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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Domspitze am 02. Februar 2017, 13:48
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Bei einer ganz anderen Recherche, bin ich auf dieses Thema gestoßen und dachte das könnte doch interessant sein, wenn es nicht schon bekannt ist.
I. Das Innenverhältnis im Rahmen der Stellvertretung
Bei einer Stellvertretung nach den §§ 164 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] besteht in der Regel ein 3-Personen-Verhältnis. Der Geschäftsherr – also der Vertretene – kann seinem Vertreter gem. § 167 Absatz 1 Variante 1 BGB entweder eine sog. Innenvollmacht erteilen oder gegenüber dem Geschäftspartner – gem. § 167 Absatz 1 Variante 2 BGB eine sog. Außenvollmacht erklären.
Quelle juraforum Wiki
Und wenn ihr euch das durchgelesen habt, kann auf Handelsregister.de angeschaut werden(kostenlos) wer dort eingetragen ist! WDR konnte ich gerade noch einsehen, allerdings beim Aufruf von ARD & ZDF war der Server nicht mehr verfügbar.
Also für meine Begriffe erklärt es sich doch daraus was die jeweilige LRA darf oder nicht?! Was meint ihr? Oder Sitz ich da einem Irrtum auf?
Gruß
Domspitze
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Noch ein Nachtrag zu dem Thema.
In der Fundstelle die ich oben beschrieb, kann auch nachgeschaut werden unter dem Thema:
Verwaltungsträger
Ein Verwaltungsträger ist eine Institution, die Personen und Sachmittel zur Verfügung stellt
und so ein Handeln der Verwaltung erst möglicht.