Postfach 50565 Köln

Person A hatte hierzu bereits vorsorglich (vor bekanntwerden) Widerspruch bei der Stadtkasse eingelegt - ohne Erfolg. Die Stadtkasse hat die Zusendung einer Kopie des Vollstreckungsersuchen verweigert und nochmals bekräftigt, dass alles positiv geprüft worden sei bei der Stadtkasse und keine Mängel festzustellen seien.

Nunmehr zeigt sich aber, dass aus Sicht von Person A die Stadtkasse sehrwohl erhebliche formelle Mängel in Kauf genommen hat und möchte andere Mitstreiter warnen.

Zur Info für andere:
Nach Vorlage der Pfändungsverfügung wurde Person A nicht einmal 5 Tage später gepfändet. Die Bank von Person A hat ihm höflich mitgeteilt, dass das Geld auf einem gesonderten Treuhandkonto (bei der Bank) verwart wird für 4 Wochen. Dies entspricht auch der Frist die Person A als Frist für die Vollstreckungsabwehrklage bekannt war. Dennoch kam die Pfändung überraschend schnell für Person A, da dieser zunächst mit einer wenigstens 2-4 wöchigen Frist gerechnet hatte.