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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Februar 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 22. Februar 2017, 17:56
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Der Medien-Kommissar - Piraten besiegen RTL
Quelle: Handelsblatt 20.02.2017
Der erst vor einem Jahr gestartete internationale Sender der Bertelsmann-Tochter, RTL International, gibt auf. Die Enttäuschung über unbeherrschbare Piraterie und das fragwürdige Verhalten von ARD und ZDF ist groß.
Das Scheitern eines Senders ist für RTL, dem größten Fernsehkonzern in Europa, eine miserable Erfahrung. Dennoch wird die Fernsehtochter des Medienriesen Bertelsmann ihren im Januar 2016 gegründeten Weltfernsehkanal RTL International zum 31. Mai einstellen.
Hinzu kommt, dass ARD und ZDF die illegale Nutzung ihres Sendesignals nach Meinung von Insidern außerhalb des gesetzlichen Verbreitungsgebietes nicht wirklich bekämpfen. „Man hat fast das Gefühl, sie nehmen es positiv billigend in Kauf“, sagt frustriert ein Manager eines Privatsenders. Er weist darauf hin, dass Mediatheken von ARD und ZDF weltweit verfügbar seien.
Dabei besitzt das mit über acht Milliarden Euro finanzierte öffentlich-rechtliche System gar keinen Auftrag außerhalb seines definierten Sendegebiets, seine Programme auszustrahlen
weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/medienkommissar/der-medien-kommissar-eine-strafverfolgung-ist-kaum-moeglich/19415106-2.html
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Hinzu kommt, dass ARD und ZDF die illegale Nutzung ihres Sendesignals nach Meinung von Insidern außerhalb des gesetzlichen Verbreitungsgebietes nicht wirklich bekämpfen. „Man hat fast das Gefühl, sie nehmen es positiv billigend in Kauf“, sagt frustriert ein Manager eines Privatsenders. Er weist darauf hin, dass Mediatheken von ARD und ZDF weltweit verfügbar seien.
Dabei besitzt das mit über acht Milliarden Euro finanzierte öffentlich-rechtliche System gar keinen Auftrag außerhalb seines definierten Sendegebiets, seine Programme auszustrahlen
Kommen spitzfindige Personen da evtl. auf die Argumentation, das der Kontent aus den Mediatheken nicht ausgestrahlt wird, sondern im Netz abgerufen werden.
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Staaten, in denen ARD offiziell verbreitet wird.
Kabelnetze: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowenien, Ungarn, Island, Norwegen, Schweiz, Südafrika und Namibia.
Satellit: EU.
Livestream im Internet: weltweit (in einigen wenigen Staaten wird Geoblocking eingesetzt).
Gesetzliche Grundlage für Verbreitung außerhalb Deutschland: Satelliten- und Kabelrichtlinie 93/83/EWG vom 27. September 1993 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31993L0083&from=DE)
Alles ganz legal und ganz offiziell.
Dabei besitzt das mit über acht Milliarden Euro finanzierte öffentlich-rechtliche System gar keinen Auftrag außerhalb seines definierten Sendegebiets, seine Programme auszustrahlen.
Naja. Beispiel mit Belgacom ist wahrscheinlich an dem Herren vorbei gegangen.
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html
Ab Freitag, den 14. März 2014 werden Das Erste und das ZDF wieder über den belgischen Kabelnetzbetreiber Belgacom verbreitet. Nach etwa zehn Monaten Unterbrechung stehen sie damit insbesondere der internationalen Gemeinschaft in Brüssel und den deutschsprachigen Bürgern in Belgien flächendeckend zur Verfügung.
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Herr Siebenhaar schreibt mir aus der Seele bzw. zu einem der vielen Themen einer fiktiven Klagebegründung.
Diesen Artikel werden wir gleich mal an einen besonderen Platz in der fiktiven Klagebegründung einbauen. 8)
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@boykott2015
Innerhalb der ganzen EU ist Geoblocking nicht zulässig.
Diese Bestimmung gilt auch für den dt. ÖRR, der freilich auch in allen anderen EU-Ländern frei empfangen werden darf. "Frei" meint hier aber, daß es als Schranken für den Zugang zu den Sendungen des dt. ÖRR Bezahlschranken als einziges Zugangshindernis geben darf.
Dieses gilt auch für alle anderen Rundfunkunternehmen, seien sie nun privat oder öffentlich, gleich welchen EU-Landes.
Die Pflicht, Bezahlschranken zu setzen, hat es nicht, wird es auch nicht haben.
Hier ist es an RTL, sein Angebot so zu gestalten, daß es konkurenzfähig bleibt.
Im Übrigen hätten auch sie jederzeit die Möglichkeit gehabt, gegen den dt. ÖRR gerichtlich vorzugehen; freilich letztlich vor dem EuGH als einzigem gesetzlichen Richter betreffs europäischem Recht mit Auswirkung für alle anderen Länder der EU; siehe Beihilferecht und Co.
Daß RTL dieses nicht getan hat, ist nicht dem dt. ÖRR anzulasten.
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Im Übrigen hätten auch sie jederzeit die Möglichkeit gehabt, gegen den dt. ÖRR gerichtlich vorzugehen; freilich letztlich vor dem EuGH als einzigem gesetzlichen Richter betreffs europäischem Recht mit Auswirkung für alle anderen Länder der EU; siehe Beihilferecht und Co.
Da wären sie schön blöd. Die ÖRR und die Privaten leben eine wundervolle Symbiose, die nicht gestört werden soll:
1. Die Hälfte der verfügbaren Sendeplätze werden durch sinnlose, wertfreie und kaum gesehene Wiederholungssender der ÖRR belegt => weniger echte Konkurrenz für die Privaten.
2. Die ÖRR kriegen die Zwangsbeiträge => die Privaten den Großteil des Werbekuchens (insb. der Prime-Time)
3. Bertelsmann verdient beim Abkassieren unbescholtener Bürger kräftig mit => Unterstützung bei Adressdatensammlung und Inkasso
4. Über private Produktionsfirmen (tlw. getragen durch SPD/CDU-Stiftungen) werden im Hintergrund Gelder hin- und hergeschoben.
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Ohhhh die arme Bertelsmann-Stiftung
Im Jahre 2012 Platz 4 der zehn größten Stiftungen --- Sie hält 78% am Unternehmen.
Umsatz: 15,8 Mrd. Euro, Rendite: 11,7 %, Eigenkapitalquote: 35 %.
Da wird die Rendite nur bei 5 % gelegen haben und dann sind andere schuld.
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Staaten, in denen ARD offiziell verbreitet wird.
Kabelnetze: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowenien, Ungarn, Island, Norwegen, Schweiz, Südafrika und Namibia.
Satellit: EU.
Livestream im Internet: weltweit (in einigen wenigen Staaten wird Geoblocking eingesetzt).
Gesetzliche Grundlage für Verbreitung außerhalb Deutschland: Satelliten- und Kabelrichtlinie 93/83/EWG vom 27. September 1993 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31993L0083&from=DE)
Alles ganz legal und ganz offiziell.
Demnach dürfen wir sicher davon ausgehen, dass wenigstens der ARD-Anteil bei jedem Bürger der EU und der sonstigen oben aufgezählten Staaten außerhalb der EU kassiert und bei Nichtzahlung zwangsweise eingetrieben wird. Andernfalls Bürger der Bundesrepublik Deutschland ja benachteiligt wären. Das aber würden unsere Gerichte doch ganz sicher nicht zulassen. 8)
M. Boettcher
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Vielleicht haben Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowenien, Ungarn, Island, Norwegen, Schweiz, Südafrika und Namibia bislang dem automatisierten Meldedatenabgleich durch den Beitragsservice nicht zugestimmt, weil dieser gegen Datenschutzrichtlinien verstößt?