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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 25. Januar 2017, 19:01

Titel: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: Uwe am 25. Januar 2017, 19:01
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Bundesverwaltungsgericht:
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens

Quelle: Heise 25.01.2017


Zitat
Einen Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung zu erheben ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.

weiterlesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgericht-Rundfunkbeitrag-fuer-Zweitwohnung-rechtens-3607556.html

Artikel in der TAZ:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Zwei Wohnungen – Zwei Beiträge
Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss auch dort den Rundfunkbeitrag bezahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Quelle:
http://www.taz.de/Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5378437/
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: pinguin am 25. Januar 2017, 19:09
Wo bleibt der Bezug zum EU-Recht, bzw. zu Rz. 117 bzw 118 der Entscheidung des BVerfG zur EZB?
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: faust am 25. Januar 2017, 19:17
... tscha: Ist der Ruf erst ruiniert ....

Augen zu und durch, wird man sich gesagt haben. Oder hat man gesagt bekommen.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: Hailender am 25. Januar 2017, 19:54
Einfach für alle.
Einfach nicht zahlen.


Sie können uns nicht alle einsperren!
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: René am 25. Januar 2017, 20:10
Alles was die Speckmade Raupe Nimmersatt noch fetter macht ist rechtens. Einer meiner Vorredner hat es richtig ausgedrückt:

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: PersonX am 25. Januar 2017, 20:15
Das Urteil wirkt gerichtet. Könnten oder sollten Bürger Richter richten?
vgl.
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=richten
 (https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=richten)
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: ohmanoman am 25. Januar 2017, 20:18
Einfach für alle.
Einfach nicht zahlen.


Sie können uns nicht alle einsperren!

Doch, können sie!!  DDR !! Sie können auch aussperren! Mexiko! Die Schergen sammeln das letzte Geld ein, um dann damit abzuhauen. Es wird doch nichts mehr geleistet für die viele Kohle!

Unglaublich
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 25. Januar 2017, 20:35
Zitat
[...] dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung geknüpft sein darf und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein muss.

Was muss eine Rundfunkanstalt und was darf sie nicht?

Antwort: sie muss nichts und darf alles.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: ohmanoman am 25. Januar 2017, 20:39
Ich hab heute so ein 24 Stunden Blutdruckmessgerät vom Doc bekommen, da ist jetzt der Schlauch geplatzt!  :o Was erzähle ich morgen dem Doc?  :-[  ;D
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: boykott2015 am 25. Januar 2017, 20:41
Falls nicht alle wissen: Bundesverwaltungsgericht ist Beitragsschuldner und zahlt selbst Rundfunkbeiträge. Ein Beitragsschuldner ist an Erhöhung der Anzahl der Beitragsschuldner interessiert, da dadurch die Last der Beiträge auf mehrere Schulter (Schuldner) aufgeteilt wird und so die Last für jeden Einzelnen fällt.

Interessierte können diese Information durch eigene Nachfrage vom Bundesverwaltungsgericht bestätigen lassen. Nachfrage kann auf der Grundlage des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/index.html
in Form des Antrages stattfinden.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: pjotre am 25. Januar 2017, 21:39
Jedes Mal neu hoffe ich mit 0,01 % Wahrscheinlichkeit, dass unsere Obersten Richter endlich das tun, wofür sie bezahlt werden, nämlich Auslieferung der Ware Gerechtigkeit.
Jedes Mal ahne ich mit 99,99 % Wahrscheinlichkeit; Fortsetzung des "GAU", des Größten Anzunehmenden Unfalls des Rechtsprechungssystems, wenn wir einmal die zwei viel schlimmeren Diktatur-Perioden ausklammern.
Wieder ist eingetroffen, was 99,99 % Wahrscheinlichkeit hat: Unrecht.

Also gleich Übergang zur Sache:
Wer war dort und opfert Zeit und kann ein Gedächtnisprotokoll liefern? Wir benötigen möglichst viele Details. Auch die Sitzordnung der Gegner und ihrer Anwälte besagt viel. Denn im Krieg gehen die befreundeten Soldaten immer gemeinsam in Stellung und die Richter wissen auch bereits, "wer mit wem".
Auch müssen wir festhalten, wer die Rechtsvertreter der Senderanstalten waren, ob Herr Eicher auch dort war, ob die Vertreterin der Bayerischen Anwaltschaft wieder da war.

Ein Angriff gegen diese Fehlurteil-Rechtsprechung wird sorgfältig vorbereitet, kommt dann aber recht plötzlich und öffentlich.
Das ist komplex und soll auch nicht voll offengelegt werden, damit der Gegner nicht gegensteuern kann. Es sei nur gesagt, damit wir statt zu jammern und weh-zu-klagen sofort die Streitäxte weiter schleifen.
Man hat uns Bürgern hier punktuell den Rechtsstaat gestohlen. Wir haben die Aufgabe, nicht zu ruhen, bis diese Eiterbeule des Rechtsstaats ausgebeult sein wird.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: pinguin am 25. Januar 2017, 21:44
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Wenn sich das Bundesverwaltungsgericht über Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzt, die doch gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz §31 für alle Gerichte, Behörden etc. bindend sind, ist das nicht nur nicht hinnehmbar, sondern eine erhebliche Beschädigung des Rechtsstaates.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Januar 2017, 23:31
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/1/16/N-tv_Logo_2011.svg/320px-N-tv_Logo_2011.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/1/16/N-tv_Logo_2011.svg/320px-N-tv_Logo_2011.svg.png

n-tv, 25.01.2017

Verfassungsbeschwerde angekündigt:
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens


Zitat
[..]
Einer der Vertreter der Kläger sagte während der mündlichen Verhandlung, er wende sich mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht weiter gegen den Rundfunkbeitrag.
[..]

Weiterlesen auf:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfunkbeitrag-fuer-Zweitwohnung-rechtens-article19648657.html (http://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfunkbeitrag-fuer-Zweitwohnung-rechtens-article19648657.html)
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Beitrag von: Viktor7 am 26. Januar 2017, 11:38
Ein staatsabhängiges Bundesverwaltungsgericht (Bezahlung der Richter, Aufstiegschancen -> BVerfG, Dienstaufsicht) entscheidet über die Belange des Staatsfunks:

Staatsfunk:
Verflechtungen mit der Politik über die politisch besetzten Räte, die KEF (Wahl der Mitglieder durch die Ministerpräsidenten) und die Annäherung an Politiker durch gemeinsame Treffen, Flüge und Veranstaltungen).

Dienstaufsicht des BVerwG
Zitat
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland) (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland))
Als Behörde ist das Bundesverwaltungsgericht wie der Bundesfinanzhof und der Bundesgerichtshof dem Portefeuille des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstellt und unterliegt dessen allgemeiner Dienstaufsicht.

Lieber wird das nächste Willkür-Urteil gesprochen, als sich mit den Verfassungs-Argumenten der Kläger zu befassen.