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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Nichtgucker am 31. Januar 2017, 23:52

Titel: Hartz 4 - Ohne angeschlossenen Fernseher keine Wohnungsnutzung
Beitrag von: Nichtgucker am 31. Januar 2017, 23:52
Bekanntlich argumentiert der Beitragsservice damit, dass die Wohnung ein typischer Ort des Fernsehkonsums ist. Diese Argumentation wird nun auch umgekehrt vom Jobcenter genutzt: Wo kein Fernseher angeschlossen ist, wird auch nicht gewohnt. Und wo nicht gewohnt wird, müssen auch keine Kosten der Unterkunft gezahlt werden. Wer also Hartz-4 bezieht und beim Besuch des Jobcenters keinen betriebsbereiten Fernseher vorweisen kann, hat schlechte Karten. Desweiteren sollte der Hartz-4-Empfänger frische Lebensmittel vorweisen können und schmutzig Wäsche sammeln.

Ich finde es dreist, welche Indizien vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen aufgestellt wurden. Es ist nirgends vorgeschrieben, wie sich jemand zu ernähren hat, dass schmutzige Wäsche nicht täglich gewaschen werden darf und ein Bürger einen Fernseher betriebsbereit halten muss.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-celle-beschluss-l11as113816ber-uebernahme-kosten-ungenutzte-wohnung-jobcenter-foerdermassnahmen (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-celle-beschluss-l11as113816ber-uebernahme-kosten-ungenutzte-wohnung-jobcenter-foerdermassnahmen)

Titel: Re: Hartz 4 - Ohne angeschlossenen Fernseher keine Wohnungsnutzung
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Februar 2017, 01:20
Danke für den Hinweis.

Ich verstehe das so:

Das Landessozialgericht Niedersachsen hat
mit Beschluss L 11 AS 1138/16 B ER
vom 1/1/17
( http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/jobcenter-muss-nicht-fuer-ungenutzte-wohnung-zahlen-150645.html )
festgestellt, dass

Zitat
eine Wohnung tatsächlich unbewohnt ist, wenn

- im November dort die Temperatur im Innern niedriger als die Außentemperatur ist
- nur haltbare Nahrungsmittel wie Nudeln, Reis und Mehl vorhanden sind
- die Wanduhr außer Betrieb ist
- sich keine getragene, schmutzige Kleidung vorfindet
- und der Fernsehnetzstecker gezogen ist.




( Das trifft natürlich auch auf unsere Wohnungen zu ! )

Und in einer tatsächlich unbewohnten Wohnung ist doch auch kein theoretischer Rundfunkempfang möglich.

Wie soll die unbewohnte Wohnung theoretisch Rundfunk empfangen können?
Mit gezogenem Fernsehnetzstecker ist in der unbewohnten Wohnung eben kein theoretischer Rundfunkempfang möglich.

Und das ist kein Spaß!

Diesen Beschluss L 11 AS 1138/16 B ER sollten wir, zumindest m. M. nach, unbedingt nutzen!

Markus

Titel: Re: Hartz 4 - Ohne angeschlossenen Fernseher keine Wohnungsnutzung
Beitrag von: drboe am 01. Februar 2017, 09:03
Zitat
Die Temperatur hatte sogar Ende November unterhalb der Außentemperatur gelegen.

Demnach steht fest, dass die Klimaanlage lief, die Wohnung folglich benutzt wurde.  8) In der Wohnung kann die Temperatur nämlich nicht ohne Einsatz von Geräten unter die Außentemperatur sinken. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Temperatur einer ungeheizten stets höher ist als draussen. Das liegt daran, dass eine Wohnung in einem Mehrfamlienhaus über Mauern und Decken in Kontakt mit den anderen Wohnungen steht, die geheizt werden. Zudem führt die Einstrahlung der Sonne regelmäßig zur Erwärmung (vergleiche Gewächshaus, Wintergarten).

M. Boettcher
Titel: Re: Hartz 4 - Ohne angeschlossenen Fernseher keine Wohnungsnutzung
Beitrag von: noGez99 am 01. Februar 2017, 09:55
Off Topic:

Zitat
Die Temperatur hatte sogar Ende November unterhalb der Außentemperatur gelegen.

Wenn man das Urteil durchliest macht es etwas mehr Sinn:
Ortstermin: 14:00
Wenn es ein sonniger Tag war, kann es eventuell passieren dass eine auf der Nordseite gelegene Wohnung innen tiefere Temperatur hat als ausserhalb aufweist.
Die Fragen wo jeweils gemessen wurde bleiben offen:
Aussen in der Sonne?
Innen auf der Nordseite?

Ansonsten stimmt es natuerlich, dass auch eine unbewohnte Wohnung im Mittel immer waermer als draussen ist:
- Solare Gewinne
- Heizung der Nachbarn
u.s.w.

On Topic:

Koennen wir von der Urteil etwas verwerten zu dem Thema Wohnen?
Wird im Zweifelsfall nicht der Rundfunkstaatsvertrag angewendet?