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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: seppl am 31. Januar 2017, 06:38
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Gehört sich sowas? Ist das nicht schon Rufmord? Ist Kathrin Weihrauch eine öffentliche Person? Darf man so einseitig darstellen? Wo steht der wirkliche Grund, warum eine Verweigerung bei Beiden (bzw. allen Dreien) erfolgte? Und wieso wird die Dritte (bzw. Erste) (Sieglinde Baumert, die wirklich unter der Haft leiden musste) unter "ferner liefen" abgehandelt?
Mein Vorschlag:
Die drei Betroffenen verlangen nach der Möglichkeit, eine Gegendarstellung auf der Beitragsserviceseite geben zu können!
Die Seite "Haftbefehl, was ist denn da los?"
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Aufklaerung_Haftbefehl.html
wurde nach dem zweiten (bzw. dritten) Erzwingungshaft- Einschüchterungsversuch dahingehend geändert.
Textänderungen:
Alt 21.10.2016 Neu 27.01.2017
Haftbefehl? Was ist denn da los?
Schon im Oktober 2016 hieß es einmal (Anm.: Nein, das erste Mal war Februar 2016, Sieglinde Baumert): Haftbefehl? Gegen eine alleinerziehende Mutter? Wegen des Rundfunkbeitrags? Da fragt sich doch jeder sofort: Wie kann denn sowas möglich sein?
Und jetzt wieder. Oh no. Und wieder betrifft der Haftbefehl eine Frau, eine Mutter von zwei Kindern.
Bevor hier irgendwer einen falschen Eindruck bekommt: Selbstverständlich liegt es nicht (Anm.: jetzt betont fettgedruckt, damit es auch jeder versteht!) im Interesse der Öffentlich-Rechtlichen, dass irgendwer im Zusammenhang mit Beitragsrückständen inhaftiert wird. Aber wie kommt es dann trotzdem dazu, dass gegen jemanden ein Haftbefehl wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen wird?
Das ist eigentlich ziemlich einfach zu erklären:
Wir leben in Deutschland. Deutschland achtet sehr genau auf seine Regeln und Gesetze und vor allem auf deren Einhaltung, damit alles geschmeidig läuft ( Anm: s. auch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20724.0.html ) Und zur Einhaltung der Regeln und Gesetze müssen leider manchmal auch Zwangsmaßnahmen eingesetzt werden. Die erscheinen in Einzelfällen zwar hart, sind aber richtig und wichtig.
Es ist unter anderem auch gesetzlich festgelegt, dass man den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Und damit das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten werden kann – jeder, der zahlen kann, muss auch zahlen –, wird in den Fällen, in denen nicht gezahlt wird, nachgehakt. Und das nicht nur einmal. Nach einem mehrstufigen (Mahn-)Verfahren wird der Fall dann an eine Vollstreckungsbehörde weitergegeben und wenn man dieser sagt: „Ich habe kein Geld. Ich kann nicht zahlen.“, dann wird man gebeten, eine Auskunft über sein Vermögen abzugeben. Gibt man diese nicht ab, stehen der Vollstreckungsbehörde verschiedene Maßnahmen zur Vollstreckung zur Verfügung. Die Maßnahmen sind dabei im jeweiligen Landesrecht geregelt, und auf ihre Auswahl haben die Rundfunkanstalten in den meisten Bundesländern keinen Einfluss. Zu ihnen gehören beispielsweise die Pfändung, Zwangsversteigerungen oder sogar die Erzwingungshaft. Letztere kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn ein Beitragszahler sich weigert, seine Vermögenslage offenzulegen.
In Bezug auf den aktuellen Fall Fall von Kathrin Weihrauch (Anm: Vor- und Zuname!) im Oktober 2016 lässt sich das Ganze so erklären: Ähnlich wie im Fall Baumert (Anm: Zuname!) im April wurde die Beitragszahlerin gebeten, eine Auskunft über ihr Vermögen abzugeben, um herauszufinden, ob sie die offenen Beiträge aus dem Jahr 2013 zahlen kann. Weil sie dies nicht tun wollte, hat die Vollstreckungsbehörde sich an die Regeln und Gesetze gehalten und einen Haftbefahl (Schreibfehler ;))beantragt.
Der aktuelle Fall einer jungen Frau aus Thüringen ist ähnlich gelagert. Und am Ende eines langen Mahnverfahrens stand dann die Androhung einer Inhaftierung. Auch hier hat die Vollstreckungsbehörde sich einfach erstmal nur an alle Regeln gehalten.
Schade, dass es überhaupt so weit kommen musste
Natürlich erscheinen einzelne Fälle auf den ersten Blick völlig absurd und unangemessen. Daher wird schon im Vorfeld immer versucht, alle Fragen, insbesondere die Befreiungsmöglichkeit der Beitragszahler, im Vorfeld zu klären. Leider ist der Beitragsservice hier auch immer auf eine Zusammenarbeit angewiesen. Nur so können Vollstreckungen und zu hart wirkende Maßnahmen vermieden werden.
Hätte sich die Beitragszahlerin In beiden (Anm: Es waren DREI!) Fällen gilt: Hätten sich die Beitragszahlerinnen also nicht einfach nur geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, sondern versucht, zusammen mit dem Beitragsservice eine gemeinsame Lösung zu finden, wäre es am Ende nicht zu einem Haftbefehl gekommen.
Screenshot im Anhang
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Cui Bono ? - wem nützt es ? Diese Frage sollte immer als erste gestellt werden.
Der verlinkte Artikel auf die Seiten des BS lässt erkennen, dass man aus den Berichten über Verhaftungen auch einen gewaltige Propagandawirkung für die eigene Sache erzielt. So wie der Folterknecht nur das Folterwerkzeug zeigen muss um ein Geständnis zu erwirken wird hier konkret mit dem Begriff "Haft" hantiert und auch gleich dargelegt wie man das alles vermeiden kann, nämlich durch vorbehaltloses Zahlen der geforderten Beträge.
Es ist unter anderem auch gesetzlich festgelegt, dass man den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Und damit das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten werden kann – jeder, der zahlen kann, muss auch zahlen –, wird in den Fällen, in denen nicht gezahlt wird, nachgehakt.
Quelle: http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Aufklaerung_Haftbefehl.html (http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Aufklaerung_Haftbefehl.html)
Man muss sich in Zeiten von Fake-News eigenlich immer fragen ob das was einem als Nachrichten verkauft wird, sich in Wirklichkeit auch so zugetragen hat, und ob diese Art von Nachrichten nicht auch der Dressur der Massen dienen könnte.
Schon Mao Tse-Tung wusste: "Strafe einen, erziehe Hundert"
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Schon Mau Tse-Tung wusste: "Strafe einen, erziehe Hundert "
Um jetzt mal in der chinesischen Bildersprache zu sagen: Es weiss ja jetzt jeder, dass die Erzwingungshaftstrafe ein zahnloser Tiger ist...
daher bin ich mir gar nicht so sicher, ob die Ersteller eigentlich wissen was sie tun, oder ob sie sich nicht ins eigene Fleisch schneiden mit dem Verschweigen wichtiger Tatsachen zu den Haftandrohungen. Sie vertreten ja den ach so neutralen ÖRRundfunk. Sie DENKEN vielleicht, sie könnten damit jemanden einschüchtern.
Die Artikulationsweise hingegen lässt vermuten, dass hier eine unangebrachte Leichtigkeit in die doch grundlegende Rechtsfragen (unter Anderem eben auch die der Erzwingungshaft, die auch in Menschenrechtshinsicht zweifelhaft ist) reingeredet werden soll. Justiziar Eicher vom SWR hat uns das in "Sachen Baumert" ja schon vorgemacht.
"Ist doch eigentlich ganz einfach zu erklären" lautet die Devise. Und "Deutschland achtet darauf, dass Gesetze eingehalten werden" ist die doch etwas zu einfache Regel. Erstens gibt es da noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die unser Rechtssystem dann doch etwas komplizierter gestalten. Und zweitens hat man von diesem Gesichtspunkt aus gar nicht die Möglichkeit, Gesetze zu hinterfragen. Hinterfragen und Missstände aufdecken ist aber nun mal essentiell wichtig für demokratische Systeme.
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Ob es wohl irgendwen gibt, der ernsthaft auf den möchtegern-jugendsprachlichen, pseudo-jovialen und teils unfassbar süffisanten Tonfall dieses Portals hereinfällt und seine Rundfunkbeiträge gerne zahlt? Alleine dieser Satz schon wieder:
Hätten sich die Beitragszahlerinnen also nicht einfach nur geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, sondern versucht, zusammen mit dem Beitragsservice eine gemeinsame Lösung zu finden, wäre es am Ende nicht zu einem Haftbefehl gekommen.
Genau: Wer nicht zahlt, ist ein bockiges kleines Kind, das sich trotzig weigert. Wer zahlt, ist erwachsen und an einer "gemeinsamen Lösung" interessiert. Richtig schön ja in dem Zusammenhang: In meiner Erinnerung stand im Teasertext der ursprünglichen Fassung dieses Artikels sinngemäß "Wer hat nun daran Schuld?" Die Frage wird in dem Text nicht direkt aufgegriffen, aber indirekt ja mehr als deutlich "beantwortet". Es wird hier offenbar darauf kalkuliert, dass der Leser selbst die Schlussfolgerung zieht, dass natürlich auch hier wieder der Nicht-Nutzer Schuld ist, und diese Schlussfolgerung als seine eigene Meinung betrachtet. Nach meinem Begriffsverständnis ist so etwas Manipulation.
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... das ist schon in Ordnung:
Wenn die Propagandamaschine anfängt heißzulaufen, dann haben die begriffen, dass sie was zu verlieren haben - und dann haben wir was richtig gemacht !
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Und damit das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten werden kann – jeder, der zahlen kann, muss auch zahlen –, wird in den Fällen, in denen nicht gezahlt wird, nachgehakt.
Beitragsservice, vielen Dank für das Eigentor! Das Prinzip "Jeder, der zahlen kann, muss auch zahlen" nennt sich Leistungsfähigkeitsprinzip. Und das Leistungsfähigkeitsprinzip ist kennzeichnend für welche Art öffentlicher Abgaben...? Na...? Ja, richtig, die Steuer!
Und nochwas: Wenn jeder zahlen muss, wo ist denn da der "besondere Vorteil"?
Aber nun zurück zum Ausgangsthema. Mein Einwurf soll nicht vom Kernthema ablenken!
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Ja nur "jeder" der ne Wohnung gemeldet hat und damit nicht die allgemeinheit ;)
Der Vorteil ist ja die Wohnung :D
Sollten wir nicht so langsam wissen das sie es sich biegen wie es gerade passt?
Mal Behörde, mal nicht, mal rechtsfähig mal nicht, mal Steuer mal nicht, mal dies mal das, wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt und wer was sagt den widerlegen wir damit was er nicht sagt und widerlegt er das dann widerlegen wir das mit ner anderen Sache und vergessen das erste, weil wenn er wieder mit dem ersten kommt widerlegen wir das mit dem zweiten Argument und drehen uns im Kreis *lach*
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Beitragsservice, vielen Dank für das Eigentor! Das Prinzip "Jeder, der zahlen kann, muss auch zahlen" nennt sich Leistungsfähigkeitsprinzip. Und das Leistungsfähigkeitsprinzip ist kennzeichnend für welche Art öffentlicher Abgaben...? Na...? Ja, richtig, die Steuer! Aber nun zurück zum Ausgangsthema. Mein Einwurf soll nicht vom Kernthema ablenken!
Ich halte Deinen Hinweis für mehr als wichtig, und er lenkt keineswegs vom "Kernthema" ab !!
Ich habe mir ein Schmunzeln übrigens auch nicht verkneifen können...(aufgrund Deiner großartigen Interpretation).
Danke !
Adonis
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Gibt man diese nicht ab, stehen der Vollstreckungsbehörde verschiedene Maßnahmen zur Vollstreckung zur Verfügung. Die Maßnahmen sind dabei im jeweiligen Landesrecht geregelt, und auf ihre Auswahl haben die Rundfunkanstalten in den meisten Bundesländern keinen Einfluss. Zu ihnen gehören beispielsweise die Pfändung, Zwangsversteigerungen oder sogar die Erzwingungshaft.
Also die Vollstreckungsbehörde entscheidet, dass die Rundfunkanstalt eine große, in Bezug auf die Höhe der vermeintlichen Schuld unverhältnismäßige Menge Geld für die Verhaftung vorschießen muss, die die vermeintliche Schuldnerin höchstwahrscheinlich nie zahlen wird?
In beiden Fällen gilt: Hätten sich die Beitragszahlerinnen also nicht einfach nur geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, sondern versucht, zusammen mit dem Beitragsservice eine gemeinsame Lösung zu finden, wäre es am Ende nicht zu einem Haftbefehl gekommen.
So ein Scherz! Egal wie man sich um ein Gespräch mit dem "Beitragsservice" bemüht, benehmen sie sich wie Narren, so dass man sich am Ende der Gerichtsverhandlungen freut.
Ich kannte diese Propaganda-Webseite des "Beitragsservices" nicht.
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Also die Vollstreckungsbehörde entscheidet, dass die Rundfunkanstalt eine große, in Bezug auf die Höhe der vermeintlichen Schuld unverhältnismäßige Menge Geld für die Verhaftung vorschießen muss, die die vermeintliche Schuldnerin höchstwahrscheinlich nie zahlen wird?
siehe dazu §10 Satz4 des RBStv . Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380139 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380139)
(4) Das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten tragen die auf sie entfallenden Anteile der Kosten des Beitragseinzugs und der nach Absatz 3 erstatteten Beträge.
Edit "ChrisLPZ":
Bei Antworten innerhalb eines Threads die Betreff-Zeile bitte nicht ändern.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit "DumbTV":
Hier bitte das Thema "Karneval" nicht weiter vertiefen und wieder zum Kernthema zurückkehren Dieses lautet:
Beitragsverweigerinnen werden vom BS namentlich an den Internet-Pranger gestellt
Edit "Bürger" @alle:
Thread musste und muss noch von einigen themenabschweifenden Beiträgen bereinigt werden.
Liebe Leute, reißt Euch bitte mal alle am Riemen, übt Selbstdisziplin und fragt Euch, ob Euer Beitrag konstruktiv und zielgerichtet etwas zum eigentlichen Kern-Thema beiträgt, welches da lautet
Beitragsverweigerinnen werden vom BS namentlich an den Internet-Pranger gestellt
und im Einstiegsbeitrag umrissen ist.
Ab hier bitte ausschließlich nur noch zu diesem Kern-Thema!
Abschweifende Beiträge werden kommentarlos gelöscht.
Stellt Euch einfach mal vor, IHR wäret die Moderatoren und müsstet selbst für etwas Ordnung und Disziplin im Forum sorgen.
Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.
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es kann sein, dass ich es nicht ganz verstehe, jedoch wie passt diese Aussage von http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Aufklaerung_Haftbefehl.html :
dann wird man gebeten, eine Auskunft über sein Vermögen abzugeben. Gibt man diese nicht ab, stehen der Vollstreckungsbehörde verschiedene Maßnahmen zur Vollstreckung zur Verfügung. Die Maßnahmen sind dabei im jeweiligen Landesrecht geregelt, und auf ihre Auswahl haben die Rundfunkanstalten in den meisten Bundesländern keinen Einfluss. Zu ihnen gehören beispielsweise die Pfändung, Zwangsversteigerungen oder sogar die Erzwingungshaft.
mit dieser Aussage "https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html" zusammen?
und jetzt meine eigentliche Frage:
wenn ich das Gesetz oben nun richtig verstehe, ist auf jeden Fall für einen Haftbefehl die Rundfunkanstalt der Auftraggeber bzw. deren Einwilligung vonnöten?
haben sie nun Einfluss oder nicht?
wenn man jetzt bedroht wird vom bzw. durch GV ~ OGV (telefonisch - schriftlich) ist dass dann nicht Nötigung, bzw. Missbrauch ?
Also sorry falls ich das nicht gleich verstanden habe bzw. verstehe, aber eventuell könnte mir das jemand nochmals kurz aufdröseln?!
Danke!
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Ja Grundsätzlich ist derjenige der ein Zwangsvollstreckungsverfahren beantragt, Herr des Verfahrens.
Hierzu gibt es sogar Formulare die theoretisch ausgefüllt werden müssen. Nur wie so oft scheinbar nicht bei den LRAs/BS.
Hier mal ein Exemplar wie normalerweise ein solcher Antrag aussieht:
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vollstreckunggerichtsvollzieher_GV6.pdf (http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vollstreckunggerichtsvollzieher_GV6.pdf)
Achtung ist eine PDF Datei. Da auf Seite 4 der Punkt H. Das ist im normalen Verfahren als Antrag zu stellen und auszufüllen.
Aus eigener Erfahrung mit der örtlichen Stadtkasse weiß ich, dass es dieses Formular in meiner Akte nicht gab. Dort gibt es nur ein Schreiben, welches mittel Datenübermittlung an die Stadtkasse ging wo sinngemäß drin steht: Die Bescheide sind Vollstreckbar. Die Vollstreckbarkeit ist gegeben. Es lagen noch nicht einmal die Bescheide mit dabei. Das war nur ein A4 Wisch.
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Danke dir für deine Antwort, das heißt im Umkehrschluss doch, dass wenn dieses Schreiben nicht vorliegt, Willkür herrscht?
Bist du dagegen vorgegangen, dass das nicht beilag zum einen und (anscheinend) nicht formwahrend durchgeführt wurde?
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Mir haben sie im Januar das Konto gepfändet. Nachdem ich vorher schriftlich dagegen vorgegangen bin und die Stadtkasse das noch nicht einmal Ansatzweise interessiert hat, gab es erst einmal Verlängerung der Zahlung. Die ist verstrichen durch Untätigkeit von mir.
Parallel habe ich allerdings Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen gehabt. Ursprünglicher Ansatz vor der Pfändungsankündigung war eigentlich ein öffentlich Rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Stadtkasse.
Allerdings war das Schreiben genau mit dem Tag fertig als ich erneut Post hatte mit der Pfändungsankündigung. Diese ging einen Tag vorher postalisch schon an meine Bank. (Bankdaten waren bekannt bei der Stadtkasse, da ich Hundesteuer entrichte - hier gab es im Januar sogar wieder einen ordentlichen Leistungsbescheid dafür)
Somit ist der Anwalt umgeschwenkt und hat Widerspruch gegen die Pfändungsverfügung eingelegt. Hierzu ist bis dato allerdings noch keine Rückmeldung durch die Stadtkasse gekommen. Lediglich eine Info an den Anwalt, dass sein Schreiben angekommen ist.
Werde in den nächsten Tagen wohl wieder Kontakt aufnehmen mit meinem Anwalt und nachfragen ob meine Bank diesen Widerspruch auch bekommen sollte. Denn Die haben das Geld von meinem Konto auf ein anderes Konto geschoben, damit ich weiterhin über mein Konto verfügen kann. Und das Geld ist ja schließlich nicht direkt weg sondern erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Zu deiner Frage ob Willkür herrscht. Grundsätzlich ja aber die Stadtkassen/Finanzämter und Co. werden eben gut geschult und "informiert" vom BS in Köln.
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Meines Wissen ist das gelogen:
haben die Rundfunkanstalten in den meisten Bundesländern keinen Einfluss. Zu ihnen gehören beispielsweise die Pfändung, Zwangsversteigerungen oder sogar die Erzwingungshaft.
Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens!!
Aber in eigener Sache wird schon gerne mal die Wahrheit verdreht.
Wo bleibt die FAKE-NEWS Polizei??? Bitte mit drakonischen Strafen !!!
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Hier gerade die frische Antwort darauf: Direkt vom Ressort Beitragskommunikation per Email erhalten:
Sehr geehrter Herr ...,
gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage nach dem Einfluss der Rundfunkanstalten auf Vollstreckungsmaßnahmen, die sich für Sie beim Lesen unseres Artikels „Haftbefehl? Was ist denn da los?“ ergeben hat. Die Zuständigkeit gestaltet sich folgendermaßen:
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben die Landesrundfunkanstalten mehr Einfluss. Denn: SWR, BR und MDR sind in diesen Bundesländern nach dem Landesrecht selbst für die Vollstreckung zuständig und beauftragen die Gerichtsvollzieher direkt. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in diesen drei Bundesländern deshalb ausschließlich auf Antrag von SWR, BR bzw. MDR.
In den anderen Bundesländern liegt die Zuständigkeit für die Vollstreckung hingegen bei den Finanzämtern oder kommunalen Vollstreckungsbehörden. Diese entscheiden selbstständig, wann sie welche Maßnahme einleiten. Sie handeln dabei nach den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen zu können.
Freundliche Grüße
Vorname Name
Beitragskommunikation
ARD, ZDF, Deutschlandradio
www.rundfunkbeitrag.de
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In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben die Landesrundfunkanstalten mehr Einfluss. Denn: SWR, BR und MDR sind in diesen Bundesländern nach dem Landesrecht selbst für die Vollstreckung zuständig und beauftragen die Gerichtsvollzieher direkt. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in diesen drei Bundesländern deshalb ausschließlich auf Antrag von SWR, BR bzw. MDR.
Tja und im Falle der Mutti mit zwei Kinder war es der MDR, der angeblich nichts davon wusste?!? ::)
Dabei wird hier doch genau das bestätigt, was schon die ganze Zeit vermutet wird.
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Sprich müsste, dürfte, sollte etc. z.B. in Bayern nur auf Antrag des SWR, BR und MDR der Haftbefehl ergehen und die anderen sind in den Allerwertesten getreten...?!
Soviel also mal zum Gleichheitsprinzip... >:D
Jetzt bleibt also nur noch die Form der Zustellung offen, wird diese rechtsverbindlich gewahrt wenn diese "als A4 Wisch" an den GV/OGV etc. zugestellt wird?,
welche Möglichkeiten hat Frau / Mann in diesem Falle sich zu verteidigen?!
p.s. Danke für eure Antworten ;)
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In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben die Landesrundfunkanstalten mehr Einfluss. Denn: SWR, BR und MDR sind in diesen Bundesländern nach dem Landesrecht selbst für die Vollstreckung zuständig und beauftragen die Gerichtsvollzieher direkt. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in diesen drei Bundesländern deshalb ausschließlich auf Antrag von SWR, BR bzw. MDR.
§ 4 SächsVwVG – Vollstreckungsbehörden, Vollstreckungshilfe
(1) Vollstreckungsbehörden sind:
1. die Finanzämter für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Zahlung verpflichten (Leistungsbescheide), soweit diese von einer Behörde des Freistaates Sachsen erlassen worden sind,
2. für Leistungsbescheide der übrigen Behörden diese selbst,
3. für sonstige Verwaltungsakte die Behörden, die die Verwaltungsakte erlassen haben,
4. die Behörden, die von anderen Behörden erlassene Verwaltungsakte im Wege der Vollstreckungshilfe vollstrecken.
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=148603025443772147&sessionID=1992150372677107625&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=148368,6
unbedingt seine LRA anfragen ob sie eine Behörde ist !! Wenn nicht ist im Einzelfall dem Wortlaut des Gesetzes folgend die Vollstreckungsvoraussetzung nicht gegeben oder die Kompetenz gar nicht vorhanden eine solche beim AG zu beantragen ! ( Beispiel hier: Sachsen )
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Ich kann die Argumentation mit dem Knast nicht nachvollziehen. Wenn sie den Haftbefehl hinterher zurücknehmen können bzw dies beauftragen, dann können sie das auch vorher tun, wenn sie die Vollstreckung beauftragen.
Bzw. erst gar keine gesetzwidrigen Zwangsmaßnahmen beauftragen.
Bzw. die Ämter die illegale Amtshilfe ablehnen.
Bzw. die FA die Ersuchen wegen erheblicher offenkundiger Zweifel an der rechtmäßigkeit zurückweisen
Bzw. die FA wegen nicht Zuständigkeit, die sich aus ihrer Abgabenordnung ergibt, die Ersuchen ablehnt
Bzw. die Meldeämter wegen fehlender Kompetenz der Länder zur Regelung zu Meldeangelegenheit, keine Daten weiter gäben
usw.