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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: BisZumEnde am 27. Februar 2017, 17:28
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Hallo zusammen,
aus einem fiktiven Fall ergibt sich folgendes Bild.
Person A hat ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde (Stadt) bekommen (Vollstreckungsankündigung)
In diesem Schreiben hat Person A Widerspruch eingelegt mit folgendem Grund:
"darf eine Vollstreckung erst beginnen, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid)."
Nachdem Person A dies einmal erfolgreich zurückgewiesen hat, folgten Massenhaft "Zusammenfassungen und 20-fache Ausdrucke von "Rechtsbelehrungen des BS"....
Person A hat diese ignoriert und es vergingen einige Wochen.
Person A hat wieder Post von der Vollstreckungsbehörde bekommen (Stadt) und selbigen Widerspruch versendet.
Doch nun hat Person A eine Ablehnung des Widerspruchs erhalten.
"Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung nicht stattgeben"
Person A wurde vom BS im Dezember erneut geprüft und wir voll zahlungsfähig empfunden (Auf Antrag der Stadt).
Person A hat nun ein Schreiben der Stadt vorliegen mit der Ablehnung des Widerspruch und folgenden Sätzen:
"Mit selben Datum wurde Amtshilfe und Fortsetzung der Vollstreckungsmaßnahmen beantragt. Das Ersuchen wird nunmehr fürtgeführt"
"Der Betrag soll bezahlt werden, Ratenzahlung akzeptiert"
"Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und die Vollstreckungsmaßnahmen werden fortgeführt"
Bei Fragen soll sich Person A mit dem BS in Verbindung setzen, dies hat Person A noch nie getan.
Person A ist jetzt sehr verzweifelt und weiß nicht, wie da raus zu kommen ist, was der nächste Schritt wäre.
Person A schätzt die offenen kosten um die 1000 Euro und möchte weiter versuchen dagegegen vorzugehen.
Person A hat gegen keinen Bescheid vom BS Widerspruch eingelegt, nur gegen den Bescheid der Stadt.
Person A hofft, dass dieser fiktive Fall weiter gesponnen werden kann.
Dankeschön.
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in welchem Bundesland findet der Vorgang statt ?
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Der fiktive Fall stammt aus dem närrischen Köln und damit dem Bundesland NRW.
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... unschön.
Person A hat also vermutlich mehrere Bescheide erhalten, diesen aber nicht fristgerecht widersprochen?
In diesem Falle hülfe dann wohl nur noch der Versuch, sich darauf zu berufen, überhaupt nie etwas Papiernes erhalten zu haben ... Wenn Person A tatsächlich noch nie selbst den Schriftwechsel/Kontakt mit dem Rundfunk oder seinen Schergen gesucht hat, dann wäre das durchaus plausibel.
Aber auch dafür ist es schon arg spät.
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Lies mal hier nach
HILFE! Die Stadt Wuppertal vollstreckt GEZ-Forderungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21984.msg141225.html#msg141225
Ich denke, daß Person A hier eine brauchbare Argumentationsgrundlage finden dürfte.