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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Februar 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 23. Februar 2017, 14:15
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dwdl, 23.02.2017
Digitalradio-Roadmap vorgelegt, VPRT dagegen
Das Digitalradio-Board hat eine Roadmap für den Umstieg von UKW- auf digitale Verbreitung vorgelegt. Der VPRT (Anm.: Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V.) ist damit allerdings nicht einverstanden und hat seine Mitarbeit für beendet erklärt. [..]
Das Digitalradio-Board, in dem das Infrastrukturministerium BMVI die unterschiedlichen Marktteilnehmer auf dem Radio-Markt versammelt hat, legte einen "Aktionsplan für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter" (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/aktionsplan-tranformation-hoerfunkverbreitung.pdf) vor, über den nun die Rundfunkkommission der Länder beraten wird. Allerdings war ein Mitglied des Digitalradio-Boards mit dem Inhalt nicht inverstanden: Der Privatsender-Verband VPRT hat aus Zorn über den Aktionsplan seine Mitarbeit im Board für beendet erklärt. Die Roadmap (kompletter Text beim BMVI) enthält insgesamt acht Maßnahmen, die den notwendigen Rahmen für einen Übergang von UKW zur digitalen Verbreitung via DAB+ und Internet schaffen sollen. Generell sei eine Verordnung des Übergangs von UKW zu DAB+ "nicht markttauglich", kritisiert der VPRT: "Neue Technologien kann man politisch nicht verordnen. Sie müssen die Konsumenten überzeugen und sich im Markt von sich aus durchsetzen", so Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbreichs Radio im VPRT. Der Aktionsplan "fördert den Übertragungsstandard DAB+ einseitig und an den Markt- und Nutzungsgegebenheiten vorbei", so Schunk. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.dwdl.de/radioupdate/60256/digitalradioroadmap_vorgelegt_vprt_dagegen/ (http://www.dwdl.de/radioupdate/60256/digitalradioroadmap_vorgelegt_vprt_dagegen/)
Download "Aktionsplan für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter" des BMVI
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/aktionsplan-tranformation-hoerfunkverbreitung.pdf
Einige Zitate aus dem "Aktionsplan für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter":
Bei einer Verbreitung über das Internet sind die Programmveranstalter allerdings auf gut ausgebaute Telekommunikationsnetze angewiesen. Dies betrifft neben dem Festnetz-Internet insbesondere die Mobilfunknetze.
Rundfunkveranstalter weisen diesbezüglich darauf hin, dass die Geschäftsmodelle der Mobilfunkunternehmen mit gewinnorientierten Preismodellen, nutzerabhängigem Netzausbau, begrenzten Volumentarifen, etc. sich nicht mit dem Ziel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deckten, einen durchgehend freien und unbegrenzten Zugang zu Hörfunkangeboten mit einer stabilen flächendeckenden
Versorgung zu gewährleisten.
Die Länder geben die Grundstruktur für die Rundfunklandschaft vor, entscheiden also, ob Programme bundesweit, landesweit, regional und/oder lokal verbreitet werden sollen und formulieren diesbezügliche Versor- gungsbedarfe. Auf Grundlage dieser Festlegungen stellt die Bundesnetzagentur zur Erfüllung der Versorgungsbe- darfe die erforderlichen Frequenzen für die terrestrische Verbreitung zur Verfügung. Die Länder oder die von ihnen bestimmten Stellen legen fest, welche der Übertragungskapazitäten bzw. Bedarfe dem öffentlich-rechtlichen und welche dem privaten Rundfunk zugeordnet werden.
Ihrem gesetzlichen Auftrag, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungs- bildung zu wirken, können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Nutzung geeigneter Übertra- gungswege nachkommen. Bei der Auswahl des Übertragungsweges haben sie die Grundsätze der Wirtschaftlich- keit und Sparsamkeit zu beachten. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit zieht die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) unter an- derem die Verfügbarkeit von Empfangsgeräten in Haushalten und die serienmäßige Ausstattung von Automobilen heran.
Diese Bestimmungen sollen auch dazu beitragen, die zum Teil historisch bedingte, ungleiche Verteilung der Ressource Frequenz zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk auszugleichen.