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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Februar 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 01. Februar 2017, 15:32
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Gebühren: Stadt vollstreckte für den NDR in über 10.000 Fällen
Quelle: Regional Braunschweig 01.02.2017 von Alexander Dontscheff
Braunschweig.
6.135 Vollstreckungsersuche wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge des NDR erhielt die Stadt Braunschweig 2015. Im vergangenen Jahr waren es noch einmal 4.843. Im kommenden Haushalt ist sogar eine Personalaufstockung für diesen Bereich vorgesehen.
Aufgrund der erheblichen Steigerung von Vollstreckungsersuchen des NDR sieht der Stellenplan für den Haushalt 2017 der Stadt Braunschweig eine Schaffung von 0,77 Stellen für diesen Bereich vor. Den Personalkosten würden entsprechende Mehreinnahmen gegenüber stehen, heißt es in der Vorlage.
weiterlesen auf:
http://regionalbraunschweig.de/gebuehren-stadt-vollstreckte-fuer-den-ndr-in-ueber-10-000-faellen/
Siehe auch:
Rundfunkbeitrags-Vollstreckungsersuche nach Medienberichten 2015/2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19956.0.html
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2015 : 6135 Vollstreckungen bei 130 045 Wohnungen macht 4.7% Nichtnutzer die aktiv sind.
Quelle fuer die Wohnungen:
www.braunschweig.de/politik_verwaltung/statistik/statistische_angaben_220738.html
www.braunschweig.de/politik_verwaltung/statistik/2014_031010000000_Braunschweig__Stadt_GWZ.pdf
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Wäre es zur Abwehr der Vollstreckung nicht sinnvoller zu zahlen? Allerdings nicht an den Rundfunk bzw. BS, sondern bar, durch Hinterlegung der Summe beim Amtsgericht. Ich komme darauf, weil der HR sich derzeit mit dem Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring (http://norberthaering.de/de/) streitet und weder willens Bargeld ist zu akzeptieren noch betrachte der HR die Schuld als getilgt, obwohl die Hinterlegung offenbar nicht rückholbar ist. Die erste Instanz hat übrigens dem HR recht gegeben, dabei aber sehr eigenwillige Interpretationen zum Bargeld und der Annahmeverpflichtung vorgelegt. Immerhin scheinen HR und Gericht einig darin, dass eine Vollstreckung auf Grund der Hinterlegung nicht möglich ist. Für den Schuldner ist die Forderung also bezahlt. Wenn der Sender diese Zahlung, wie im Falle Häring nicht abholt, dann ist das sein Problem. Zeigt zudem, dass sie wohl in Geld schwimmen.
NB: Härings Motiv ist der Kampf für den Bargelderhalt. D. h., er wehrt sich nicht grundsätzlich gegen den sogn. Rundfunkbeitrag, sondern einzig gegen die Verpflichtung unbar zu zahlen. Das steht aber so in den Satzungen der LRA. Auf Grund des §14 Abs. 1 Bundesbankgesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html ) ist allerdings Bargeld das einige gesetzliche Zahlungsmittel.
M. Boettcher